Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Hessen-Darmstadt / Ober-Forst-Amt [Contr.]; Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden, Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Wir haben mit gerechtem Unwillen erfahren müssen, daß überhaupt und besonders in Unserm Obern-Fürstenthum, diejenigen Unserer Unterthanen, welche in und neben Unsern Waldungen, Aecker oder Wiesen besitzen, durch das An- und Einrotten in selbige, und in das vor Unsern Waldungen noch hier und da öd liegende Feld, die Gränzen ihrer Güther-Stücke so sehr auf eine unrechtmäßige Art auszudehnen suchen, daß Uns nicht allein dadurch merkliche Stücker Landes verlohren gegangen, sondern auch noch in manchem andern Betracht Schaden zugefüget worden: ...; So befehlen Wir hiermit ...
— [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1778 [VD18 14338874]
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