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überliegenden ‘Estrich‘ Hinweise auf rechteckige Behausungen - wie diese beispielsweise mehrfach von
jungpaläolithischen Stationen des südöstlichen Europas bekannt sind - geben. Wenn in Heber 127
Wohnbaureste aus der Hamburger Kultur vorgelegen haben sollten, dann stehen diese in einem auffal-
lenden Gegensatz zu den aus dem Ahrensburger Tunneltal mehrfach belegten kleineren, annähernd
runden transportablen Zeltanlagen24. Möglicherweise handelt es sich um feste Winterbehausungen
aus der ältesten bzw. älteren Dryaszeit.
3. Das Kulturvorkommen von Heber 128
In der Zeit vom 2.9.1963 bis zum 3.10.1963 führte W. Nowothnig auf der durch Oberflächenfunde
entdeckten und in einer Probegrabung von H.J. Killmann angeschnittenen Station Heber 128 Unter-
suchungen durch. Dabei wurden etwa 110 m2 abgedeckt (Abb. 10). Den Grabungsfotos (Taf. 76-77),
Plänen und dem kurzen Ergebnisbericht sind zu entnehmen, daß der Fundplatz durch tiefgreifende
Störungen - hervorgerufen durch Kettenfahrzeuge, Abschwemmungen und eine unkontrollierte Gra-
bung - weitgehend zerstört worden war.
Das bei den Untersuchungen Nowothnigs geborgene Fundmaterial besteht aus nur 161 Silices
(Abb. 10; Taf. 36), von denen ein großer Teil unter dem Gewicht der schweren Panzerfahrzeuge
zerbrochen ist. Bei der Grabung wurden folgende Artefakte gefunden:

Anzahl

Abschläge
95
Klingen
42
Schaber (darunter 1 Doppelschaber und 3 kurze Fragmente)
13
Kerbspitzen (darunter 2 Fragmente)
5
Zinken (darunter 1 Fragment eines Geradzinkens)
2
Stichel (Eckstichel)
1
Schrägendklingen (darunter 1 Fragment)
2
„Glättstein” (vom Ausgräber besonders erwähnt)
1
Summe aller Artefakte
161

Die von H.J. Killmann geborgenen Flintgeräte sind auf Tafel 37 abgebildet. Besondere Beachtung
verdient ein den Rückenspitzen vom Typ Kent nahestehendes Artefakt (Taf. 37, 7).
Das Kulturvorkommen von Heber 128 ist zahlenmäßig so klein, daß eine prozentuale Aufschlüsse-
lung der einzelnen Gerätetypen nicht sinnvoll erscheint.
Alle Grabungsfunde wurden von Nowothnig sorgfältig eingemessen, um gegebenenfalls Anhalts-
punkte über Ausdehnung und Beschaffenheit des vermuteten Wohnplatzes zu gewinnen. Betrachten
wir aber die Kartierung der Artefakte innerhalb der etwa 110 m2 großen Grabungsfläche (Abb. 10), so
werden - auch unter Berücksichtigung der tiefgreifenden Störungen und der unkontrollierten Grabung
- Zweifel nicht ausgeräumt, ob Heber 128 als ein jungpaläolithischer Wohnplatz angesehen werden
kann. Wenn wir das Kulturvorkommen von Heber 128 nicht als Streufunde des in unmittelbarer Nähe
24 Vgl. Anm. 16.

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