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Überlieferung sein. Daß im übrigen der Dichter des Dramas ein Kavi ist,
zeigen die Sanskritstellen zur Genüge.
Steht es aber fest, daß Alt-Prakrit vom zweiten Jahrhundert vor Chr.
bis ins zweite Jahrhundert n. Chr. für die Kunstpoesie verwendet wurde,
so gewinnt die zuerst von Westergaardi) aufgestehte und nach ihm von
Jacobi-) und Bloch 3) vertretene Ansicht über das Alter der MähärästrI, des
Hauptdialekts unter den Mittel-Prakrits, neues Gewicht. Nach diesen Gelehrten
muß die von Vararuci gelehrte MähärästrI jünger sein als die Inschriften,
da sie eine jüngere Lautstufe repräsentiert als die Sprache der Inschriften.
Pischel (ß2) hat diese Ansicht für falsch erklärt; es sei ganz verkehrt, aus
den Inschriften chronologische Schlüsse auf die Prakrits, d. h. nach meiner
Bezeichnung Mittel-Prakrits, ziehen zu wollen, da die Prakrits nur Kunst-
sprachen und neben den Volks- und offiziellen Sprachen vorhanden gewesen
seien. Solange wir das Alt-Prakrit nur als Urkundensprache kannten, mochte
diese Argumentation richtig erscheinen. Jetzt, wo wir sehen, daß das Alt-
Prakrit auch als Literatursprache und in der Kunstpoesie verwendet wurde,
und zwar in unserm Drama genau an der Stelle, an der später das Mittel-
Prakrit erscheint, hat sie keine Beweiskraft mehr. Wir müssen vielmehr
annehmen, daß die Mittel-Prakrits erst nach dem zweiten Jahrhundert n. Chr.,
wenn auch nicht entstanden, so doch grammatisch fixiert und in literarischen
Gebrauch kamen. Diese Annahme würde allerdings unmöglich sein, wenn die-
jenigen recht hätten, die den Prakritgrammatiker Vararuci mit demVärttikakära
Kätyäyana identifizierend. Allein alles, was sich zugunsten dieser Gleichstellung
anführen läßt, ist sehr vage, und selbst Pischel, der energisch für sie eintritt,
muß am Schlüsse bekennen, daß sie als sicher natürlich nicht angesehen
werden könne. Meines Erachtens wird sie durch die Verwendung der Alt-
Prakrits in unserm Drama, das wohl niemand in die Zeit vor dem Värttikakära
hinaufzurücken versucht sein wird, direkt ausgeschlossen.

ABFASSUNGSZEIT UND VERFASSER.
Wir müssen uns schließlich noch die Frage vorlegen, wann und von
wem diese Dramen verfaßt sind. Die untere Grenze für die Abfassungszeit
wird durch das Alter der Handschriften bestimmt. Sie ist also nach meiner
Ansicht der Beginn der christlichen Zeitrechnung; andere, die Kaniska später
ansetzen, werden sie bis in die Mitte des zweiten Jahrhunderts n. Chr. verlegen.
Jedenfalls liegt aber die Entstehungszeit noch einige Jahrzehnte vor dieser
Grenze. Die zahlreichen Schreibfehler, die die Handschriften aufweisen, setzen
eine geraume Zeit schriftlicher Überlieferung voraus.

') Über den ältesten Zeitraum der indischen Geschichte, p. 86.
2) Ausgew. Erzählungen in Mähäräshtri, p. XIV f.
3) Vararuci und Hemacandra, p. izf.
4) Siehe die bei Pischel 32 angeführte Literatur.
 
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