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Mannheimer Abendzeitung — 1846

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No. 176 - No. 206 (1. Juli - 31. Juli)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44008#0801

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n îHBaven halbjährlich 4 fl. 15 kr., im Uu \uv erhöht s:) das Abunnewent um vet
.. Inſerate vie geſpaltene Zelte in Peritſzhrift oder buran Raum vier Kreuzer. Briefe und Welver: rer elnzuſenveu.

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: 4199.

Poftaufſttlag.

N



| Die Bitiſchrift der heidelberger Frttudenten um Aufhebuya !
0 » qudigul! uderi zakademiſchen Gefehe't; mi 1:1 ug

; algs X Youu. Der Abgeordnete v. Soiron hat der Kammer vor Kurzem

eine „Bittiſchrift der heidelberger Studenten um Aufhebung der

letzten Landtags ausgefertigt, von etwa 150 Sludenten unterschrieben und auch
dem geliebten hochlöblichen Senat in einer Abschrift zur Bevorworiung mitge-
theilt worden, hatte aber bei ihrem Abgehen bie Ständekammer nicht mehr am
eben getroffen. Sie iſt nun neuerdings mit einer Beilage über die Auswei-
ungen, welche am Ende des verfloſſenen Halbjahrs gegen vier Studenten ver-
hängt wurden, an ihren Beflimmungsort gelange. .
.. Hieder eine Bitte der heidelberger Studenten um
ondern Geſeße? Schon dreimal ~ im Jahre 1831, 1835 und 1844 + 45

—Fö iſt eine ſolche der Ständeverſammlung mitgetheilt worden. Ii benn viel- |

leicht die heidelberger - akademiſche Gerichtsbarkeit- aus nehmend ſtreng?
Sind dort halliſche Zuſtände? Darf ſich vielleicht eine Anzahl Studenten nicht

well er in eine Zeitung einen Aufſatz geschrieben hat? Stürmen die Pebelle

vielleicht ihren Pflegbefohlenen auf die Stube, reißen Schränke auf, uehmen |

Papiere weg, ſchleppen einen Unglücklichen in Unterſuchungshast, weil man ver-

muthet, er ſtehe mit Leuten in Brieſwechſel, welche eine entfernte Ahnung haben |

könnten, daß in ihrer Nähe eine - Verbindung “’ ohne Genehmigung de: Se-
ünats beſtehen dürfle? Herrſcht ein Pernice in Heidelberg? JIch will vie Ant-
waort gleich geben. Diese Bittschrift wurde im Anfang dieses Jahres au- gear-
" beitet, und als man sie unterſchrieb, konnte von der heidelberger „akaden iſchen
“ Gerichtsbarkeit -- im Allgemeinen noch gelten, was die damalige „neue . abe-



höältniſſe durchgehende Liberalität und Humanität angetroffen wird, w.
Heidelberg. Während auf andern Universitäten jedes Semeſter eine große
zahl von Disciplinarſtrafen aller Arten ausgeſcht werden, Karzer, Konſil
abeundi, Kündigung des akademiſchen Bürgerrechts an der Tagesordnuy.







Studenten oft in Maſſe ausgetrieben werden, ſind ſolche Rügen. in Heidcib g

_ höchſt ſelten. Es muß ſchon ein wahrhaftes Vergehen vorhanden seine...
_ Und doch haben die heidelberger Studenten verlangt, die Kammer solle ſie



von der vakabemiſchen Gerichtsbarkeit- befreienn.

Konnten die Bitiſteller nicht vermuthen, daß auf solche öffentliche Kundge-

bungen, auf ſolche „grundloſe- Klagen.hin, die nur „reizen-- (wie man es oben
wohl ansehen wochte) — die Zügel ihnen ſtraffer angezogen würden ? Ja, sie

konnten es vermuthen, fie vermutheten es, und doch haben sie unterzeichnet. Es |

macht ihren Das Ehre. Was sage ich da ? Ehre ? Daß sie troy der leidli-
chen Verhältniſſe auf den Grund sahen und fich durch Milde ihre Ueberzeugun-

. Gnadenbrod einer zeitweiſen väterlichen Nachsicht ~. warum soll man Das so
hoch anrechnen? Nun, verzeihen Sie, ich schreibe von Bonn aus; von Bonn,
deſſen Senat ja auch auf deutſchen Hochschulen einen guten Klang hat. Aus

