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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Fügen hiermit zu wissen: Wiewohlen Wir verhoffet, es würde die von Unsers in Gott ruhenden Herrn Vaters Gnaden gegen den übermäsigen Gebrauch des Coffees bereits unterm 12. Sept. 1766. erlassene Fürstl. Verordnung, und die darinnen auf die Uebertretung gesetzte Strafe, bey Unsern Unterthanen die Wirkung gehabt haben, daß der Arme den Gebrauch dieses Getränks gänzlich unterlassen, der Wohlhabende und Angesehene aber sich dessen befohlenermasen nur mäsig bedienen sollte; ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1775 [VD18 14338068]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.65582#0001
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GOlles Gnaden


Kandgras zu Hessen, Würst zu Herß*
feld, Kraf zu Katzenelnbogen, Dietz,
Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaum*
bürg, Isenburg und Büdingen, rc.
Jhro Rußisch - Kayscrlichcn Majestät bestellter
General-Feld Marschall und St. Andreas- wie
auch Königlich - Preusischen schwarzen Adler Or-
dens - Ritter rc. rc.

^Vügen hiermit zu wissen: Wiewohlen Wir verboffet,
O es würde die von Unsers in GOtr ruhenden Herrn
Vaters Gnaden gegen den übermäsigen Gebrauch des Cof-
fees bereits unterm 12. Sept. 1766. erlassene Fürstl. Ver-
ordnung, und die darinnen auf die Uebertretung gesetzte
Strafe, bey Unsern Unterthanen die Wirkung gehabt haben,
daß der Arme den Gebrauch dieses Getränks gänzlich unter-
lassen, der Wohlhabende und Angesehene aber sich dessen
befohlenermasen nur mäsig bedienen sollte; So sind Wir
doch eines ganz andern und dieses berichtet worden, daß
in Unsern Städten und auf dem Land der Gebrauch die-
ses Tranks mehr zu- wie abgenommen habe, und dabey
kein Ziehl noch Maaß- vielmehr derselbe allgemein oft Mor-
gends und Nachmittags gebrauchet, und manche Familie
damit in Abgang der Nahrung und zu Entrichtung ihrer
Abgiften äusser Stand gesetzt werde.
Wann Wir nun erwogen, daß Unsern Unterthanen
dieser aus einem fremden Gewächs zubereitet- und mit Zu-
cker gewürzt werdende Trank, nur zur Lüsternheit der Zun-
ge, und keinesweges zum nothwendigen Unterhalt des Le-
bens diene, auch ost der Gesundheit Rachtheil bringe, da-
durch
 
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