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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]; Hessen-Darmstadt / Ober-Forst-Amt [Contr.]
Von Gottes Gnaden, Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Wir haben mit gerechtem Unwillen erfahren müssen, daß überhaupt und besonders in Unserm Obern-Fürstenthum, diejenigen Unserer Unterthanen, welche in und neben Unsern Waldungen, Aecker oder Wiesen besitzen, durch das An- und Einrotten in selbige, und in das vor Unsern Waldungen noch hier und da öd liegende Feld, die Gränzen ihrer Güther-Stücke so sehr auf eine unrechtmäßige Art auszudehnen suchen, daß Uns nicht allein dadurch merkliche Stücker Landes verlohren gegangen, sondern auch noch in manchem andern Betracht Schaden zugefüget worden: ...; So befehlen Wir hiermit ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1778 [VD18 14338874]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65651#0001
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VN GOttes Gnaden,
WUDWFG,
Kandgraf zu Hessen,


ürst zu Hersfeld,
Kraf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegen»
Hain, Ridda, Hanau, Schaumburg, Isen»
bürg lind Büdingen, rc. Jhro Rußisch-Kay.
serlichcn Majestät bestellter General -Feld.Marschall,
wie auch des St. Andreas, und Königl. Preußischen
schwarzen Adler.Ordens Ritter rc. rc.

Liebe GetreueI
haben mit gerechtem Unwillen erfahren müssen,
daß überhaupt und besonders in Unserm Obern-
Fürstenthum, diejenige Unsrer Unterthanen, wel-
che in und neben Unsern Waldungen, Aecker oder Wiesen be-
sitzen, durch das An- und Einrotten in selbige, und in das vor
Unsern Waldungen noch hier und da öd liegende Feld, die
Granzen ihrer Güther- Stücke so sehr auf eine unrechtmäßige
Art anszudehnen suchen, daß Uns nicht allein dadurch merk-
liche Srücker Landes Verlohren gegangen, sondern auch noch in
manchem andern Betracht Schaden zugefüget worden:
Nachdeme Wir nun diesem Unwesen länger nicht nach-
zusehen gesonnen; vielmehr solchem nachdrücklichst abzuhelffen
und zu steuern bewogen sind;
So befehlen Wir hiermit nicht nur allen Unsern Beam-
ten, sondern auch sämmtlichen Ober- und Unter - Forst-Be-
dienten gnädigst und ernstlichst , auf das sorgfältigste und bey
Ver-
 
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