Bonn werden Sie noch Nichts von einer Bitiſchrift um Abſchaffung der leidigen
tudentiſchen „ Vorrechte “ gehört haben. Die bonner Studenten preisen den

' Herrn, daß ſie ſo ungeſtört gefährlich sein können; die bonner Studenten sind
zufrieden und hegen keine undankbaren Gesinnungen gegen einen Senat, der ih-
nen erllärt: „So wie ſie's machten, ſei's ganz recht. Ein Bischen wild,

_ weil die Jugend toben muß. Schöne Bänder und Kappen, wären's auch
heimlich ſchwarz-roth-golvene, flott komme rsir t und die ſhön eG eg end benugt,
_ wenn auch in den heißen Sommertagen ein paar Vorleſungén draufgin-

gen. Dabei aber auch hübſch beim Studenienwesen geblieben und nicht an die

_ Tageskragen und die andern fremben Dinge gegriffen. ~~ I| Das nicht

Freiheit? Ueber, dieſen Freiheiten kann man ja schon den Verluſt der ſelbſtän-

dere „akademische Geſetze-: nothwendig ſind, wegen der „eigenthümlichen Vrrhältniſse

urſſerer Hochſchulen, und weil die Studenten - do ch mit Philiſtern Nichts

gemeln haben.- Höchſtens solle man diese Gesceße „zu verbeſſern ſuchen, aber
nicht über ben Haufen ftoßen,.# ~~ - Sie sehen, Preußen kann ſich Glück

wünschen. Ich erbicte mich, aus solch einem bonner „ Burſchenſchafter- zwei | Gewalt dem Wohle der Gemeinren nicht förderlich, denn dieſe finden ihr Heil

yreußisſche Beamte zu ſchneiden. ß us, 0.01u. uaz!!
yrs. n sagte tt: heidelberger Stubent-n macht ihre Bittſchrift Ehre.
. Jch hoffe nun, daß der wackere Abgeordnete v. Soiron den Geſinnungen
Derſelben einen kräftigen, unbemäntelten Ausdruck verleihen, und daß die Kam-
mer ohne Rückhalt die Befreiung der Hochſchulen aus ihrer vereinſamten Stel-
lung und ihre Aufnahme in's Volksleben verlangen wird. Was ſoll auch ſolch
. eine verſtaubte Einrichiung, solch ein altes Stück Hausrath mutterſeelenallein

î |n einer ganz neuen Geſellſchaſt? Die Kammer hat hier Gelegenheit, das

_ Wort auszuſprechen, das doch einmal gesprochen werden muß: u die Hoch-
_ ſ<ule muß als K örperſchaft aufhören,. Schranken loſe Lehrfrei-
heit für Alle und Jeden. Keine Zunft, kein Zwang. Wollen freilich
unſere ſreiſinnigen Volksvertreter mit dem „-chrifilichen Staat-/ in Einklang blei-
ben, lo dürfen ſie dieſes Wort nicht aussprechen.. .. .

_ Wirklich, dieſe ſtockgelehrten hohen Schulen mit ihren eigenen Gesetzen ſind |

î etwa blos. fünſhundert Jahre in ihren Cinrichtungen stehen geblieben. Cin bra-
ves Stück Zeit. Freilich, das Strenge, Starre iſt aus ihnen gewichen; aber

] die Rinde haben ſie glücklich erhalten. Nun, die vielwiſſenden Kampfhähne be-

[ kriegen ſich nicht mehr in wohlgeſesten lateinischen Streitreden, die „Bölkerſchaf-
ten“, in welche die Stubenlen eingetheilt waren, raufen sich nicht mehr mit dem

sft „ungeheuern , fürchterlichen Degen-! auf offener Straße, die Muſensöhne werden
U.;") dt tts Kikis! ni stbacltctg vu sher h



meiner Schule- beſtraft: es iſt Alles etwas milder geworden.

