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Mannheimer Abendzeitung — 1847

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No. 237 - No. 266 (1. September - 30. September)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44009#0985

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_ * Einem größeren Artikel der „Rundschau über die „Vertretung des

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Gewerbſtandes in der 2. badilchen Kammer" entnehmen wir Folgendes:
Ö. Vir theilen ganz die Ansicht, daß der Gewerbeſtand eine verhältnißmäßige

Anzahl von Mitgliedern in die Kammer senden, und daß die Wähler hierauf
Bedacht nehmen sollten. Um zu ſehen, was dafür bei den bevorſtehenden

"Wahlen geschehen kann, wollen wir uns zunächſt die Zusammensetzung der

legten Kammer nach den Berufsarten der Mitglieder vergegenwärtigen. Die
_ Cintheilung kann, je nach dem Gesichtspunkte von dem man ausgeht, verschie-
den ausfallen, da manche Abgeordnete mehrere Geschäftszweige haben, Andere

ihren früheren Beruf mit einem anderen vertauschten oder von dem Ertrage

ihres Vermögens leben. In solchen Fällen nehmen wir, wo es möglich iſt,
. den Beruf an, für welchen der“ betreffende Abgeordnete in seiner land ſt ändi-
s< en Thätigkeit hauptſächlich wirkte; wenn z. B. ein Advokat diesen Beruf
gar nicht mehr, dagegen Wein- und Holzproduktion betreibt, auch in der Kam-
mer für die Pflege der Forſtwirthſchaft, für die Erleichterung des Weinbaus

î und Weinhandels mit Auszeichnung thätig iſt, ſo können wir ihn als Abge-

ordneten nicht mehr zu den Advokaten, ſondern nur zu den Landwirthen renn.

î nen. Wenn ein Zweiter zwar gegenwärtig als Rentner lebt, aber als ehe-
_ maliger Bierbrauer jeweils für die Interessen dieses Gewerbes auftritt (z. B.

bei dem Bierſteuergesetz), so müssen wir ihn auch noch als Bierbrauer betrach-

ten. Man mag bei Einzelnen verschiedener Meinung sein, im Ganzen wird

das Ergebniß von dem unsrigen wenig verschieden ausfallen. Hiernacz zählten

in der zweiten Kammer von 1846;

.. .

Das Kapital (Rentner) 3 Mitglieder, wovon 2 austreten.
Die Fabrikation . It mw wut

Die Gewerbe e © F L U
.. Die Landwirthsc< aft 10 H 14. VA ;
.Der Handel. .40 ;, " GL ;
clllso die verſchiedenen. _ Ä
Zweiged. Volkswirthſchaft 31 13
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Staats- u. Kirchendieenen. i
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YAvvokan. uu do ju: éÊu.5.Â.x 4i4th.z1)

. Zujammen 63 Mitglieder, wovon 22 austreten. ' +65
_ Da jeder Abgeordnete schwört: „in der Ständeversammlung nur des gan-

zen Landes allgemeines Wohl und Vestes, ohne Rückſicht auf besondere Stände
coder Klassen“ nach seiner inneren Ueberzeugung zu berathen, ſo kann hier nicht
davon die Rede sein, daß der Abgeordnete die Interesſſen des Standes, wel-

chem er angehört, ausschließlich und gegen alle übrigen zu befördern suche;

Männer- theilnehmen, welche aus eigener Kenntniß und Erfahrung über die
Verhältnisse Auskunft geben und Vorschläge begründen oder beleuchten, dies

allein daß an den Berathungen über die Nahrungsquellen des Volkes mehrere

iſt im hohen Grade wünſchenswerth. Man ſieht übrigens aus vorſtehender
gZuſsammenstellung, daß die Behauptung, die Gewerbe ſeien in der letzten Kam-
mer nicht vertreten gewesen, unrichtig iſt; man müßte denn Apotheker, Bier-
brauer, Gerber und Maurer nicht als Gewerbsleute gelten laſſen. Es waren

eben so viele Gewerbsleute als Fabrikanten in der Kammer, aber weniger als
Landwirthe und Kaufleute. Der Wunſch, eine größere Anzahl von Gewerbs-

