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Mannheimer Abendzeitung — 1848

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No. 209 - No. 234 (1. September - 30. September)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44565#0987

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halblährlich 5
Inferate die geſpaltene

















iula dung.

2— Die Beſtellungen für das mit dein Iten Oktober beginnende Vierteljahr
der täglich mit Ausnahme des Montags erſcheinenden

Maͤnnheimer Abendzeitung.

und ihres wöchentlich drei Mal erfheinenden Unterhaltungsblattes, der
„Nheiniſchen Blätter“
bitten wir des vollſtändigen Bezuges wegen möglichſt bald zu machen,

Es ift ſichere Borforge getroffen, daß die Leſer der Abendzeitung durch die-
felbe fortwährend in umfaſſendex Weiſe von den wichtigen Tagesbegebenheiten
zuverläſſigen Bericht erhalten. Die Redaktion wird, wie bisher, unermüdlich
und unerſchütterlich auf die endliche Verwirklichung aller dem Volk und allen
Einzelnen gebührenden Rechte, insbeſondexe auf Duͤrchſetzung der auf dem Prin-
zip der Voͤlksfouveränität beruhenden freieſten Staatsform und der unerläßlichen
fozialen Reformen hinarbeiten. Entſchiedene Volksfreunde und Volksvereine wer-
den uns dabei kräftigſt unterſtützen.

Man abonnirt in Manuͤhenn bei der Expedition Lit. M 6 Nro. 3, au S-
wärts bei allen verehrlichen Poſtanſtalten; für Frankreich und überſeeiſche Län-
der bei Hrn. Alexandre in Straßburg, Brandgaſſe Rro. 29. Paris, Notre-
dame de Nazareth, Nro. 28; für England bei Hrn. Elwer und Comp. New-
gate-Street, 72, London.

S Zu amtlichen und nichtamtlichen Anzeigen aller Art empfiehlt ſich die
Zeitung ihrer ausgedehnten Verbreitung wegen noch beſonders.

*S Abonnenten, welche von heute an ſich abonniren, erhalten die Blätter
bis Ende Septembers gratis.



Deutſchland

S Mannheim, 29. Sept. Einem Brief von G. Struve's entſchloſ-
ſener Frau an ihre Eltern iſt uns Folgendes zu entnehmen geſtattet:

— 25, Sepf, .. ... wurden
und Frau und deren Bruder P. Duſar) mit Karl Blind verhaftet und
ſoeben 3 Uhr hierher nach Schopfheim gebracht. — Trauert nicht um uns,
ich und Guſtab erwaͤrten von Euch Nuhe und Feſtigkeit. Ihr könnt uns
nicht betrüben wollen, indem Ihr Euch dem Schmerze hingebet. Wir ha-
ben ein reines Gewiſſen und nur Edles und Schoͤnes hat mein Guſtav
angeſtrebt. Seid ruhig wie wir es ſind; wir ſind wohl und hoffen vaß
Au B CS ADa

Solch' edler weiblicher Sinn, der im friſchen Drange höchſten Unglücks


öffentliche Anerkennung, als an ſich das Schickſal dieſer muthigen Gattin und
aufopferungsfähigen Frau des Voͤlkes der höchſten Theilnahme würdig iſt.
Welches Lobs aber wird die großh. Regierung über Frau Strupe ferner
verhängen, wird ſie fofort die Qualen der Haft von ihr nehmen und ihr frei
die bet Unterſuchungs-Gefangenen erlaubte Sorge um ihren Gatten geſtatten?

** Die „Neue deutſche Zeitung“ bemerkt den gehäſſigſten Berichten über
den Auſtand entgegen mit Recht;

„Struve hat die Republik proklamirt. Er iſt ſomit mit den deutſchen
Fürſten und dem Großherzog von Baden insbeſondere im Kriege begriffen.
&s iſt demnach eine Albernheit, über „Räuberei? zu ſchreien, wenn Struve
die öffentlichen Kaſſen mit Beſchlag belegt. Das verſteht ſich im Kriege
von ſelbſt. Die Freiſchaaren ſcheinen die Grenze unbewaffnet überſchritten und
ihre Waffen ſchon vorher über die Grenze geſchmuggelt zu haben. Die Frei-
ſchäärler ſind faſt nur Deutſche, nicht „lauter Piemonteſen“, wie wohlmeinende
Blätter in leicht begreiflicher Abſicht ausſprengen, doch ſollen einige polniſche
Offiziere unter ihnen ſein; auch mehrere beuxlaubte Soldaten.

