Gleichwie nun er bevollmächtigter versichert ist,
daß allerhöchst - erwehnte Ihre Kaiserliche Majestät dergleichen
ungebührliche Schmäh - Schrifften zu desto känntlicheren Dar-
legung Ihrer Welt - gepriesenen ^oäerMyu ehender mit groß-
ttlüthrger Übergehung , als vermahlen mit einer in Ansehung
Ihres' damit auf eine -von männiglich verabscheuende Art ver-
letzten k.echcÄ8 und Hoheit wohl - "befugten Reichs - Satzungs-
mäßigen Ahndung zu begegnen gemeiner jcyn werden, Aller-
höchst - Dieselbe hierbei auch zu der Fürsten und Ständen des
Schwäbischen Creyses patriotischer Gemüths - Stan.dhafftigkeit
die gnädigste Zuversicht hegen, daß sie das grundlose "und
nichtige Wesen solcherlei - keiner , noch Wicdcrle-
gung würdigen, leere Verwandte und Beschuldigungen ohne-
dem erkennen, nnd den mercklichen Unterscheid einer verstell-
ten und einer wahren Neigung zu dem , was der wesentliche
Wohlstand, die Ehre und Hoheit, und die Verthädigung
der Ruhe und Freiheit des wcrthen Tcutschcn Vattcrlandes,
besonders aber unschuldiger Reichs-Landen, auch die Rettung
eines jeden erforderet, von daher in dem Wcrck sechsten suchen
und finden werden, wenn sie nur eine ohnbcfangene Rücksicht
dahin nehmen wollen, von welcher Seiten stithcro allen güt-
lichen Versöhnungs- Mitteln-der Weg gesperret worden, und
sowohl in verwichenen Zeiten, als vor - und bei dem noch
gegenwärtig andaurenden Oefterreichischcn ^ucccMons - Krieg
nicht allein dem gejammten Teutschen Reich überhaupt, soü-
dem auch fürnehmlich den: Schwäbischen Creyß vieles Unge-
mach, Last, Schaden und Bedruckungen zugewachsen, als
von welchem Thcil das ikcarrum LM in das Hertz vom Reich
und dessen ncmraic unschuldige Erepse und Lande gezogen wor-
den , welche Auxiliär - und eigene Trouppen den armen Unter-
thanen und Landmann für die von ihme erzwungene Nammi-
und sonstige Lieferungen unter allerhand hervor gejuchten kn-
rLxren mehreften Theils ohne Entgeld - und Bezahlung gelas-
sen , die schwcrefte Lxccüo verübet, und über diß (wie Reichs-
kündig ist) in Landen ansehnlicher Churfürsten und Ständen
des Reichs zum ewigen traurigen Deuckmahl unbcschränckte
Vergewaltigungen, Bedrangsal - und Verheerungen angerich-
tet haben, und daß endlich ein solches Reichs - Gcsätz - und
Kcmmiimts-brüchiges Verfahren, auch dergleichen vondervor-
spieglenden Friedfertigkeit fehr entfernet, sondern vielmehr bit-
ter , aebäßig, und Rübe, Eintracht nnd Vertrauen ftöhren-
de Ausstreuungen, sodann die nicht ohne augenscheinliche Ge-
fahr derer benachbarten Reichs-Creysen , noch immer fortdau-
rende Vorenthaltung und völlige Entschöpffung der Kayserli-
chen Erb-Landen rnit denen vergleifterten Wienerischen Er-
klärungen nehmlich die allgemeine und eines jeden besondere
- > Freyheit
daß allerhöchst - erwehnte Ihre Kaiserliche Majestät dergleichen
ungebührliche Schmäh - Schrifften zu desto känntlicheren Dar-
legung Ihrer Welt - gepriesenen ^oäerMyu ehender mit groß-
ttlüthrger Übergehung , als vermahlen mit einer in Ansehung
Ihres' damit auf eine -von männiglich verabscheuende Art ver-
letzten k.echcÄ8 und Hoheit wohl - "befugten Reichs - Satzungs-
mäßigen Ahndung zu begegnen gemeiner jcyn werden, Aller-
höchst - Dieselbe hierbei auch zu der Fürsten und Ständen des
Schwäbischen Creyses patriotischer Gemüths - Stan.dhafftigkeit
die gnädigste Zuversicht hegen, daß sie das grundlose "und
nichtige Wesen solcherlei - keiner , noch Wicdcrle-
gung würdigen, leere Verwandte und Beschuldigungen ohne-
dem erkennen, nnd den mercklichen Unterscheid einer verstell-
ten und einer wahren Neigung zu dem , was der wesentliche
Wohlstand, die Ehre und Hoheit, und die Verthädigung
der Ruhe und Freiheit des wcrthen Tcutschcn Vattcrlandes,
besonders aber unschuldiger Reichs-Landen, auch die Rettung
eines jeden erforderet, von daher in dem Wcrck sechsten suchen
und finden werden, wenn sie nur eine ohnbcfangene Rücksicht
dahin nehmen wollen, von welcher Seiten stithcro allen güt-
lichen Versöhnungs- Mitteln-der Weg gesperret worden, und
sowohl in verwichenen Zeiten, als vor - und bei dem noch
gegenwärtig andaurenden Oefterreichischcn ^ucccMons - Krieg
nicht allein dem gejammten Teutschen Reich überhaupt, soü-
dem auch fürnehmlich den: Schwäbischen Creyß vieles Unge-
mach, Last, Schaden und Bedruckungen zugewachsen, als
von welchem Thcil das ikcarrum LM in das Hertz vom Reich
und dessen ncmraic unschuldige Erepse und Lande gezogen wor-
den , welche Auxiliär - und eigene Trouppen den armen Unter-
thanen und Landmann für die von ihme erzwungene Nammi-
und sonstige Lieferungen unter allerhand hervor gejuchten kn-
rLxren mehreften Theils ohne Entgeld - und Bezahlung gelas-
sen , die schwcrefte Lxccüo verübet, und über diß (wie Reichs-
kündig ist) in Landen ansehnlicher Churfürsten und Ständen
des Reichs zum ewigen traurigen Deuckmahl unbcschränckte
Vergewaltigungen, Bedrangsal - und Verheerungen angerich-
tet haben, und daß endlich ein solches Reichs - Gcsätz - und
Kcmmiimts-brüchiges Verfahren, auch dergleichen vondervor-
spieglenden Friedfertigkeit fehr entfernet, sondern vielmehr bit-
ter , aebäßig, und Rübe, Eintracht nnd Vertrauen ftöhren-
de Ausstreuungen, sodann die nicht ohne augenscheinliche Ge-
fahr derer benachbarten Reichs-Creysen , noch immer fortdau-
rende Vorenthaltung und völlige Entschöpffung der Kayserli-
chen Erb-Landen rnit denen vergleifterten Wienerischen Er-
klärungen nehmlich die allgemeine und eines jeden besondere
- > Freyheit