leuten aus den nächſten Wahlen hervorgehen zu sehen, fällt mit dem Wunſche

einer Verſtarkung des bürgerlichen Elementes überhaupt nahe zuſammen, wir

wöchten ihn daher nicht auf Koſten der übrigen Bürger verwirklicht sehen. Zu

den Bürgern aber rechnen wir auch die Advokaten, von denen die meiſten ſehr

nüùtliche Dienste in der Kammer geleiſtet haben. So lange die Zahl der Re-
gierungsjuriſten so stark iſt, werden die Bürger wohl daran thun, ihnen eine

entſprechende Anzahl ven Volksjuriſten gegenüber zu ſtellen; ein Advokat auf

zwei Staatsdiener scheint uns nicht zu viel. Endlich möchten wir auch die
ghahl der freiſinnigen Mitglieder der Kammer nicht geschwächt sehen; von den

hier Gewerbsleuten in der letzten Kammer waren drei unbedingt miniſteriell,

und der einzig liberale iſt unter’ den beiden Ausgetretenen. | (1.

. Die Seeblätter bemerken: Eine Stimme „aus dem badischen Oberland“,
die aber jedenfalls ſehr vereinzelt ſteht und wohl der verlorene Jammerton
eines Kammergliedes sein dürfte, beſpricht in der Deutſchen Ztg. die Rund-

reiſe der Miniſter Duſch und Bekk in sehr beifälliger Weise. - “Elia h
Krumm“ verräth ſich aber, indem er hohnlächelnd die Anſicht ausdrückt,
daß die Reiſen der Miniſter die Kraft der „radikalen“ Opposition schwächen

~ würden. Dann kommt ein weitere Auseinandersegung der künftigen Kammer-

politik, der genau die Grenzen vorgezeichnet sind, welche Elias Krumm in
Der vorigen Sitzung mit seinem Kayentritt umſchlichen hat. – –~ –~ = |
; Vom Rhein, 2. Seyt. Der Vertreter der holländiſchen Regierung bei
der Rheinſchifffahrts-Kommiision iſt dem Antrage der anderen Rheinuferſtaaten
dahin beigetreten, daß die Rekognitionsgebühren von allen den Rhein und die

. dWüoaal leer pasſſirenden Güterſchiffen und Schleppdampsſchiffen vom 1. Okt.

d. J. nicht mehr erhoben werden sollen. Für die Dampfſchleppſchifffahrt, die
nanientlich von Ruhrort, von Niederland und von Köln aus betrieben wird,
iſt dieſer Erlaß bedeutend (die Kölner Gesellſchaft z. B. wird dadurch jährlich

an 40d0 Thir. gewinnen). - Der Antrag Preußens über die künftige Ge-

Zölle wird beibehalten, alle Kategorien des Tarifs aber werden um 50 Proz.
ermäßigt. Man glautt überzeugt zu sein, daß alle Uferſtaaten, auch Frank-

staltung der Rhein-Oktroi soll dahin gehen: die gegenwärtige Klaſſifikation der

reich und die Niederlande diesem Antra1 ihre Zuſtimmung geben. (Dtsch. Z.)
Speier, 3. September. Die Frequenz auf der kurzen Eisſenbahnſtrecke

yqwiſchen hier, Ludwigshafen und Neustadt iſt in fortwährendem Zunehmen.

Abo un emeut in Mannheim baibtährlich § ſi. dt kr., durch bie Polt, bewgen irn Ja7jez; Srolöeezögthum Bade ü ..
L.. . halbjährlich 5 fl., im Ausland erhöht fich, das Abonnement um ven PoſtauffütleaeaenÛ. .
. Inserate dle geſpaltene Jeile in Petitſchrift over deren Raum vier Kreuzer. Briefe und Belder: frei einzusenden. '

M CZ-§

betrug 34 340 und die Einnahme 11,721 fl. 39 kr.

s?ine Mission auf den Abſchluß eines neuen Han dels- und Sthifffahrts-
vertra gs zwiſchen dem Zollverein und England bezogen hat,

