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Badischer Architecten- und Ingenieur-Verein / Unterrheinischer Bezirk [Hrsg.]
Mannheim und seine Bauten — Mannheim, [1906]

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https://doi.org/10.11588/diglit.26129#0420
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Friedhöfe und Bestattungswesen.

ur Bestattung der auf der Gemarkung Mannheim verstorbenen Personen sind
vier Friedhöfe vorhanden, und zwar:

t. der Pauptfriedhof, auf dem rechten Ufer des Neckars, angelegt im
Jahre 1842; er hat eine Gesamtfläche von 23,71 ha und wird voraus-
sichtlich noch bis zum Jahre 1912 seinem Zwecke dienen.

2. der Friedhof im Vorort Neckarau, angelegt von der früheren selbst-
ständigen Gemeinde Neckarau, mit einem Flächeninhalt von 1,58 ha.

3. der Friedhof im Vorort Käferthal, angelegt von der früheren selbständigen Gemeinde
Käferthal-Maldhof, mit einem Flächeninhalt von 1,63 ha.

4. der israelitische Friedhof, welcher sich unmittelbar an den Pauptsriedhof an-
schließt, mit einem Flächeninhalt von 1,39 ha.

Für die Bestattung von Leichen auf diesen Friedhöfen gelten folgende gemeinsame
Bestimmungen*):

„Für die Nnlage der Gräber auf den Friedhöfen sowie bezüglich der Umgrabungs-
zeiten gelten die badischen Landesverordnungen vom 16. September 1875 und 20. Juli 1882

in Verbindung mit der aufgrund dieser Verord-
nungen erlassenen örtlichen Begräbnis- und Fried-
hofordnung für die Stadt Mannheim vom 28. Sep-
tember 1899. Darnach muß jedes Grab für

Familie viffene. 5lrch.: Prof. M. Manchot. Familie Th. Männer. Arch.: Th. Malch.

Erwachsene 2,10 m lang, 0,75 in breit und 1,50 m tief, für Kinder bis zu 10 Jahren
1,50 m lang, 0,6 m breit und 1 m tief sein. Die Entfernung der Gräber voneinander soll
45 cm betragen.

Einfassungen dürfen nur innerhalb der oben bestimmten Grundfläche des Grabes
gesetzt werden. Diese Maße gelten auch für die Beisetzung von Uschenresten. Bei Anlegung

) Tiner van Herrn Bürgermeister Martin verfaßten Abhandlung entnommen.
 
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