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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 2.1959

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Nr. 3
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Lohbauer, Hans: Die zweite Fremdsprache an den bayerischen Realgymnasien und Oberrealschulen
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https://doi.org/10.11588/diglit.32957#0037
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Die zweite Fremdsprache an den bayerischen Realgymnasien
und Oberrealschulen

Von OStD. Dr. Hans Lohbauer, München

Die Red. hatte auf Grund von Zuschriften aus Bayern zu Heft 2/3, 1958, Herrn
OStD. Dr. Lohbauer vom Bayerischen Statistischen Landesamt um einen ergänzenden
Bericht über die in Bayern - das ja offiziell dem Düsseldorfer Abkommen nicht bei-
getreten ist — bestehende Regelung der 2. Fremdsprache und die Frage ihrer „Wahl“
gebeten. Herr Dr. Lohbauer hat sich liebenswürdigerweise der erheblichen Mühe einer
komplizierten statistischen Auswertung von Einzelunterlagen seines Amtes unterzogen
und einen überaus klaren Bericht über die für uns instruktive Sprachenregelung inBayern
und über die Ergebnisse der Wahl von Latein-Französisch gegeben. Dafür sei ihm auch
hier noch einmal herzlich gedankt! Unser Dank gilt auch Herrn Reg. Dir. Dr. Hörmann,
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, der so freundlich seine Er-
fahrungen zu diesem Bericht beigesteuert hat.

Unsere Leser werden sich sagen, daß bei der Dichte des Netzes von bayerischen
Gymnasien mit grundständigem Latein das hier vorgelegte Gesamtergebnis der Wahl
der 2. Fremdspr. an den anderen Anstalten, bei denen sie in Bayern vorgesehen ist,
nämlich 57% für Französisch, 43% für Latein (1957/8) als sehr günstig angesehen
werden muß.

In Bayern sind Wahl und Folge der Fremdsprachen an den Fiöheren Schulen
seit Beginn des Schuljahres 1951/52 durch die mit ME vom 28. 6. 1951 ver-
öflentlichten und im wesentlichen heute noch geltenden Stundentafeln verbind-
lich geregelt. Das Düsseldorfer Abkommen und die dazu ergangene Durch-
führungsvereinbarung vom 24. 6. 1955 machten eine Änderung dieser Stunden-
tafeln nicht erforderlich, da sie bereits weitgehend den Forderungen des
Abkommens entsprechen. Im folgenden soll nur auf die Verhältnisse beim Real-
gymnasium (neusprachliches Gymnasium) und bei der Oberrealschule (dem
mathematisch-naturwissenschaftlichen Gymnasium) näher eingegangen werden.

Beim Realgymnasium ist die erste Fremdsprache grundsätzlich Latein mit
insgesamt 38 Wochenstunden von der ersten bis zur neunten Klasse. Diese
Anordnung, die zunächst bindend für die staatlichen Realgymnasien für Knaben
gilt, der sich aber auch einige nichtstaatliche Schulen angeschlossen haben, wider-
spricht insofern nicht der Durchführungsvereinbarung zum Düsseldorfer Ab-
kommen, als deren Ziffer 2 diese Regelung in den Gebieten der Bundesrepublik
zuläßt, in denen derartige Schulen bisher schon bestanden; das trifft aber für
Bayern zu. Auch die weitere Bedingung, daß im Schulbezirk eine ausreichende
Zahl von Schulen des Normaltyps vorhanden sein muß, ist erfüllt: Es sind fast
alle Realgymnasien, die nur Latein als erste Fremdsprache haben, entweder mit
Schulen mit anderer Sprachenfolge kombiniert oder sie befinden sich an Orten
mit Schulen des Normaltyps; bei den wenigen Ausnahmen sind solche in noch
zumutbarer Entfernung zu erreichen.

Neben, d. h. eigentlich: statt dieser grundsätzlichen Regelung können an den
staatlichen Mädchenrealgymnasien und an allen nichtstaatlichen Realgymnasien
(also auch an nichtstaatlichen Knabenschulen) Züge mit Englisch als erster
Fremdsprache mit der gleichen Wochenstundenzahl wie bei Latein gebildet

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