Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Mannheimer Abendzeitung — 1847

DOI Kapitel:
No. 89 - No. 116 (1. April - 30. April)
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.44009#0443

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
_ KRedcht, so hat es keine.







T7

erate die gespaltene Zeile in Petitſchrift oder



A bonnement in Mannheim halbjährlich 2 fl. 48 kr., dur
halbjährlich 5 fl., im Ausland erhöht fich das Abonnement um den Poftauffchlag.
deren Raum vier Kreuzer. Briefe und Gelder: frei einzusenden.



< die Poft bezogen in ganzen Großherzogthum Baven

. NG 100.













S; S D C G C uc

d Deutfſchland. : lun t

_ ** Preußischer Landtag. (Fortsetzung der Adresse-Verhandlungen.)-

_ Der Abgeordnete Camph aus en äußert u. A.;: Von den Anführungen
des königlichen Herrn Commissarius ſind die meiſten ſchon durch meinen Col-
legen beantwortet worden, ich komme nur noch auf Einzelnes zurück. Die An-
ſicht, daß durch den Uebergang des Berathungsrechtes allgemeine Gesetze auf
dem Vereinigten Landtage unbenommen sei, auch den Provinzial-Ständen dieſes
Recht zu belassen, erkenne ich nicht für richtig. Das Recht der Berathung
der allgemeinen Gesetze kann nur einer Körperschaft zustehen, entweder den Pro-
vinzial-Ständen oder dem Vereinigten Landtage; haben beide Körperschaften das
Daß hinsichtlich der jährlichen Verſammlung der Reichs-
ſtände der Buchſtabe des Gesetzes dem Adreß-Entwurf entgegzenstehe, iſt eben
ſo wenig zuzugeben. Man kann einer Versammlung nur dann Rechnung le-
en, wenn sie versammelt iſt; eine Versammlung, die nicht versammelt iſt, iſt
t q he eG Wenn zu Gunsten einzelner Beſtimmungen der Verord-
nungen vom 3. Februar die Zweckmäßigkeit derselben hervorgehoben wird "its
muß auch zu Gunſten und als Grund der Berufung auf die Gesetze die etwai-
ge Unzweckmäßigkeit jener Verordnungen geltend gemacht werden dürfen. Cs
liegt nicht in meiner Absicht, gegenwärtig in eine ausführliche Beleuchtung der-
ſelben einzugehen; indeſſen will ich doch in Kürze Einiges berühren, was nach
meiner persönlichen Anſicht nicht für zweckmäßig zu halten iſt. Nicht für zweck-
mäßig halte ich die mangelnde Einheit der ständischen Vertretung. Es iſt die-
ſe Vertretung eine fünffache, denn wir haben den Vereinigten Landtag, die
Vereinigten provinzialſtändischen Ausschüſſe, die ständische Deputation, die Pro-
vinzial-Stände und die Trennung in Theile sowohl nach Ständen als nach Provin-
zen. Davon iſt eme Schwächung der Stände und der Regierung die Folge;
es muß und wird der Vereinigte Landtag mit einer gewissen Eiferſucht die Hand-
lungen der Ausschüsse überwachenz letztere werden mit Befangenheit ber.ith. 1
und der stets im Hintergrunde zu erwartenden Kritik der größeren Corporaiio.
gedenken. Es wird daraus eine schädliche Unabgeschlossenheit unſer.x Zuſtände
entſtehen und eine Schwankung in der Gesezgebung, weil zu befürchten, daf
die von den Ausschüssen berathenen und demnächſt erlaſſenen Geſege in der näch,
ſten Versammlung des Vereinigten Landtages wieder der Gegenstand neuci
Anträge werden würden. Nicht zweckmäßig halte ich die fehlende Beſtimmunc:
Pperiodiſcher Berufung. Die Gründe für ſie si d schon hervorgehoben worden,
und eine leiſe Ahnung sagt mir, daß auch die Rätyhe der Krone ſie nicht für

verwerflich halten, indem der königl. Commiſſarius wenigstens vermieden hat,
ſich für ihre Unzweckmäßigkeit auszusprechen. Nicht für zweckmäßig erachte ih .

