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- IÖ -
DIE ZUSAMMENGEHÖRIGKEIT DER FRAGMENTE.
Ehe wir uns zu dem Texte selbst wenden, müssen wir uns noch die
Frage vorlegen, ob alle diese Fragmente ein und derselben Handschrift an-
gehören, oder ob sie von verschiedenen Handschriften herrühren. Eine absolut
sichere Entscheidung ist unmöglich, da sich bei der Kleinheit vieler Fragmente
der Zusammenhang oft nicht ermitteln läßt. Als wahrscheinlich muß aber
gelten, daß die Fragmente I und 2, die unzweifelhaft zu ein und demselben
Blatte gehören, aus einer andern Handschrift stammen als die übrigen Frag-
mente. Die Schrift dieses Blattes ist zwar die gleiche wie in den andern
Fragmenten, sie ist aber etwas gedrängter. Das Blatt unterscheidet sich ferner
von allen übrigen durch die dunklere Färbung, die allerdings auch erst
nachträglich durch die Einwirkung von Feuchtigkeit entstanden sein könnte.
Drittens ist das Blatt, wie oben gezeigt, 12—iß cm kürzer gewesen als die
übrigen Blätter oder wenigstens als die Blätter, denen die Fragmente 27, 6$
und 4 angehört haben. Dazu kommen endlich Besonderheiten im Texte,
auf die ich erst später eingehen kann. Dem gegenüber steht indessen die
Tatsache, daß das Blatt von derselben späteren Hand durchkorrigiert und,
wo es nötig war, nachgezogen ist wie die übrigen Fragmente. Es scheint
also, daß die Handschrift, aus der das Blatt stammt, schon in alter Zeit
mit der Handschrift, aus der die übrigen Fragmente stammen, vereinigt war.
Für eine Sammelhandschrift spricht auch ein anderer Umstand. Aus
dem Texte der Vorderseite vom Fragment ß ergibt sich mit vollkommener
Sicherheit, daß hier der Anfang eines Werkes vorliegt. Die Zahl, die das
Blatt trug, ist leider bis auf einen geringen Rest abgebröckelt; dieser Rest
aber besteht aus einer schräg von links nach rechts verlaufenden Linie
und die Zahl kann daher auf keinen Fall eine 1 gewesen sein. Auch die
hohen Blattzahlen der Fragmente 4—6 sind der Annahme einer Sammel-
handschrift nicht ungünstig. Die Möglichkeit, daß auch die Fragmente
ß—118 verschiedenen Werken angehören, läßt sich daher nicht bestreiten.
Praktisch ist aber irgendeine Scheidung wenigstens vorläufig nicht durch-
führbar, und im folgenden sind die Fragmente ß—118 überall als zu einem
einheitlichen Ganzen gehörig behandelt worden.

DAS ERSTE DRAMA.
Der Wert, den unsere Fragmente schon an und für sich als die ältesten
Reste indischer Handschriften haben, wird noch erhöht durch ihren Inhalt:
es liegen uns hier Bruchstücke von Dramen vor, die älter sind
als alles, was uns sonst an dramatischer Dichtung in Indien er-
halten isD).
') Die Ansicht, daß uns in den Itihäsaliedern des Rgveda alte Dramen erhalten seien, halte
ich nicht für richtig.
 
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