IV
den nötigen Verweisungen. Wenn die Schreibungen desselben Namens
im Text, in den Anhängen und den Anmerkungen von einander ab-
weichen, ist für die Einordnung in das Eegister im Zweifelfalle die
Schreibung in der Matrikel gewählt worden. Die abweichenden
Lesarten sind dann in Klammern hinzugefügt. Zahlreiche Verweisungen
werden auch in diesen Fällen das Auffinden erleichtern.
Aufgenommen sind in das Personen- und Ortsregister alle Namen,
auch die in den Anhängen, den Anmerkungen und dem Vorwort zu
Teil IV vorkommenden, jedoch mit der auch von Toepke angewandten
Einschränkung, daß im Ortsregister die bei derselben Person im Falle
wiederholter Immatrikulation oder sonst wiederholt vorkommenden Orts-
namen nur dann berücksichtigt sind, wenn sie abweichende Formen
oder Schreibungen bieten. Dagegen sind die Namen der Eltern und
Vormünder im Register nicht mit aufgeführt, da die ersteren bei dem
Namen des betreffenden Studierenden leicht aufzufinden sind und die
letzteren wohl kaum dort gesucht werden. Wohl aber sind in das Orts-
register die Wohnorte der Eltern oder Vormünder, wenn sie von dem
Geburtsort des Immatrikulierten abweichen, alle aufgenommen, weil oft
dieser Wohnort für die Herkunftsbezeichnung des Studierenden mehr
in Betracht kommen kann als der Geburtsort. Fürstliche Personen findet
man unter dem Namen des betreffenden Landes.
In den Namenverzeichnissen, die in den Anhängen zu Teil IV
abgedruckt sind, kommen viele Personen vor, die in der Matrikel nicht
zu finden sind, oder bei denen die Identität mit gleichnamigen in der
Matrikel vorkommenden nicht immer mit Sicherheit festzustellen ist,
weil Vornamen oder Ort der Herkunft nicht übereinstimmen oder, wenn
diese gleich zu sein scheinen, die Jahre nicht stimmen. Solche Namen
sind dann an beiden Stellen im Register besonders verzeichnet. Wo
die Ortsangabe verschieden ist bei sonst sicher derselben Person, sind
im Ortsregister die an der zweiten Stelle vorkommenden Orte besonders
aufgeführt. Wenn die Vornamen der gleichen sowohl in der Matrikel
als in den Anhängen vorkommenden Personen nicht übereinstimmen,
ist der in der Matrikel stehende gewählt. Die bald mit K bald mit
C geschriebenen Vornamen wie Casimir, Caspar, Conrad sind unter K
eingeordnet, Carolus unter Karl. I und .1 ist als ein Buchstabe behandelt.
Das im Text an Stelle des ß der deutschen Schrift verwendete sz ist
als ss eingeordnet.
In das Ortsregister sind alle im Text der Matrikel, in den An-
hängen und sonst vorkommenden Ortsnamen aufgenommen, aus Teil IV
den nötigen Verweisungen. Wenn die Schreibungen desselben Namens
im Text, in den Anhängen und den Anmerkungen von einander ab-
weichen, ist für die Einordnung in das Eegister im Zweifelfalle die
Schreibung in der Matrikel gewählt worden. Die abweichenden
Lesarten sind dann in Klammern hinzugefügt. Zahlreiche Verweisungen
werden auch in diesen Fällen das Auffinden erleichtern.
Aufgenommen sind in das Personen- und Ortsregister alle Namen,
auch die in den Anhängen, den Anmerkungen und dem Vorwort zu
Teil IV vorkommenden, jedoch mit der auch von Toepke angewandten
Einschränkung, daß im Ortsregister die bei derselben Person im Falle
wiederholter Immatrikulation oder sonst wiederholt vorkommenden Orts-
namen nur dann berücksichtigt sind, wenn sie abweichende Formen
oder Schreibungen bieten. Dagegen sind die Namen der Eltern und
Vormünder im Register nicht mit aufgeführt, da die ersteren bei dem
Namen des betreffenden Studierenden leicht aufzufinden sind und die
letzteren wohl kaum dort gesucht werden. Wohl aber sind in das Orts-
register die Wohnorte der Eltern oder Vormünder, wenn sie von dem
Geburtsort des Immatrikulierten abweichen, alle aufgenommen, weil oft
dieser Wohnort für die Herkunftsbezeichnung des Studierenden mehr
in Betracht kommen kann als der Geburtsort. Fürstliche Personen findet
man unter dem Namen des betreffenden Landes.
In den Namenverzeichnissen, die in den Anhängen zu Teil IV
abgedruckt sind, kommen viele Personen vor, die in der Matrikel nicht
zu finden sind, oder bei denen die Identität mit gleichnamigen in der
Matrikel vorkommenden nicht immer mit Sicherheit festzustellen ist,
weil Vornamen oder Ort der Herkunft nicht übereinstimmen oder, wenn
diese gleich zu sein scheinen, die Jahre nicht stimmen. Solche Namen
sind dann an beiden Stellen im Register besonders verzeichnet. Wo
die Ortsangabe verschieden ist bei sonst sicher derselben Person, sind
im Ortsregister die an der zweiten Stelle vorkommenden Orte besonders
aufgeführt. Wenn die Vornamen der gleichen sowohl in der Matrikel
als in den Anhängen vorkommenden Personen nicht übereinstimmen,
ist der in der Matrikel stehende gewählt. Die bald mit K bald mit
C geschriebenen Vornamen wie Casimir, Caspar, Conrad sind unter K
eingeordnet, Carolus unter Karl. I und .1 ist als ein Buchstabe behandelt.
Das im Text an Stelle des ß der deutschen Schrift verwendete sz ist
als ss eingeordnet.
In das Ortsregister sind alle im Text der Matrikel, in den An-
hängen und sonst vorkommenden Ortsnamen aufgenommen, aus Teil IV