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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Wir haben mißfällig wahrnehmen müssen, wie oft und stark Unsere Fürstliche Unterthanen des Ober-Fürstenthums nicht nur gegen den zeither in Bestand gegebenen Viehschnitt Klagen geführet haben, ...; so haben wir für gut befunden, ..., ordnen, wollen und befehlen demnach ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1777 [VD18 14338726]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65639#0001
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VN GOlltSGnaden
KUDWIG,
Oandgraf zu Hessen, Würst zu Herßfcld,
Graf zu Katzenelnbogen , Dietz, Ziegen^
Hain, Nidda, Hanau,Schaumburg, Isen»
bürg und Büdingen, rc. Jhro Rußisch-Kay-
serltchen Majestät bestellter General - Feld - Marschall,
wie auch des St. Andreas- und Königlich-Preusischen
schwarzen Adler - Ordens Ritter rc. re.
^T^^ir Haben mißfällig wahrnehmen müssen, wie oft und
stark Unsere Fürstliche Unterthanen des Ober -Für-
stenthums nicht nur gegen den zeither in Bestand
gegebenen Viehschnitt Klagen geführet haben, sondern wie sehr
auch dieselbe manchmal an dem Lohn von den Viehschnittern
übernommen oder von denselben gar nicht mit dem Schnitt zur
gehörigen Zeit versehen, dadurch aber einem nicht geringen
Schaden ausgesetzt worden sind.
Nachdeme nun die Nothwendigkeit erfordert, diesen
Mangeln bestens abzuhelfen; so Haben Wir für gut befunden,
folgende förmliche und von der bisherigen Art unterschiedene
Abänderung mit dem Ntehschnitt in Unserm Ober - Fürsten-
rhum zu treffen, ordnen, wollen und befehlen demnach
Erstlich: Daß die mit dem iten October dieses laufen-
den Jahres sich endigende Leyhen über den grosen Viehschnitt
Von Ochsen , Kälbern und Pferden dis auf weitere Verord-
nung völlig aufgehoben und Unsern Unterthanen frey stehen
solle, ihr Vieh schneiden lassen zu können, wenn und von wem
sie wollen.

Zwey-
 
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