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Vorwort

Seit mehr als einem Jahrzehnt liegt für die archäologische Denkmalpflege Niedersachsens ein
besonderer Schwerpunkt in der Sicherung ur- und frühgeschichtlicher Fundstellen und Denkmäler in
weiten Bereichen der Lüneburger Heide. Einst bot diese Naturlandschaft durch ihre Unberührtheit
gute Bedingungen für die Erhaltung von prähistorischen Gräbern, Siedlungsplätzen, Befestigungsan-
lagen und alten Wegesystemen; sie alle bildeten einen kennzeichnenden Bestandteil jenes urtümlichen
Heidegebietes. Der Reichtum an vorgeschichtlichen Zeugnissen ließ die Lüneburger Heide zu einem
Zentrum der ur- und frühgeschichtlichen Landesforschung werden, in dem die geschichtliche und
kulturelle Entwicklung seit dem ersten Auftreten jungpaläolithischer Rentierjäger bis in historische
Zeit gut verfolgt werden konnte. Seit der Jahrhundertwende allerdings fallen weite Teile der Heide den
immer weiter und schneller steigenden Bedürfnissen unseres technischen Zeitalters zum Opfer, damit
erfolgt gleichzeitig eine Zerstörung jener kulturgeschichtlichen Denkmäler.
Ein besonders gravierender Notstand trat jedoch ein, als nach dem letzten Krieg im Rahmen des
„Soltau-Lüneburg-Abkommens“ weite Gebiete der Lüneburger Heide für Truppenübungen reserviert
werden mußten. Vor allem in den vorgesehenen Panzerübungsflächen, wo die Vegetationsdecke völlig
vernichtet und der Boden in Ständig steigendem Maße durch Erosionen zernarbt wird, ist eine „Denk-
malpflege“ im eigentlichen Wortsinne nicht mehr durchführbar.
Auf Grund der Resolution des Deutschen Bundestages vom 4. Mai 1961 über Hilfsmaßnahmen der
Bundesregierung zugunsten des Manövergebietes Soltau-Lüneburg stehen auch Mittel für
Maßnahmen der archäologischen Denkmalpflege zur Verfügung, die nach Befürwortung durch den
Herrn Bundesminister für Forschung und Technologie von dem Herrn Bundesminister der Finanzen
bereitgestellt werden. Besonderer Dank ist hierbei Herrn Ministerialrat Dr. Konrad Petersen, Bundes-
ministerium für Forschung und Technologie, abzustatten, der sich der Belange der archäologischen
Denkmalpflege in ganz besonderem Maße fördernd und helfend annahm.
Die Aufgaben der archäologischen Denkmalpflege im Rahmen des Abkommens waren dreifach:
1. Möglichst vollständige Erfassung aller Fundstellen und Denkmäler in dem rund 34000 ha großen
Manövergebiet.
2. Durchführung von Notgrabungen an den Objekten, die im unmittelbaren Übungsgelände oder
durch Baumaßnahmen unerforscht der totalen Vernichtung anheimgefallen wären.
3. Sicherung durch umfangreiche Beschilderungs- und Kennzeichnungsmaßnahmen an den Fund-
plätzen, deren Bestand als gewährleistet angenommen werden konnte.
An der Durchführung dieses „Soltau-Lüneburg-Planes zur Sicherung prähistorischer Fund-
stellen“ waren außer den beiden genannten Bundesministerien das Niedersächsische Kultus-
ministerium, jetzt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Herr Regie-
rungspräsident in Lüneburg sowie die örtlich zuständigen kommunalen Behörden beteiligt. Die
denkmalpflegerischen Arbeiten wurden von dem früheren Dezernat Bodendenkmalpflege — jetzt
Dezernat Denkmalpflege — des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes, dem Dezernat Denkmal-

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