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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Wir geben Euch hiermit zu vernehmen, wasmaßen Wir vermöge eines durch Unsere Fürstliche Commisarien mit Unsern treu-gehorsamsten Land-Ständen unterm 16. Julii dieses Jahrs abgeschlossenen, und darauf von Uns, jedoch mit ausdrücklichem Vorbehalt der, in Ansehung der Recruten-Ausnahme, deren Muster- und Messung, wie auch der Rays und Folge, Uns zustehenden Landesherrlichen Gerechtsamen, unterm 22. desselben Monats gnädigst ratificirten Land-Tags-Recesses, ... erlassen ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1776 [VD18 14338505]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.65619#0001
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on GDttcs Gnaben ^
BUDWIG,
Wandgraf zu Hessen, Dürft zu Herßfeld,
Uraf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegen»
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isen»
bürg und Büdingen, re. Mo RußM-Kay-
strlichen Majestät bestellter General,Feld.Marschall,
des Kayseri. Russischen St. Andreas« und Königlich-
Preustschen schwarzen Adler-Ordens Ritter re. rc.

Liebe Getreue !
HZ ir geben Euch hiermit zu vernehmen, wasmaßen
Wir vermöge eines durch Unsere Fürstliche Com-
miffarien mit Unsern treu - gehorsamsten Land-
Ständen unterm 16. Julii dieses Jahrs abgeschlossenen , und
darauf von Uns , jedoch mit ausdrücklichem Vorbehalt der,
in Ansehung der Recruten - Ausnahme , deren Muster- und
Messung , wie auch der Rays und Folge , uns zustehenden
Landesherrlichen Gerechtsamen, unterm 22. desselben Mo-
nats gnädigst ratifimten Land - Tags - Recesses, Unsern ge-
treuen Unterthanen und Landschaft, nicht nur die sogenannte
bisherige Dragoner- und Land - Bataillons - Quartier-Gel-
der , sondern auch die Militz - Dispensations - Gelder von
Anfang des instehenden 1777. Jahres an in Landes - Väter-
lichen Gnaden erlassen - nicht minder zugleich die Bezahlung
des Quartier - Gelds für Unsere sämtliche Qfficiers mit Ein-
begrif des Mittlern Staabs dahier und zu Giesen, desgleichen
auch der sämtlichen Land - Bataillons - Ober- und Unter - Of-

ficiers
 
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