Die erſten Tage benutzte Struve, den Aufſtand zu organiſiren und guszu-
dehnen; er rief deshalb die ganze waffenfähige Bevölkerung unter die Waffen,
waͤs jẽne Blätter kindiſcher Weiſe einen- „ſchrecklichen Texrorismus! nennen;
ſoll er denn etwa mit bleiernen Soldaten in's Feld rücken? Was dieſe Blät-
ter über Exceſſe und Erpreſſungen der Struve'ſchen Schaaren mit fürchterlichen
Phraſen vorbringen, iſt erſichtlich eitles und Nichts begründetes Geſchwätz.?

_ $} Manuheim, 28. Sept. Das gr. bad. Regierungsblatt vom Heu-
tigen enthält folgende Vexordnung:

„Leoͤpold ꝛc. In Erwägung, daß die durch die Geſetze vom 16. Mai
und 21. Juni bezeichnete Zahl von Unterſuchungsrichtern nicht genügt, um auch
die Unterſuchung gegen die Theilnehmer an dem neueſten hochverrätheriſchen

fordert, verordnen wir auf Grund des S, 66 der Verfaſſungsurkunde provi-

ſoriſch wie folgt:
Das Hofgericht des Oberrheinkreiſes iſt ermächtigt, die Zahl der Richter

an dem nach Art. 1 und 2 des Geſetzes vom 16. Mai d. J. niedergefegten


Gegeben zu Carlsruhe in Unſerem Staatsminiſterium, den 27.


Leopold.

Bekk.

Ferner iſt unterm 27. d. M. verfügt:

Da in der Nacht vom 24. auf den 25. d. M. in Engen ein Aufruhr
ſtattgehabt hat, ſo wird der — Engen in Kriegszuſtand erklärt.“

2—

Duſch. Nebenius. Bekk. E. Hoffmann.
* Neuſtadt, im Schwarzgwaldb, 27. Sept. Die in den Yahren 1844
bis inel. 1847 Conſeriptionspflichtig⸗Geweſenen des Amtsbezirkes



Neuſtadt im Schwarzwald haben ſich in Folge der von der großh. Regierung
angeordneten außerordeutlichen Eonſeription hier verſammelt und dabet
folgende Befchlüffe gefaßt, die ſie dem Miniſterium des Innern vorlegten:
1) SGroßh. Miniſterium wolle bekannt machen, zu welchem Zwecke dieſe außer-
orbentliche Conſeription ſtattfinden ſoll; —
2) Sämmtliche Anweſende haͤben ſich dahin ausgefprochen, daß ehe und bevor
unfere Regierung den nöthigen Aufſchluß eriheilt, ſich einer außeror-
ddoentlichen Conſeription nicht zu fügen. —
Zu dieſen zwei Beſchlüffen wird Folgendes bemerkt: —2 2
Der Beſchluß der größh. Regierung ſcheint aus der Beſtimmung der Na-
tionaſhcrfammlung zu Frankfurt hervorgegangen zu fein, wornach der Stand
der Militärkraft in Deutſchland auf zwei Prozent der Bevölkerung erhöht wer-
den ſoll, dieſen Beſchluß mißbilligt ein Jeder ven uns. Denn ; 2
a Der Wuͤnſch des Volkes iſt ſchon längſt die Verminderung des ſtehen-
den Heeres, unſere Regierung hat dieſelbe auch bereits verfprochen.
— b. Die Koſten für das ſtehende Heer ſind jetzt ſchon drückend genug, und
dieſelben ſollen bei einer Zeit, wo bereits jeder Verdienſt aufhört, nicht vermehrt











Jeder von uns iſt bereits in ein Alter vorgerüct, we er die Stütze
ſeiner Eltern iſt oder auch ein Geſchäft für ſich beireibt und dadurch beiträgt,
ben Staatshausbalt zu unterhalten, unſere Regierung ſoll nun ung unſerm Ge-
ſchäfte nicht entziehen, indem die Nachtheile, welche dadurch entſtehen, nicht nur
manche Familie an den Bettelſtab bringen, ſondern auch Manchen, der ſchon
ein eigenes Geſchäft führt, gänzlich ruiniren würden. —
Das hier Gefagte brauͤcht keiner näheren Erörterung, da es offen auf der
Hand liegt und die großh. Regiexung es auch nicht verkennen kann. ;


Muslande und für ſie wäre der Nachtheil allzugroß, wenn die Gründe der Re-
gierung für dieſe Maßregel nicht überwiegend ſind. —
Bezweckt die Regieruͤngsverfügung bloß, daß wir den Militardienſt erlernen






verſprocheu wurde, wodurch dieſer Zweck ſchon erreicht wird, ohne daß wi un-


ein ſteheuͤdes Heer, weßhalb eine Vermchrung deſſelhen unnüg und ſchaͤdlich er-
fcheint, indem die Bürgexwehr aus der ganzen Kraft des Voͤltes beſteht, währ
yend das ſtehende Heer immer nur ein einzeln daſtehendes Bruchftück des Volkes
iſt. Man erwartet von der großh. Regierung genügende CD —

