Mannheimer Zeitung — 1824
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DOI Kapitel:
No. 304 - No. 332 (2. November - 30. November)
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- Einband
-
No. 1 - No. 31 (1. Januar - 31. Januar)
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No. 32 - No. 60 (1. Februar - 29. Februar)
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No. 61 - No. 91 (1. Maerz - 31. Maerz)
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No. 92 - No. 120 (1. April - 30. April)
-
No. 121 - No. 151 (1. May - 31. May)
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No. 152 - No. 180 (1. Juni - 30. Juni)
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No. 181 - No. 211 (1. Juli - 31. Juli)
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No. 212 - No. 242 (1. August - 31. August)
-
No. 243 - No. 272 (1. September - 30. September)
-
No. 273 - No. 303 (1. October - 31. October)
-
No. 304 - No. 332 (2. November - 30. November)
-
No. 333 - No. 362 (1. December - 31. December)
- Einband
- Maßstab/Farbkeil
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" (. 11 ) einm er q . r wlltät u
; 4 I j j 1.3 % ih. v Ä w
: ; § § AD é il s [i § al N
q ? § J
Ugunumzguuu OI ;
Mit Großherzoglich badischen. WL
\ Zeitung.
gnädigſt. ausſchl. Privilegium.
.
Montag, den 22. November
1824.
HValterländiſche Nachrichten.
' t Carl sruhe , den 20, Nov, va
_ HVon Seiten des großberzoglichen Finanzminiſteriums
î iſt uns folgendes eröffnet worden :
l 18:. Finanz-Miniſterium. U
. Garlsruhe, den 19. Nov. 1824.
. w,Die Unterſtützung vieler Unterthanen , welche durch
die eingetretenen beiſpielloſe Ueberſchwemmungen in
gränzenlioſes Unglück geſtürzt worden sind, und die
Herſtelung der theils ganz zerſtörten, theils bedeu-
tend beſchädigten Straßen, Brücken, Dämme, und
sonstiger Waſſerbauten , erfordert einen außerordent-
lichen Aufwand , der aus den gewöhnlichen Staats-
Einnahmen nich! beſtritten werden kann. :
Se. kduigliche Hoheit der Großyerzog haben daher
eine Capital- Aufnahme zu dieſem Zwecke räthlich er-
achtet, und in Erwägung, daß für dieſen Fall, nach
§. 57 der Verfaſſungs - Urkunde, die Einwilligung des
ſtändiſchen Rusſchuſſes hinreichend iſt, ein Anlehen
gültig zu machen, dieſem durch Reſcript vom g. Nov.
d. I. die Frage vorlegen laſen. [ a
. Ob er ein solches fôr begründet erachte, und in
welchem Betrage ? U .
Nachdem derſelbe durch Beschluß vom 16. Nov. d.
J. die einmüthige Erklärung abgegeben, daß er ein
Unlehen im Betrage von §. L.
_ GSiebenmalyunderttauſend Gulden
für gerechtfertigt anſehe; haben Höchſtdieſelbe die Aufs
nahme dieſer Summe befohlen, und nachdem auch
räückſichtlich der Art und Weiſe, wie das Anlehen zu
machen ſehy , dem Geſetze vom 5. Öetober t820 ge-
nügt war, dem Finanzminiſterio durch höchſten Erlaß
_ vom 18. Nov. den Vollzug aufgetragen.
In Gemäßheit dieſes hdchſten Befehls wird die
Amortiſations - Caſſe andurch angewiesen, die oben-
bemerkte Summe, unter nachfolgenden Bedingungen,
aufzunehmen : !
1) Der Zinsfuß wird, wie bey allen Anlehen der
Amortisations - Caſſe, auf 43 pCt. beſtimmt, welche
jährlich bezahlt werden. w:
2) Die Caſſe kann das Capital nach vorausgegan-
gener ſechsmonatlicher Aufkündigung durch baars
Rückzahlung der empfangenen Summe ablösen; gleeen
che Aufkündungs - Befugniß ſteht dem Darleiher zu,
dem für die einbezahlte Summe eine Obligation,
nach anliegender Form , auszuſtellen iſtz die Anles-
hensſamme muß 1000 fl. oder mehrere 1000 fl. be:
nggene... . L # . ; §
3) Die Summe, welche angelegt werden will, iſt
innerhalb cinem der nächſten ſechs Monate December
d. J , Januar, Februar, März, April und May
k. J. unmittelbar an die Amoriiſations - Caſſe, oder
an eine der deiden Kreis - Caſſen Freiburg und
Mannheim, oder an eine großherzogliche Domänens-
Verwaltung zu bezahlen, gegen Aushändigung der
Urkunde.
