richts-Personen, Schuliheißen, CentsthöffeN, Amts-Gerichts-
Pvlicey- und andere hierzu geordnete verpflichtete Personen
unvermuthete Visitationen bey Unseren Unterthanen, auch
auf denen Märkten und bey fremden Haußircnden Krämern
anstcllen lassen, diesen aber zu ihrer Belohnung Ein Drittheil
derer verordneten und anzusctzenden Strafen gereichet und
verabfolget werden.
Dicsemnach gebieten und befehlen Wir allen Unseren
Oberen- und Unteren auch Adelichen Geeichteren, und über-
haupt allen Unseren Unterthanen, daß sie sich hiernach ge-
nauest achten, auch mit gehörigem Nachdruck halten sollen,
bey Vermeidung derer hierinnen bedeuteten Strafen und an-
deren ernstlichen Einsehens. Damit auch diese Unsere gnä-
digste Verordnung zu jedermanns Wissenschaft gelange, soll
dieselbe zum Druck beförderet, aller Orten behörig auch ver-
schiedentlich auf denen Märkten publiciret, und an öffentliches
Plätzen angeschlagen werden. Urkundlich Unserer eigenhändi-
gen Unterschrift und beygedruckten Fürstl. Geheimen JnflcgelL
Pirmasens, den 22, Febr. 1777.
DUDWIG, Landgraf zu Hessen.
Pvlicey- und andere hierzu geordnete verpflichtete Personen
unvermuthete Visitationen bey Unseren Unterthanen, auch
auf denen Märkten und bey fremden Haußircnden Krämern
anstcllen lassen, diesen aber zu ihrer Belohnung Ein Drittheil
derer verordneten und anzusctzenden Strafen gereichet und
verabfolget werden.
Dicsemnach gebieten und befehlen Wir allen Unseren
Oberen- und Unteren auch Adelichen Geeichteren, und über-
haupt allen Unseren Unterthanen, daß sie sich hiernach ge-
nauest achten, auch mit gehörigem Nachdruck halten sollen,
bey Vermeidung derer hierinnen bedeuteten Strafen und an-
deren ernstlichen Einsehens. Damit auch diese Unsere gnä-
digste Verordnung zu jedermanns Wissenschaft gelange, soll
dieselbe zum Druck beförderet, aller Orten behörig auch ver-
schiedentlich auf denen Märkten publiciret, und an öffentliches
Plätzen angeschlagen werden. Urkundlich Unserer eigenhändi-
gen Unterschrift und beygedruckten Fürstl. Geheimen JnflcgelL
Pirmasens, den 22, Febr. 1777.
DUDWIG, Landgraf zu Hessen.