die Art der Zusammensetzung des Herrenſtandes und unter Anderem vie ganz-
lich fehlende Berüclſichtig«ng provinzieller Vertheilung. Nicht für zweckmäßig
U- Ute Par der Ausbildung der Verfaſſung, indem Verfaſsungs-Anträge
nur von dem Vereinigten Landtage, der vielleicht in vielen Jahren nicht zusam-
mentreten würde, ausgehen und den Vereinigten Ausſchüſſen untersagt sein
ollen. Nicht für zweckmäßig die Beſchränkung der Petitionen auf innere An-
gelegenheiten und ihre Beschränkung durch die erforderte Stimmenzahl, in Fol-
ge deren einer kleinen Minorität die Herrschaft überwiesen wird, indem es ihr
möglich gemacht iſt, zu verhindern, daß ein im Lande noch so verbreiteter Wunſch
an den Thron gelange. Nicht für zweckmäßig halte ich die Einforderung ab-
gesonderter Gutachten und die Mittheilung der Ansicht der Minorität bei der

erathung von Gesegen. Sie widerspricht dem Zwecke des Bereinigten Land-
iages, welcher nur der sein kann, zu erfahren, was derſelbe als Corporation,
als eine ganze ungetheilte Körperſchaft über Gesetzes-Vorſchläge urtheilt. Käme
es bloß darauf an, zu conſtatiren, welche Ansicht in jedem einzelnen der ver-
ſammelten 600 Köpfe ſich ausgebildet hat, so würde es kaum nöthig sein, die-
ſelbe zu einer großen Verſammlung zu vereinigen , sondern auch „auf anderem
Wege die Ansicht jedes Einzelnen erfragt werden können. Nicht für zweckmäs-
ſig halte ich, daß dem Vereinigten Landtage keine Einwirkung auf ſeine eigene
Geſchäfts-Ordnung, noch auf dieErnennung des Yandtags-Marſchalls eingeräumt
iſte. Wenn demnach Gründe der Zweckmäßigkeit gegen die Berufung auf ge-
îſegliche Beſtimmungen gültig sein sollen, so finde ich mich durch Gründe der
Zweckmäßigkeit zu dieser Berufung meinerseits bewogen... Daß die in dem
Adreß-Entwurf aufgeführten Punkte wirklich eine feſte Grundlage in den be-
ſtehenden Gesetzen finden, wird nach den bereits Statt gehabten Erörterungen
î wohl nicht mit Erfolg beſtritten werden können. Sie ſind aber nicht nur den Geſegen
entsprechend, sondern sowohl auch was die Periodizität der Versammlungen, als
wie vol,ſtändige Theilnahme des Vereinigten Landtages an Staats - Anleihen



. -/ der Gesetzes- Berathung betrifft, aus der Versammlung vorgetragenen

„ nden als nüglich und nothwendig zu erkennen. Indem ich daher für den
Entwurf der Adreſſe mich aussprechen darf, habe ich dafür noch ein besonderes
Motiv anzuführen. Wie man nämlich auch das, was wir repräſentiren, die
Art der Repräsentation, welche wir ausüben, sich vorſtellen möge; unter jeder
Voraussetzung bleibt Eines unangreifbar feſt ſtehen, daß nämlich die Meiſten
. von uns in Folge einer Wahl hier erſcheinen, und daß diejenigen, welche uns
wählten, nicht nur das Recht der Wahl hatten, sondern auch das Recht, zu ver-
langen, daß die von ihnen Gewählten ihre ſtändiſchen Befugnisse ausüben und
auf nicht eine der ihnen zuſtehenden ständiſchen Befugnisse verzichten. Treu
der Monarchie, treu meinem Gewiſſen und Mandate, stimme ich für die Adresse.
Fürſt Ly < n owski bemerkt unter Anderem: Wer den eruſten Kampf der
alten Parlamente mit redlichem Geiſte ſtudirt hat, wird ihre große Wichtig-
keit nicht verkennen. Diese Wichtigkeit ſteigt mit der Bedeutung des Augen-
dblickes, und ich kann unmöglich glauben, daß irgend Einer unter Ihnen, meine
Herren, den gegenwärtigen Moment nicht für so ernſt und wichtig hielte, als
irgend einen in der großen preußfiſchen Geſchichte. Darum beſchwöre ich Sie,
î meine Herren, wenn auch Sie Alles sagen, was Ihnen das Herz bewegt, es
in Formen zu hüllen, die uns dem Zwecke einer Verständigung nähern, ohne
Veßhalb unserer Unabhängigkeit zu schaden. Ich kann nicht umhin, zu erklä-
ren, wie ich mit Freuden in dem Adreß-Entwurfe, der uns vorliegt, dieses
î Mat, diese Formen gefunden und den Herren, die ſich mit der Abfassung des-



