ihr rechtmäßiges zu allen von Ihro nur abhangenden Schuft jeder-
zeit geneigtes Ober-Haupt des Reichs wagenden standhafsten Treu
und Devotion nicht abwenden, und davon in einige Irr-Wege lei-
then lassen, folglich auch bey denen in öffentlichen Schrifften auf
eine die jenseitige nicht Erkennung eines Kaysers und jetzigen Reichs-
Tages sattsam überzeigcnde Art zu Tag gelegten sowohl Kayscrl.
und des Reichs, als auch Chur-Bayerischen hohen Gerechtsamen
nicht verstärket, daß der Frcyherr von Palm in der Eigenschafft
eines Oefterreichischtn DircQonoi - Gesunden aZnolciret, noch weni-
ger solcherley ungebührliche Schrifften des Wienerischen Hofes aä
circnii futter angenommen werden , gleich dann Er bevoll-
mächtigter Emitter zum vorhinaus die allerhöchste KaysWürden und
Hauses-Befugnüffen zu deren unverletzlichen Aufrecht-Erhaltung
gegen allen prLjuciicirlichen Vorgang hiemit bester massen und '
feyerlichst proreNango verwahret haben will.
UlM de» i8. 1744.
Erb-Truchses
Zeyk Wurzach.