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Tlaffter geschlagen, sondern zu Bau-
ekHolz liegen gelassen werden.
!13) Wann er Wellen bindet,
nUnd Mangel an Wieden hatte, sott
.er sich von dem Oder- Förster oder
Geltenden- Förster die Orte anweisen
rässen, wo er sie hohlen kan, bey
Straff von i. st. zo. kr. aber keine in
f.den jungen Schlägen schneiden.
^4) Soll er im Wald kein Feuer
an die Bäume und sonst an gefährli-
che Orte hinmachen ; überhaupt
auch der vielen und unnöthigen Feu-
er sich enthalten, und beym Weg-
lsehen ans dem Wald sein Feuer
auslöschen, oder wann er darwider
Handelt, bey jedesmahligem Betret-
len um i. st. zo. Krzr. beftrafft wer-
'den.
p
_^i5) Soll er keinen Hund mit
sich in den Wald nehmen, un Fall er
aber dieses Gebott übertretten wtlrde,
la i. si. Straffe verfallen seyn, und
der Hund tod geschossen werden.
X; I6)
Tlaffter geschlagen, sondern zu Bau-
ekHolz liegen gelassen werden.
!13) Wann er Wellen bindet,
nUnd Mangel an Wieden hatte, sott
.er sich von dem Oder- Förster oder
Geltenden- Förster die Orte anweisen
rässen, wo er sie hohlen kan, bey
Straff von i. st. zo. kr. aber keine in
f.den jungen Schlägen schneiden.
^4) Soll er im Wald kein Feuer
an die Bäume und sonst an gefährli-
che Orte hinmachen ; überhaupt
auch der vielen und unnöthigen Feu-
er sich enthalten, und beym Weg-
lsehen ans dem Wald sein Feuer
auslöschen, oder wann er darwider
Handelt, bey jedesmahligem Betret-
len um i. st. zo. Krzr. beftrafft wer-
'den.
p
_^i5) Soll er keinen Hund mit
sich in den Wald nehmen, un Fall er
aber dieses Gebott übertretten wtlrde,
la i. si. Straffe verfallen seyn, und
der Hund tod geschossen werden.
X; I6)