Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Es ist zwar von Unsers in Gott ruhenden Herrn Groß-Vaters Gnaden wegen derer bey denen auf dem Land und in kleinen Städten geschlossen werdenden Eheverbindnüssen herrschenden Mißbräuchen unterm 2ten April 1731. bereits nachfolgende Verordnung erlassen worden: ... Nachdeme aber diese heilsame Verordnung nicht durchgängig mehr beobachtet wird, ...; Als reiteriren und erneuern Wir vorstehende Verordnung ...
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1777 [VD18 14338564]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.65627
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-656277
Metadaten: METS
IIIF Manifest: Version 2.1, Version 3.0