Andere Bezirke werden mit aͤhnlichen Verwahruͤngen folgen. Der Gegen-
ſtand iſt von der höchſten Wichtigkeit. — ꝛ ——

4}4 Karlsruhe, 28. Sept. Es geht hier vas Grrücht: General Hoff-


gen Gefangenen flandrechtlich behandeln ſoll, worguf ihm eine bejahende
Antwort zu Theil geworden ſein foll. Demzufolge fet heute Vormittag um 11
Uhr in Freiburg an Struve und den Uebrigen daͤs Urtheil vollzogen und dies
ſelben erſchoſſen worden.
Heute Vormittag ſei hier auch die Nachricht eingetroffen, im Odenwald
(bei Walldürn) ſei ein Aufſtand ausgebrochen.
Nachſchrift. Struve lebt Roch! Das Kriegsgericht hatte ihn ſtand-
rechtlich*) zum Tode verurtheilt, und die Erecution ſollte heute Bormittag voll-
zogen werden, allein das Hofgericht in Freiburg legte gegen die Vollziehung
diefes Urtheils Proteſt ein, weil Struve nicht auf friſcher That betreten wurde,
und gegen denſelben erſt eine geregelte Unterſuchung geführt werden müſſe Das
Hofgericht hat demnach die Unterfuchung an ſich gezogen und Struve wird
f. 3. ſein Urtheil vom Geſchornengericht erhalten. 2
' 88 Aus dem Würtembergiſchen, 28. Sept. Die aufſtändiſche Be-
wegung, welche von Rottweil aͤusging, iſt in Folge der Nachrichten aus dem


Raͤch amtlidem Berichte war am Nachmittage des 27, d. M die Mann-
ſchaft aus Rottweil dort zurückgekehrt; die Zuzüger gegen Stuttgart trennten
ſich bei Balingen, die Schrambergex Bürgerwehr rat del Horb den Rückmarſch
an; Rau und ſeine Adjutanten ſchlugen einen andern Weg ein. Auch die
Schaar des Abg. Mögling, welche dulch's Wieſenthal zog, Joll ſich aufgelöst
haben.) Die Regierung hatte auf heute eine große Maſſe Truppen in die Nähe
von Canſtatt gezogen, das Volksfeſt begann ruhig und wird wohl ebenſo
endigen. In Stuttgart ſah der geſtrige Geburtstag des Königs nur Truppen-
märſche, Bürgerwehr-Inſpektion und Staffetenwechſel; die Gratulationen der
bürgerlichen und nichtbürgerlichen Bedientenſtelen wurden vor Aufruhrsgeruͤchten
nicht gehört oder verſtummten vor dem Ernſte der republikaniſch gefinnten Zuͤr⸗
ger. — Bon Hohen-Asperg iſt der rhoͤchverrätheriſche? Apotheker Maier frl
zer in Sinsheim) wahrſcheinlich nach Heilbronn entflohen; in Kirchbauſen bei
Heilbronn zeigte ſich der ſteckbricflich verfolgte Lehrer Winkle; die Nrgierung er-
wartete auch vort einen Aufſtand und ſchiſtte deßhalb Truppen hin. In Ulm
war am Abende des 26. d. M. ein kieiner Auflauf, der zu Nichte führte.



Blutige Conflinkte kamen, ſo viel man weiß, nirgends vor —
SKöln, 27. Sept. Die Erklärung in Balagerungszuſtand hat geſtern
Nachmittag hier die Aufregung vermehrt, ohne daß fie zu weitern Ausbrüchen
gelangt wäre. Einzelne Schaaten Volkes, zum kleinſten Theit bewaffnet, zogen
zwar mit rother Fahne durch einige Straßen, nahmen Gewehre aus Waffenla-
den, brachen das Pffafter auf und errichteten kleine Barrikaden, allein das
Uebermaß von Militär entfernte dieſe leicht und zerſtreute die Volkshaufen. Im
Laufe des Tages war die Garniſon durch die Ankunft mehrerer Bataillone aus




*) Eine ſtandrechtliche Aburtheilung war rechtlich unmöglich! Struve wurbe
ſchon am 25. Sept. verhaftet, und erft am 26. Sept, verkündigte Ge-
— neral Hoffwann das Standrecht; wie vermochte er die hier behauptete ent-
ſcchieden rechtswidrige Procedur zu Veranftalten, D. Red.





 
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