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Katalog der Grab- und Einzelfunde

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Grabhügel 5 (Piesker 1961)
Dm. von N nach S: 5,7 m und von 0 nach W:6,0 m; H. 0,7 m.
Aufschüttungsmaterial: Moorerde und humoser Sand mit Feuer-
steinabschlägen. Unter dem Grabhügel durchlaufende Ortstein-
schicht.
Bodenverfärbung. Keine Grabbeigaben.
Grabhügel 6 (Piesker 1961)
Dm. von N nach S: 17,0 m und von 0 nach W: 15,0 m; H. 0,85 m.
Aufschüttungsmaterial: Gelber Sand. Unter dem Grabhügel
durchgehende Ortsteinschicht.
Die zentral gelegene Bestattung war durch eine Raubgrabung
(Kopfstich) weitgehend zerstört.
Schaftbruchstück einer Nadel (Taf. 23,10).
Im Grabhügel Brandstelle mit Holzkohle.
12D Hügelgräber an der Gemeindesandgrube (K 4)
Bei der Gemeindesandgrube am Wege von Bonstorferheide
nach Barnbostel lagen zwei Grabhügel, die beim Sandabgraben
im Laufe der Zeit zerstört worden sind.
Grabhügel 1 (entspr. Piesker 1958, Nr. 43)
Abbauer Heinrich Grünhagen aus Baven fand im Jahre 1910
folgenden Bronzebeigaben:
Bruchstücke eines gerippten Halskragens mit 8 Rippen, die
schachbrettartig gekerbt sind. Das unterhalb der Rippen vorhan-
dene freie Feld (Br. 1,2 cm) und die sich verschmälerten Enden
bleiben unverziert. Die aufgerollten Endösen fehlen. Gr. Br.
5,1 cm; L.W. 11,0 cm (Taf. 23,11).
Bruchstücke von zwei Armspiralen mit 7-8 Windungen eines im
Querschnitt dreieckigen Bronzedrahtes, Var. Bonstorf. StabDm.
0,35:0,15 cm; L.W. 6,5:7,0 cm (Taf. 23,14-15).
Lüneburger Radnadel Speichenschema E, 3 ausgebrochene
Ösen. Die Nadel ist in zwei Stücke zerbrochen, die Spitze fehlt.
Heutige L. 14,6 cm; RadDm. 5,5 cm. Bei der inneren Felge links
unten ein Gussfehler (Taf. 23,11).
Offener Fingerring aus im Querschnitt dreieckigem Bronzedraht.
L.W. 1,7 cm; StabDm. 0,3:0,1 cm (Taf. 23,13).
Datierung: Erste Hälfte der älteren Bronzezeit.
Grabhügel 2
Indem Grabhügelrest fand H. Piesker 1936 nur ein Leichenbrand-
häufchen.
12E Bonstorf-Hetendorf, Gem. Hermannsburg (K3)
Nördlich von Hetendorf lagen ehedem 14 Grabhügel westlich des
nach Wietzendorf führenden Weges. Vor 1910 wurden hier aller-
dings die meisten abgetragen.
Grabhügel 1 (Grabung H. Piesker 1940; Taf. 87)
Dm. von N nach S: 14,7 m und von 0 nach W: etwa 13,5 m; H. 1,1 m.

An der Ostseite des Grabhügels waren vor der Ausgrabung
schon mehrere Fuder Sand abgefahren worden, so dass das
ursprüngliche Ausmaß von Ost nach West nicht mehr genau
ermittelt werden konnte. Aufschüttungsmaterial: Gelblicher,
oben grauweiß ausgeblichener Sand. Der Grabhügel war von
einem oft nur lockeren Steinkranz umgeben.
innerhalb des Steinkranzes fanden sich zehn zum Teil sehr große
Pfostenlöcher, die mit dunkler, stark humoser Erde angefüllt
waren. Die obere Breite der Pfostenlöcher schwankte zwischen
1,0 und 1,3 m; die Sohle hatte gewöhnlich eine Breite von 0,5 m;
bei zwei der kleinsten Pfostenlöcher betrug die Sohlbreite aller-
dings nur 0,4 m, während das große Pfostenloch in der Mitte der
Südostwand oben eine Breite von 1,6 m und an der Sohle von
1,1 m besaß. „Es hatte den Anschein, a/s ob hier 2 Pfosten mit
geringem Zwischenraum nebeneinandergestanden haben (hier-
auf deutet auch die Lage der Steine an der Sohle hin): es handelte
sich hier wohl um ein doppeltes Pfostenloch. Auf der Sohle der
sich nach unten verjüngenden 55-60 cm tiefen Pfostenlöcher
lagen 3-6 meist mittelgroße flache Feldsteine. Auch fanden sich
verschiedentlich in der schwarzen Füllerde einige Steine, die wohl
zum Verkeilen der senkrecht stehenden Pfosten gedient hatten
und nach der Vermoderung der Hölzer z. T. nach innen gestürzt
waren".
Die Anordnung der Pfostenlöcher ergibt ein von NW nach SO
gerichtetes Gebäude (L. 6,5 m; Br. 5,1 m). Die Südwestwand
hatte L. 6,7 m, die gegenüberliegende Nordostwand L. 6,3 m; die
Nordwestwand hatte Br. 5,2 m, die Südostwand dagegen Br.
5,05 m.„Ob durch die Sandabfuhr ein Pfosten der Nordostwand
gestört worden ist, war nicht mehr einwandfrei festzustellen. Es
ist aber möglich. In diesem Falle hatte der Hausgrundriss aus 12
Pfosten bestanden. Über etwa vorhanden gewesene Wände
konnten keinerlei Anhaltspunkte gewonnen werden. Es fand sich
weder eine Spur von Hüttenlehm noch eine auf Vermoderung von
Weidengeflecht, Bohlen oder sonstige organische Wandreste
zurückzuführende Boden verfärbung. Daher muss aber angenom-
men werden, dass das Totenhaus freistehende Pfosten besaß,
also ein offener Pfostenbau ohne Wände vorlag. Auch die ehe-
malige Dachkonstruktion ist unbekannt. Es kann sich sowohl um
ein Satteldach wie um ein Pultdach gehandelt haben".
„Das Hügelgrab 1 von Hetendorf ist nicht verbrannt worden, da
nirgendwo Brandspuren wie verkohlte Hölzer, Asche oder dgl.
angetroffen wurden". Im Innenraum des Totenhauses lagen als
einziger Hinweis auf eine Bestattung zwei mittelgroße Feldsteine
und zwischen ihnen eine 2,0 m lange, schwache, graue Bodenver-
färbung ohne Beigaben. Die Richtung der in der Mitte des Toten-
hauses liegenden Bestattung verlief von NO nach SW. „Vielleicht
befand sich gegenüber der Bestattung in der Mitte der Südwest-
seite des Hauses der Eingang, soweit bei einem offenen Pfosten-
bau überhaupt von einem „Eingang" gesprochen werden kann".
„Bei der länglich-ovalen Bodenverfärbung der Bestattung sind
keine Spuren, die auf einen Baumsarg schließen lassen, gefun-
den worden. Daher muss angenommen werden, dass die Leiche
in Rinderhäute gehüllt beigesetzt und mit Sand überschüttet
 
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