§ tu J

Parlamentariſchen Act





ner Modification zu bedürfen, so redlich
gewesen sind, die ihre Redaktionen veranlaßt haben. Es iſt die ,„Hinweiſung
auf die Thronrede" und das Wort „Wahrung." ~ Die Commisſion hat mit
Vielen von uns empfunden, daß einzelne Stellen in der Thronrede uns schmerz-
lich berührt haben. Warum aber dem Königlichen Herrn in unserem erſten

der Wille und die Absicht auch ſicher

legung,

les zur Verdeutlichung unserer Wünſche, unserer Bedenken etwas beizu-
ragen,

unumgänglich nöthig zu jein. Berühren wir die lezteren und übe.
gehen die erſteren. Was uns schmerzlich bewegt haben mag , kann nach dem,
was uns noch zu wünſchen übrig bleibt , dem König und dem Lande, ja ganz
Europa, das auf uns ſieht, ohnedies unmöglich zweifelhaft sein. Als der Kö-
beteitn; tafts woler Ste der g rr Verte uus Freude, niht Schmerz
dem Worte S < merz. (Lauter Beifall), Das zweite, was ich zu erinnern
finde, iſt das Wort „Wahrung“; ich geſtehe, daß mir ſeine Anwendung nicht
ſo positiv verwerflich erscheint, als die eben ]
oder Verwahrung, – im Grunde identiſch ~ iſt ein an ſich gesetzliches und
gebräuchliches Wort; doch hat es durch ſeine Anwendung hier den Inbegriff
von Mißtrauen, Zweifel, Opposition in einem Sinne mit ſich verbunden,

den wir gewiß nicht hineinlegen wollen. Wenn uns nun eine Verſtändigunueng



ehrlich und wahrhaſt am Herzen liegt, wenn wir die Gaben der Krone und
die Wünſche des Volkes in Einklang bringen wollen „„ wenn, andererseits in
dem Wortlaute dieses Ausdrucks etwas gesucht wird, das sich ſtörend zwiſchen
uns stellen könnte, warum dann, meine Herren, sollten wir nicht in der ſchönen
reichen, deutſchen Sprache cin Wort finden, und wenn ich mir erlauben dürfte,
Ihnen eines vorzuſchlagen, so wäre es das Wort „Vertr auen‘. Wir ver-
trauen dem Königlichen Worte! Wir vertrauen, daß keines unserer alten
Rechte geschmälert iſt, Wir vertrauen, daß Se. Majeſtät geruhen werden, uns
nicht neben die Krone, sondern neben seine Räthe in regelmäßig wiederkehren-