4)]) Wer an dieſem Anlehn Theil nehmen will, hat .
daher die Summe, den Monat, in welchem, und die
Caſſe, an welche er dieſelbe zu bezahlen wünſcht, iv- d
nerhalb sechs Wochen der Amoriiſaiions:-Caſſe ſchriten.
lich anzuzeigen, welche demselben sogleich erdſnen
wird, ob sein Anerbieten angenommen werden kann,
da man ſich rüéſichtlich der Zeit, in welcher die Ca-
pitalien geſchoſſen werden wollen, zur u n be d in gs
ten Annahme aller Anerbietungen im Voraus niche
verpflichten kann. ‘“ B ? ;
w .... .. : h . vdt. Frey.
Indem wir dieſen Beſchluß hiermit zur dffentlichen
Kenntniß bring-n. laden wir zugleich sſämmtiiche Ca-
pitaliſten, welche an dem auf obige Art eröffneten
Anlehen von 700,000 fl. Theil nehmen wollen , cin,
ſich innerhalb sechs Wochen ſchriftlich hierher zu er-
klären, welche Summe, in welchem Monate, und an
welche herrfchaftliche Kaſſe ſie bezahlen wollen: auch
erſuchen wir die entferntern Capitaliſten, in der Ern
klärung beryzusetzen, bey welcher Kreis-Kaſſe odre Doz
mainen - Verwaltung ſie künftig die Zinſe zu beziehen
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î iſt uns folgendes eröffnet worden :
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die eingetretenen beiſpielloſe Ueberſchwemmungen in
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Herſtelung der theils ganz zerſtörten, theils bedeu-
tend beſchädigten Straßen, Brücken, Dämme, und
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lichen Aufwand , der aus den gewöhnlichen Staats-
Einnahmen nich! beſtritten werden kann. :
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eine Capital- Aufnahme zu dieſem Zwecke räthlich er-
achtet, und in Erwägung, daß für dieſen Fall, nach
§. 57 der Verfaſſungs - Urkunde, die Einwilligung des
ſtändiſchen Rusſchuſſes hinreichend iſt, ein Anlehen
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nahme dieſer Summe befohlen, und nachdem auch
räückſichtlich der Art und Weiſe, wie das Anlehen zu
machen ſehy , dem Geſetze vom 5. Öetober t820 ge-
nügt war, dem Finanzminiſterio durch höchſten Erlaß
_ vom 18. Nov. den Vollzug aufgetragen.
In Gemäßheit dieſes hdchſten Befehls wird die
Amortiſations - Caſſe andurch angewiesen, die oben-
bemerkte Summe, unter nachfolgenden Bedingungen,
aufzunehmen : !
1) Der Zinsfuß wird, wie bey allen Anlehen der
Amortisations - Caſſe, auf 43 pCt. beſtimmt, welche
jährlich bezahlt werden. w:
2) Die Caſſe kann das Capital nach vorausgegan-
gener ſechsmonatlicher Aufkündigung durch baars
Rückzahlung der empfangenen Summe ablösen; gleeen
che Aufkündungs - Befugniß ſteht dem Darleiher zu,
dem für die einbezahlte Summe eine Obligation,
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3) Die Summe, welche angelegt werden will, iſt
innerhalb cinem der nächſten ſechs Monate December
d. J , Januar, Februar, März, April und May
k. J. unmittelbar an die Amoriiſations - Caſſe, oder
an eine der deiden Kreis - Caſſen Freiburg und
Mannheim, oder an eine großherzogliche Domänens-
Verwaltung zu bezahlen, gegen Aushändigung der
Urkunde.
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daher die Summe, den Monat, in welchem, und die
Caſſe, an welche er dieſelbe zu bezahlen wünſcht, iv- d
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Indem wir dieſen Beſchluß hiermit zur dffentlichen
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klären, welche Summe, in welchem Monate, und an
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erſuchen wir die entferntern Capitaliſten, in der Ern
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