Nachdem Wir nun dergleichen frevelmüthigen Aus-
schweifungen und Eigenmächtigkeiten der Advocaten länger-
en nachzusehen nicht gemeynet sind, sondern vielmehr ernst-
lich wollen, daß denselben hierin» der nöthige Einhalt ge-
than, und diejenige, welche sich einer solchen indecenten
und beleidigenden Schreib - Art in ihren Schriften fernerhin
anmasen würden, nach der Gröse ihres Vergehens, mit
der Strafe der Suspension, Kassation, auch nach Befin-
den, mit empfindlichen Leibes-Strafen und fiscalsscher Be-
ahndung, ohne weitere Nachsicht angesehen und beleget wer-
den sollen; So ist Unser ernstgemeffener Befehl hiermit, daß
von Unsern Kollegiis über dieser Verordnung genau gehalten,
und solche sämmtlichen Advocaten und Procuratoren zu ihrer
Wissenschaft und schuldigen Nachlebung behörig publiciret
werde. Darmstadt, den 25. Sept. 1778.
Tx lpeciali dommillionc 5TKL>N58I^I.
Fürstl. Heßische Präsident, Lanzlar
Ul.d Geheime Räthe daselbst.
F. C. Freyh. von Moser. A. P. Heße. Miltenberg.
schweifungen und Eigenmächtigkeiten der Advocaten länger-
en nachzusehen nicht gemeynet sind, sondern vielmehr ernst-
lich wollen, daß denselben hierin» der nöthige Einhalt ge-
than, und diejenige, welche sich einer solchen indecenten
und beleidigenden Schreib - Art in ihren Schriften fernerhin
anmasen würden, nach der Gröse ihres Vergehens, mit
der Strafe der Suspension, Kassation, auch nach Befin-
den, mit empfindlichen Leibes-Strafen und fiscalsscher Be-
ahndung, ohne weitere Nachsicht angesehen und beleget wer-
den sollen; So ist Unser ernstgemeffener Befehl hiermit, daß
von Unsern Kollegiis über dieser Verordnung genau gehalten,
und solche sämmtlichen Advocaten und Procuratoren zu ihrer
Wissenschaft und schuldigen Nachlebung behörig publiciret
werde. Darmstadt, den 25. Sept. 1778.
Tx lpeciali dommillionc 5TKL>N58I^I.
Fürstl. Heßische Präsident, Lanzlar
Ul.d Geheime Räthe daselbst.
F. C. Freyh. von Moser. A. P. Heße. Miltenberg.