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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Haben zu Unserem größten Mißfallen wahrnehmen müssen, was maasen, ohnerachtet der bereits deshalben von Unsern in Gott ruhenden Fürstlichen Regiments Vorfahren öftern ergangenen geschärften Verordnungen und auch noch im Jahr 1764. in denen Städten, Dörfern und Ortschaften, Unserer Obern- und Niedergrafschaft Catzenelnbogen, wie auch Herrschaft Epstein in der Neu-Jahrs-Nacht groser und anstösiger Muthwillen nicht nur getrieben, sondern besonders auch die böse Gewohnheit des schädlichen Neu-Jahr-Anschiesens noch immer in einer leidigen Ausübung erhalten werden wolle, ...: Darmstadt, den 24. Februarii 1775. Ludwig, Landgraf zu Hessen — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1775 [VD18 14338114]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65586#0003
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Es hat sich dannenhero ein Jeder vor Schaden zu
hüten und solchemnach dieser Unserer Fürstlichen Verord-
nung genau nachzuleben, insonderheit Unsere Ober- und
Unter-Beamte, Marsch-Kommiffarii, Ober- Amt- und
Schultheißen, auch Vorstchere derer Gemeinden bey eige-
ner Verantwortung hieraus genau zu halten, die Ueber-
tretere ohne einige Nachsicht anzuzeigen und zu bestrafen,
zu welchem Ende dann diese Verordnung in Unsern sämt-
lichen Fürstlichen Landen durch den Druck zu jedermanns
Wissenschaft bekannt zu machen, und daß darüber fürter-
hin steif und vest gehalten werde, die nöthige und erfor-
derliche Befehle an die Behörde abzulaffen sind. Urkund-
lich Unserer eigenhändigen Unterschrift und aufgedruckten
Fürstlichen Geheimen - Jnsigels. Darmstadt, den 24.
Februarii 1775.
WUölVlgf Landgraf zu Hessen.
 
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