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ganz unabhängig davon, in welcher Fläche sie lagen, mit arabischen Ziffern bezeichnet.
Grabflächen, die anfangs als Einheit angesehen wurden, in denen sich jedoch im Laufe der
Untersuchung verschiedene Grabstellen aussondern ließen, wurden zusätzlich durch kleine
Buchstaben unterteilt. Beigabenlose Brandgräber und Pfostenlöcher erhielten keine Num-
mern, sondern wurden nur in den Grabungsplänen festgehalten.
Die Tatsache, daß bereits der Humusboden mit Scherben, Holzkohle, Leichenbrand und
anderen Funden stark durchsetzt war, zwang zu einer sorgfältigen und zeitraubenden
Abschürfung. Auf die stratigraphische Lagerung der sehr bald erkannten Grabreste wurde
besonders geachtet. In den Flächen I, IV, VII, X und XIII war die Humusschicht, beson-
ders an einigen Stellen, fast 1 m mächtig. In den Flächen II, VI, VIII, IX, XI, XII und XV
dagegen trat direkt unter der Ackerkrume bereits klarer Dünensand hervor, in dem sich
die Grabgruben besonders gut abzeichneten. Nach Westen zu, vor allem in der Fläche III,
nahm die Humusschicht an Stärke wieder zu (Tafel 18,4). In einigen Gräbern der Fläche V,
z. B. WO-Grab 64, über denen und in deren Umgebung Reste von Scheiterhaufen nicht
beobachtet werden konnten, fanden sich gleichwohl in der Grabfüllung Holzkohle, Lei-
chenbrand und zerbrannte Scherben, die von zerstörten Brandgräbem herrühren mußten.
Das bedeutete, da gleichzeitig die Sohle der Gräber sehr dicht unter der modernen Ober-
fläche lag, daß hier eine Abtragung des Bodens und damit der oberen Schichten des alten
Friedhofes stattgefunden haben mußte, die die Brandbestattungen vernichtete. Es erhob
sich die Frage, ob diese Planierung des Geländes erst in jüngerer Zeit vorgenommen sei,
als man anfing, es zu beackern, oder ob der Friedhof schon während seiner Benutzungszeit
planiert wurde. Eine Prüfung dieser Frage war nur in den obengenannten Flächen mög-
lich, wo die auffällige Mächtigkeit der Humusschicht darauf schließen ließ, daß an anderer
Stelle abgeräumter Boden zur Auffüllung des Geländes gedient habe. Dort wurden dicht
unter der Oberfläche Spuren von Skeletteilen west-östlich ausgerichteter Gräber beob-
achtet, so daß die Planierungsarbeiten bereits während der Benutzungszeit des Friedhofes
ausgeführt worden sein müssen. Grabgruben und andere Verfärbungen waren in diesem
aufgebrachten, von Holzkohle durchsetzten, humosen Boden nicht erkennbar.

Stratigraphische Beobachtungen
Drei Bestattungsarten, Brandgräber sowie von Süden nach Norden (SN) und von Westen
nach Osten (WO) ausgerichtete Körpergräber wurden festgestellt. Die dichte Belegung
mit Körpergräbern hatte den größten Teil der Brandbestattungen vernichtet. Nur eine
einzige Urne und einige wenige Brandgruben und Knochenhäufchen waren ungestört
geblieben. Infolge der Vernichtung älterer Brandbestattungen fanden sich häufig in den
Grabfüllungen Reste derselben, zerschmolzene Bronzegegenstände, Leichenbrand undHolz-
kohle sowie viele Scherben, die eine Zeitbestimmung von der frühen Eisenzeit bis ins be-
ginnende Mittelalter erlaubten. Bislang hatte man, zuletzt noch Grohne in seinem hervor-
ragenden Werk über den Friedhof Mahndorf, angenommen, daß die gemischtbelegten
Friedhöfe eine Art Übergang zwischen den reinen Brandbestattungsfriedhöfen zur aus-
schließlichen Beisetzung der Körper in reiner Erdbestattung darstellten. So war es eine
Überraschung, als sich zuerst durch Überlagerung der Körpergräber 3, 54 und 55, die als
WO-Gräber bereits für christlich gehalten werden müssen, durch Brandgruben das Weiter-

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