den Perioden zu berufen, die uns geſtatten werden, die Noth und die Bee

dürfniſſe des Volkes, seine Wünſche und Bitten vor die Stufen des Throne.
mit der Sicherheit der Abhülfe, die nur feſte, nicht schwoankende
Zustände geben können. Wir vertrauen endlich hauptsächlich und vor Allem,
daß Se. Majeſtät, unser großer König, in dieſen unseren wahren und ehr-
furchtsvollen Worten keine eitle Sucht nach Opposition oder Popularität, son-
dern die offene Darſtellung eines Zuſtandes sehen. wird, va es von uns ge-
wiſſenlos wäre, in. dieser Halle verſchweigen oder beſchönigen ft z,.
.. 18 4 cCFortſ. folgt.)
Berlin, 17. April. Der auf's Höchſte geſteigerte Antheil, V icler? Ver-
lin an den Verhandlungen des Landtags über den Adresſseentwurf nahm, hat
ſich jezt, wie alle unbefriedigten Hoffnungen, zu Anklagen und Vorwürfen ge-
wendet, mit denen der größte Theil der Abgeordneten nicht verſchont wird.
Man will besonders die Nothwendigkeit nicht anerkennen, daß nachdem das
Amendement des Grafen Arnim durch eine Majorität von 13 Stimmen
verworfen war, die Adresse der Komnmiſſion nicht beibehalten wurde, vielmehr,
Herr von Auerswald, ein Ostpreuße und eiuer der Führer der Oppoſition
auf den Provinziallandtagen, das Amendement wieder aufnahm und mit eini-
gen Zuſägen zu dem seinigen machte. Dies Amendement Arnim- Auers-
w al d mit seinen hervorragend abſchwächenden Stellen, in denen ganz unparla-
mentariſch von vielen Mitgliedern die Rede iſt, welche das Gesetz vom 3.
Februar nicht mit der frühern Geseggebung vereinigen können, so wie mit
dem Ueberlassen aller Zukunft an die Krone, deren Weisheit den richtigen Weg
finden werde, verwischt noch mehr die wahren Erfordeïniſſe und Wünſche, welche,
ſagt man, klar und bestimmt dem Könige vorzutragen, die Aufgabe der Ber-
einten Stände sein mußte. Schon der erſte Entwurf hatte Formen angenome
men, die nicht ganz den Erwartungen entſprachen, zu welchen man ſich be-
rechtigt glaubte, da die Adresse einer ſo beſtimmt abgefaßten Thronrede
gegenüber um so mehr die Pflicht hatte, mit derselben Offenheit zu verfahren.
Darum hört man ſagen: Ein Versſteckenſpielen, ein diplomatiſches Leiſetreten,
die Meinung , daß man auf Seitenwegen auch zu einem Ziele kommen könne,
iſt ein doppelt gefährliches Unternehmen in Augenblicken wie dieser, wo man,
um mit dem Lande und der öffentlichen Meinung zu gehen, den gerade ent-
gegengeſezten Weg gehen, und so offen, wahr und einfach vor Regierung und

zu bringen,

„König treten mußte, wie möglich, ohne dabei den Grad ſchuld ig er Ehrfurcht

zu verlegen. Man klagt daher ven Landtag an, daß er dies nicht gethan
habe, daß noch kein. rechtes Verſtändniß unter die Abgeordneten der verschiede- H

nen Provinzen gekommen sei, daß die angesehenſten Deputirten mit ihrem Ar-

Hang verschied ene Wege verfolgten, und provinzielle Eiferſucht, Ueberhe-



bungen, Halbheiten, Unentſchloſſenheiten, gepaart mit Unerfahrenheit und
Mangel an politischem Takt [um so nachtheiliger einwirkten, da auf der andern
Seite eine geschloſſene Maſſe ſtand, die sich genau nach dem Verlangen ihrer
Führer richtete. Die diplomatiſirenden Rheinländer glaubten an ein großes
Uebergewicht ihrer Erfahrenheit, was leicht in Anmaßung übergehen kann;

Oſtpreußen und Schleſier, beide weit entſchiedener und entſchloſſener und von
vielen Abgeordneten aus Posen verſtärkt, tvollten einen geraderen Weg im
ſtrengen Recht; Westphalen und Pommern traten entweder herber oder ver-
schwimmender und vermittelnder auf, Sachsen und Brandenburg endlich blieben
bis auf wenige frei von aller Oppoſition und zeigten ſich als die Stützen der
Regierungsabſichten. Dazu kam der Herrenſtand, welcher bis auf drei
Mitglieder, den Prinzen Biron, den Grafen Yoxk von Wartenberg
und den Grafen von Dyhrn (drei ſchleſiſche Standesherren), für das
Amendement des Grafen Arnim ſich erhob. Ueberdies aber war der Mangel
in der Geschäftsordnung, welche keinerlei Vorſchrift über eine Adreßab-
ſtimmung enthält, dazu benuttt worden, die getheilte Kuriatſtimme nicht zu-
ſammenzuziehen, wie es bei jeder Kammersitzung der Vereinigten Stände ge-
ſchehen soll, sondern jeder einzelne Theilnehmer einer Kuriatſtimme behielt sein
volles Stimmrecht, wodurch die Herrenfammer 80 Stimmen empfing, während

selben beschäftigt, dieses hier gern ausdrücke; nur zwei Stellen ſcheinen mir ei- i

Dinge sagen die ihn verletzen müſſen, ohne zur Dar

~ weg alſo mit .

angeführte Stelle. . Wahrng
 
Annotationen