Dresden, 3. September. Zu dem

Thaler. Die Bücher- Sammlung erhielt einen großen Zuwachs von 25 Wer-
ken. Um Unterrichte nahmen faſt 1000 Schüler Theil, worunter 726 Knaben,
mehr als 50 Lehrlinge, gegen 180 Mädchen. Unentgeltlich wurden davon
faſt 300 unterrichte. Jn Prag ſcheint das Turnen auch Beifall zu finden.
Man hat einen Turn-Lehrer von hier vahin berufenen. I:
«ü. Hamburg, 1. September. (Neue Petition des Grundeigen-
thümervereins.– Der Guſtav-Ad. Verein.) Die Grundeigenthümer

insoweit sie i h n en zur Laſt fallen, emſig fort; die Früchte derſelben werden

setzen; aber das Volk wird nicht so thöricht sein, für die Grundeigenthümer,
und nicht für sich selbſt gegen die Grundeigenthümer aufzutreten. Letztere ma-

die Steuerdeputation dringend auffordern, kein Mittel ungeprüft zu laſſen, das
dazu führen könne, den auf ihnen ruhenden schweren Druck zu erleichtern. Sie

Zwecke, daß es weniger drückend sei, und darum, daß für jetzt die Grund-

faſſ;r jener) iſt ein dem Mittelſtande angehöriger Kaufmann.

eines Beschluſſes der Generalverſammlung zum Deputirten nach Darmſtadt den
gegenwärtigen Schriftführer des Vereins, Hrn. Dr. Gries erwähen.

mereibürgern und 2 anderen Bürgern.
am 18. Aug. ausgegebenen Stücke der Geseßzsammlung publicirten, jedoch erſt
mit dem 1. Juli 1848 in Kraft tretenden Ge werb e or d n un g theile ich aus die-

Gewerbe, (Handwerk, Fabrikation, Handel 1c.) iſt aber nicht anwendbar auf
Ausübung von Wissenschaften und Künſten, noch auf Landbau, Viehzucht;
Gartenbau, Forſtwiſsenſschaft, Jagd und Fiſcherei. Die Pflicht, Fähigkeits-
nachweiſe zu liefern, wird auferlegt: den Maurern, Zimmerern, Dachdeckern,

ſowie Maſchiniſten auf legtern. Einer Concesſion zum Betriebe des Gewerbes
vedürfen: Sortimentsbuchhändler und Buchverleiher, Gaſt- und Schenkwirthe,
Lotteriecollecteure, Trödler und Pfandverleiher, Biehverschneider, Kammerjäger
und Schornsteinfeger. Auch die Anlage von Getreidemühlen iſt an Conceſsſio-
nen gebunden, deren Ertheilung von dem Bedürfniſſe der Umgegend abhänzig
sein sol. Gewerbe, für welche Zünfte (Gilden, Innungen, Aemter) mit Zunft-
zwang beſtehen, dürfen da, wo dies der Fall iſt, nur von Mitgliedern der
Zunft betrieben werden.

Arbeiten, welche von Personen, die ſich in öffentlichen Straf-, Arbeits- und
Armenanſtalten befinden, für Rechnung der Anstalten verrichtet werden, gegew

wohnen, und in Beziehung auf das Schiffergewerbe. Auch ſind Handwerkern
ſtücken für Gemeine und Unteroffiziere im Heere erlaubt, und iſt den Frauen-
zimmern unverwehrt, Frauenput und Frauenkleider für Andere zu verfertigen.
In Städten und den ihnen gleichſtehenden Orten können neue Zünfte, nach An-
hörung der Gemeinde und mit Genehmigung des Miniſteriums des Jnnern,
beſtehende Zünfte können nach Anhörung derselben und der Gemeinde mit Ge-

von der Zunft beſchloſſen werden, jedoch nur durch Stimmeneinhelligkeit der
ſtimmberechtigten Zunftgenoſſen und nach Abtragung der Schulden.

kenswerth, daß ſie, wenn sich an dem Ort eine Gewerbſchule (Realschule tc.)



befindet, nach Maßgabe der beſteyenden örtlichen Verhältniſſe zum Beſuche die-



Die Zahl der auf unserer Eisenbahn im Monat Auguſt beförderten Personen :