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Abſchaffung ihrer ber |
das Geſtorbene dahin bringen will, wohin es gehört, nämlich in's Grab, da-





nee;



§ EE E REE re

Aber die lächerlichen Acußerlichkeilen, der Zunftſchnitt, die besondere Geſctz-

jüngern Kräfte, die ſchulmäßige Vergrabenheit in. ales Mö,liche, wenn es
nur dem Leben ſsremd iſt, der Haß ter Stubenten gegen bie VPhiliſlee, vas

| 45 h er Raufen und Saufen nach vem alten „Burſchenbrauch“ + faſt in Allem, selbſt
akademiſchen Geſetzer vorgelegt. Diese Bilſchrift war schon zur Zeit bes

bis auf bie Landsmannſchaflen unb die feierlichen. lateiniſchen Reden herunter,
ſind die lächerlichen Aeußerlickeiten geblieben, und man brautht in der
That nicht erſt mit farbigen Doktorenkutten nachzuhelfen. Wenn ich lachen will,
ſo denke ich nur an irgendwelche „atabemiſche Gesetzgebung“, deren eine unter

| Anderm noch in diesem Augenblick (1846) sagt, daß, wenn ein Stabhent einen

fotyägtt: todiſchlage, es angesehen werde, als ob er einen Menſchen er-

Wenn ein Theil der Jugend an diesen verrotteten Zuſländen rüttelt und

mit das Lebendige Play, habe, so müſſen die Worlführer des Volkes varauf ach-

len, daß ſich dieſer Jugendeiſer nicht zersplittert oder gar ſür ſeine Bemühung
mehrmals in einem und demſelben Wirthshaus blicken laſſen, ohne als gefähr- ktrtelz! f .. | | ".
liche Burschenschaft verhaftet zu werden? Jagt man einen Sludenten wege.

E



(Schluß f.)

t . m 1.. Deutfchland. . aû . ....
** Karlsruhe, 21. Juli. (39. Sitzung der 2. Kammer. Forts.) Nach-

| dem noch Geh. Rath Bekk und die Abg. Kapp, Buhl, Stchaaff, Trefurt,
Stößer und Welker geſprochen, bemerkt der Berichterſtatter (o. So iron)
es wäre ein großes Kunfiſtück, die öffentliche Meinung des zahmen deutschen

Volks rasend zu machen, wie ſie der Herr Redner der Regierung genannt habe.
Der Abg. Schaaff glaubt nicht an den Frieden, welcher dadurch bewirkt würbe,
daß bie Regierung auf die Wünſche der Mehrheit der Kammer Rückſicht nehme.

: \labe- | Er verlangt alſo ein unbedingtes Vertrauen von unten nach oben, ohne Er-
. mwiſche Zeitung-- in ihren erften Blättern gesagt hatte: „Wir ſind lebhaft ber- | wiperu
zeugt, daß wohl auf keiner deutschen Universität eine durch alle per-

erung von oben. Einen ſolchen Frieden werden wir auch nicht ſchließen.

Dem Abg. Buß gebe ich auf seine allgemeine Phraſe von „Streben nach
| Omuipotenz- keine Antwort ; er mag versuchen, ſie bei den einzelnen Anträgen .

gründen. Die gefährlichen Folgen der Uebergriffe des Verordnungsrechts

vor uns; wir finden ein Briſpiel ſchon im zweiten Antrag der Commiſ-

über den neuen Staatsrath; man ſollie ſie daher nicht läugnen. Bezüglich
uf die älteren Verordnungen folgte die Commisſion dem Beiſpiel der früheren Kam-
ſer; daß eine wiederholte Reelamation seine Folge haben werde, ift noch zu
beweiſen; es kann wohl einmak kommen, daß die erſte Kammer auch beitritt.
_ Geh. Rath Bekk bemerkt, er habe das rasende Treiben Einzelner der
wirklichen öffentlichen Meinung gegenüber gestellt, aber keineswegs dieſe „raſend“

genannt. Der Antrag der Commiſſion wird angenommen. Die seit dem Land-

tage 1843 erlaſsenen provisoriſchen Geſeße über die Eingangszollfreiheit von Ge-
treide, und über die Ermäßigung der Durchgangsabgabe auf einigen Straßen



“ gen nicht wegſtreicheln ließen, daß ihnen ihre Grundſätze mehr galten, als das

| Commisſſion vertheidigen: Straub, Biſſsing,



der linken Rheinſeite, ſind bereits vorgelegt und genehmigt. Dies iſt nicht ge-
schehen mit dem provisorischen Geſeß über das Verbot der Kartoffelausfuhr, und
tit Comwisſion stellt den Antrag, daſſelbe zur ftändiſchen Zuſtimmung zu be-
gehren. . ; c u

