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ebenso um staatlich geduldete oder geförderte Maßnahmen gehandelt haben, die dann letzt-
lich doch nicht kontrolliert werden konnten, durchgeführt von Personen, vielleicht Münz-
arbeitern, vielleicht Sklaven oder unabhängigen Metallhandwerkern — (wie dies aus der
Merowingerzeit bezeugt ist120 ) — die sich historisch nicht fassen lassen.
Bei Ulpian (Anfang des 3. Jahrhunderts n. Chr.) ist ein Gesetz überliefert, daß solche
Prägungen privater Hand (übrigens am Ort der offiziellen Münze), die ausdrücklich nicht als
Fälschungen bezeichnet werden, verbietet, da sie für den einzelnen ein großes Geschäft, eine
Schädigung für den Staat in den meisten Fällen darstellten121. Die „barbarisierten“ Kupfer-
münzen des Victorinus und der Tetrici — um nur einige Beispiele zu nennen — zurZeit des
gallischen Sonderreiches (260—273) und später122 sowie die Divo-Claudio-Münzen nach
Prägungen des Aurelian (270—275) für Divus Claudius (gest. 270) sind daher auch nicht als
Falschmünzen zu bezeichnen123. Ebensowenig können im Westen die zahlreichen Nach-
ahmungen von Kleinmünzen und Mittelerzen des Magnentius (350—353), wie sie in großer
Menge u. a. der Münzfund von Metternich enthielt124, als Fälschungen betrachtet werden.
Zu den ältesten Nachahmungen römischer Münzen im freien Germanien zählen diejeni-
gen, deren Vorbilder Denare mit den Caius und Lucius Caesares abgaben. Diese Münzen
zeigen auf der Vorderseite den Kopf des Augustus mit Lorbeerkranz nach rechts, auf der
Rückseite die Enkel Caius und Lucius Caesar als principes iuventutis mit Speer und Schild
und im Feld Simpulum und Lituus12S. Die Denare sind in Lugdunum seit 2 v. Chr. in großen
Massen geprägt worden; ihre Verbreitung reicht weiter als die irgendeines anderen römischen
Münztyps. Nachahmungen wurden besonders in Ungarn und häufiger noch im Kaukasus-
gebiet, in den Republiken Georgien, Armenien und Azerbeidschan gefunden126. Selbst in
Indien sind sie anzutreffen, wo die Originale in beträchtlichen Mengen umgelaufen sein
müssen127.
Wer die in Westfalen und Niedersachsen gefundenen Nachahmungen geschlagen hat und
wo dies geschah, ist eine Frage, die bisher noch nicht beantwortet werden konnte 128.
Gleichfalls schwierig zu entscheiden ist es, ob ein Stück, wie beispielsweise der subaerate
Denar des Tiberius aus dem Fund von Fröndenberg129 ein „einheimisches“ Produkt dar-
stellt, oder ob er zusammen mit den übrigen Münzen in das freie Germanien gelangte.
Nach den „barbarisierten“ Caius und Lucius Caesares-Denaren130 werden nun Silber-
münzen von Bedeutung, die, wie die Laatzener, Denaren antoninischer Zeit nachgeprägt
sind. Sie folgen keinem einheitlichen Vorbild. Es werden anscheinend ziemlich wahllos
120 Über die Stellung der Münzmeister bietet die Vita des hl. Eligius, der selbst in seiner Jugend bei dem Goldschmied Abbo
in die Lehre gegangen ist, wichtige Aufschlüsse.
(Vgl. M. Prou, Monnaies mörovingiennes (Paris 1892) 5 ff.).
121 Ulpian, Digesten 48,13, 8 „Qui cum in moneta publica operarentur extrinsecus sibi signant pecuniam forma publica . . .
hi . . . non videntur adulterinam monetam exercuisse sed furtum publicae monetae fecisse quod ad peculatus crimen
accedit.“
122 K. Kraft, Münzfund von Battenberg/Pfalz. Pfälzer Heimat 3,1952, 66 ff.
123 W. Kellner, Die Divo-Claudio-Prägungen als Dokument einer Krise, in: Berichte der Münzen- und Medaillensammler aus
allen Gebieten der Geld-,Münzen- und Medaillenkunde, 10. Jg., Nr. 60, Dez. 1970 (Freiburgi. B.),995 ff.
124 W. Hagen, BJ 145, 1940, 80 ff.
125 Siehe RIC 350.
126 Vgl. V. V. Kropotkin, Klady rimskikh monet na territorii SSSR (Moskau 1961), 16.
127 Siehe H. Mattingly, BMC Vol. 1,1923, 89.
P. Berghaus, Studien aus Alteuropa, Teil II (Tackenberg-Festschrift, Beihefte der Bonner Jahrbücher Bd. 10/11), Köln
1965, 182 ff. Berghaus macht darauf aufmerksam, daß Nachahmungen dieses Typs im freien Germanien weniger häufig
nachgewiesen sind.
128 Berghaus, a. a. O. 185, wollte „den Ursprung der in Westfalen gefundenen Nachahmungen augusteischer Denare, wenn
nicht in Westfalen, so doch in einer benachbarten Landschaft suchen“.
129 K. Regling, ZfN 29,1912,194.
130 Die Dauer der regulären Prägungen der Caius und Lucius Caesares-Denare belief sich nach Bahrfeldt (Die römische
Goldmünzenprägung während der Republik, Halle 1923, 166) auf die Jahre 2 v.—1 n. Chr., nach H. Mattingly (a. a. O.
88 ff.) auf die Zeit 2 v.—11 n. Chr.

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