Vom Rhein, 2,. September. (Nürnberg. Correſp.) Der preußische ge- p
_ heime Legationsrath u. Patow, welcher mit commerziellen Aufträgen nach .
London gesandt worden war, iſt von dort zurückgekehrt. Man verſichert, daß ſiihe.

und will wissen, daß gelegentlich deſſelben das Syſtem der Differentialzöle
nicht außer Acht geläſen worden |. u . ! s pur ,

hiesigen Turnverein ſind nah
dem Geschäfts - Berichte, welchen das Tagblatt mittheilt, im verfloſſenen HallÖoV.
jahre 416 Mitglieder aufgenommen worden, 190 abgegangen, so daß die Ge-
ſammtzahl am 12. August 1499 betrug. Die Einnahme belief sich auf 132889

W.

cr. I)». |

fahren in ihrer Agitation gegen den Senat und gegen die beſtehenden Zuſtäne.
ihnen schwerlich zu Gute kommen. Ohne das Volk werden ſie nichts dure.
chen in den heutigen „Nachrichten“ eine „Oeffentliche Bittſchrift an eine hoeen.
_ | löbliche Steverdeputation“ *) bekannt, worin ſie, unter Hinweiſung dara unn.
daß „die Staatsbeh örden selbſt nicht den Willen zeigen, ihren.
(der Grundeigenthümer) traurigen Nothſtand in's Auge zu fassen,
' .. bitten namentlich um Reviſion und Umarbeitung des Grundſteuergeseges zu dem s
|fteuerverordnung bei Reclamationen wenigſtens nicht im allerſtrengſten Sinne ausggee.
legt werde, wie bisher immer geschehen; auch verwahren ſsiesſich gegen die gar nicht im
OGrundſteuergesez begründete Abgabe von der Consumtion des Brunnenwaſsserss..
M Der Verfasser der in etwas beſſerem Style als die letzthin von mir ere
wähnte geſchrievene Petition (übrigens ein und dieselbe Person mit dem Ver-

_ Der Vorstand des Hamburger Guſtav-Adolph-Vereins hat in Gemäßheit

*) Die Steuerdeputation beſteht aus 2 Senatoren , 1 Oberalten , 12 Kan.
Hannover, 30. Aug. Ueber den Inhalt der unterm 1.. Aug. mit dem

ſem auf einer Seite mit bangen, auf der andern mit fr.udigen Erwartungen
begrüßten wichtigen Gesetze Folgenves mit. Das Geſeyt erſtreckt fich auf alen

Mühlenbauern; auch Schiffern und Stleuerleuten auf See- und Dampfſchiffenn .

Der Zunftzwang ſoll sich nicht über den Zunftont.
und deſſen Gemarkung, sowrit solche bisher dem Zunftzwange unterworfen ge
wesen, hinaus erſtrecken; das Recht der Bannmeile fällt weg. Der Zuufe.
zwang begründet ein Widerspruchsrecht gegen die Ausübung des Gewerbes im
Zunftbezirke durch Andere als Genoſſen der Zunft. Er iſt unwirksam, außer *

bei Arbeiten zum Hausbedarf, bei unentgeltlich verrichteten Arbeiten und in
Bezug auf Kauf und Verkauf während der Jahrmärkte; in Bezug auf Arbien.
ten für den Landesherrn und für königliche Verwaltung, f.rner in Bezug aaf.

zünftige Meiſter des Gewerbes, welche in einem anbertt inländischen Zunftorte

welche beim Heere dienen und nicht beurlaubt ſind, Arbeiten an Bekleivnungse.

errichtet werdenz jedoch nur unter Ausſchließung des Zunftzwanges. Einzelne

nehmigung des Ministeriums aufgehoben werden. Die Auflöſung kann aua)

In Bezug auf das Verhältniß der Lehrlinge iſt die Beſtimmung bemere_

ser Anſtalten angehalten werden sollen, sofern die[Dbrigkeit nicht eine ſusnahme

zuläßt. Zu Geſindedienſten darf der Lehrling nur so gebraucht werden, daß
 
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