Geh. Rath Bekk: Dieses Geſez wird nächſtens zurückgenommen werben,
da es seine Wirkung gethan; ſollte Dies nicht geschehen, ſo wird es vorgelegt wer-
den. v. So iron: Dies hindert nicht, daß die Kammer auf der Reclamatino

beharre. Der Commiſſionsantrag wird angenommen. Verordnungen, Erlaſen.

u. s. w., welche nach ihrem Gegenſtand, Inhalt und ihren Folgen ganz oder

theilweiſe in den Wirkungskreis der Gesetzgebung gehören und aus diesem Grund,

ungeachtet ihrer Form, der ständiſchen Zustimmung unterliegen, ſinnen.
1) Die Verordnung des großherzogl. Miniſteriums des Innern vom 19

Nov. 1844, die Führung der Gemeinderechnungen betreffend. Dieſe Verord-

nung enthält in den gg. 5. 6 und 46 Bestimmungen, welche den Aemtern und
Amisrevisoraten das Recht ertheilen, mit Umgehung des Gemeinderaths unmit-
telbar in die Gemeindeverwaltung einzugreifen, wodurch der im g.. 6. der Ge-

in- | meindeordnung ausgesprochene oberſte Grundsatz, daß jede Gemeinde das Recht
. digen Entwickelung verſchmerzen. O, die bonner Siuventen wissen, daß beſon-

hat, ihr Vermögen selbſtän tig zu verwalten, verlegt wird und die gg. 8,

A1 (Absay 1 und 4), 42 Absat 2, 3, 5) abgeändert werden. Das Recht der

Aufsicht der Staatsbehörden über die Gemeindeverwaltung rechifertigt jene
Bestimmungen nicht, denn dieser Aufficht unterliegt nur die Verwaltung des Ge-
meinderaths; der Rechner aber steht unter dem Gemeinderath und nicht unter
dem Amt oder. Amtsreviſorat. Entlich iſt auch die neue, den Behörden übertragene

in Aufrechthaltung ihrer Unabhängigkeit uud gegen Mißbräuche schützt hinläng-
lich die Aufſicht über die Verwaltung des Gemeinderaths. Der Äntrag der
Comumiſſion geht dahin: die Regierung zu ersuchen, die Beſtimmungen der gg..
5, 6 und 46 der Mivisſtcrialveroronung vom 19. Nov. 1844 entweder sogleich

außer Wirksamkeit zu segen, ober den Ständen zur Zuſtimmung vorzulegen.

Schmitt v. M. erklärt ſich gegen den Antrag, weil nicht nur der Ge-
meindexath, ſondern jede höhere Behörde befugt sei, unmittelbar gegen den Ge-

meinderechner einzuſchreiten, wenn sie Unregelmäßigkeiten im Dienſte wahrnehmen.

Er ſchlägt vor, von der Reclamation Umgang zu nehmen. œ

_ Für dieſen Antrag sprechen; Stöß er, Sch aaf f, Geh. Referendär Chriſft,
Nombride, Geh. Rath Nebenius, Schmitt v. M. Den Antrag der
| Blankenhorn, Helbing,

4,4 U

Brentano, Bleidorn, Baum, v. S oiron.

Die Kammer beſchliceßt, die betreffende Verordnung zu reclamiren.

2) Der Staalsminiſterialerlaß vom 23. December 1844, die Organiſatior
eines Staatsra ths betreffend. Der Bericht äußert fich im Weſentlichen, wie
olgt : i i j
f ß Der neue Staatsralh ſteht unmittelbar unter dem Staatsoberhaupt;
er iſt zur Berathung des Staatsoberhauptes in den allerwichtigften Staats-
angelegenheiten n eb en dem Staatsminifterium beſtelltz er iſt dem Staatsmini-
ſlerium als der uberſten vollziehenden Staatsbehörde coordinirt. Daß eine
ſolche Umgeſlaltung des Staatsorganismus in ſeinen mächtigsten Gliedern ſchon

gebung, das Doktorenweſen, der keifige Gelchrtenhaß, die Unterbrüklnen .
 
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