Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Wir haben zwar in der wegen der Holtzmacherey in Unserm Obernfürstenthum, unterm 13ten Nov. 1773 erlassenen Verordnung §. 21. und 22. gnädigst befohlen, daß sämtliches Brennholtz, welches ein Unterthan verlangt und angenommen, biß auf den 1ten Sept. aus dem Wald geschafft oder widrigenfalls Uns wieder verfallen seyn solle ...
— [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1776 [VD18 14338343]
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