WUon GOttes Gnaden
UUDWJG-
Dandgmf zu Hessen, Würst zu Herss
feld, Arafzu Katzenelnbogen, Dietz,
Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaum,
bürg, Isenburg und Büdingen, rc.
Jhro Rußisch - Kayserlichen Majestät bestellter
General-Feld-Marschall und St. Andreas- wie
auch Königlich - Musischen schwarzen Adler-Or-
dens » Ritter rc. re.
Liebe Getreue !
'ir Haben zwar in der wegen der Holtzmacherey in
Unserm Obernfürstenthum, unterm iz-m Nov. 177;. er-
lassenen Verordnung §. 21. und 22. gnädigst befohlen,
daß sämtliches Brennholtz, welches ein Unterthan verlangt
und angenommen, biß auf den i°°» Sept, aus dem Wald
geschafft oder widrigenfalls Uns wieder verfallen seyn
solle.>
Wir hätten auch gerechte und billige Ursachen es
Hierbey zu belassen; Nachdem aber gleichwolen verschie-
dene Beschwerden Unserer Unterthanen über die Kürze
dieses Termins eingekommen und Wir denselben, so weit
es nur immer thunlich ist, Gehör zu geben und abzuhelf-
fen jederzeit gemeynt seyn; So haben Wir cingangsge-
dachte Verordnung folgendergestalt abzuändern gnädigst
für gut befunden.
i) Soll
UUDWJG-
Dandgmf zu Hessen, Würst zu Herss
feld, Arafzu Katzenelnbogen, Dietz,
Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaum,
bürg, Isenburg und Büdingen, rc.
Jhro Rußisch - Kayserlichen Majestät bestellter
General-Feld-Marschall und St. Andreas- wie
auch Königlich - Musischen schwarzen Adler-Or-
dens » Ritter rc. re.
Liebe Getreue !
'ir Haben zwar in der wegen der Holtzmacherey in
Unserm Obernfürstenthum, unterm iz-m Nov. 177;. er-
lassenen Verordnung §. 21. und 22. gnädigst befohlen,
daß sämtliches Brennholtz, welches ein Unterthan verlangt
und angenommen, biß auf den i°°» Sept, aus dem Wald
geschafft oder widrigenfalls Uns wieder verfallen seyn
solle.>
Wir hätten auch gerechte und billige Ursachen es
Hierbey zu belassen; Nachdem aber gleichwolen verschie-
dene Beschwerden Unserer Unterthanen über die Kürze
dieses Termins eingekommen und Wir denselben, so weit
es nur immer thunlich ist, Gehör zu geben und abzuhelf-
fen jederzeit gemeynt seyn; So haben Wir cingangsge-
dachte Verordnung folgendergestalt abzuändern gnädigst
für gut befunden.
i) Soll