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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 2.1959

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Nr. 3
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Lohbauer, Hans: Die zweite Fremdsprache an den bayerischen Realgymnasien und Oberrealschulen
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https://doi.org/10.11588/diglit.32957#0038
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werden. Auch an den Oberrealschulen ist die erste Fremdsprache Englisch, hier
mit insgesamt 35 Wochenstunden.

Als zweite Frem-dsprache tritt an den Realgymnasien mit Latein als Grund-
sprache in der 3. Klasse (Quarta) Englisch mit insgesamt 26 Wochenstunden
hinzu, als dritte Fremdsprache in der 6. Klasse (Untersekunda) Französisch oder
Spanisch mit insgesamt 16 Wochenstunden. An den Realgymnasien mit Englisch
als Grundsprache ist in den Stundentafeln von der 3. Klasse an Latein oder
Französisch vorgesehen, als dritte Fremdsprache von der 6. Klasse an die in der
3. Klasse nicht gewählte Fremdsprache. Es sind also beim Realgymnasium drei
verschiedene Sprachenfolgen möglich: Latein — Englisch — Französisch oder
Englisch — Latein — Französisch oder Englisch — Französisch — Latein. An der
Oberrealschule, dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Gymnasium, deren
Lehrplan nur zwei Pflichtfremdsprachen vorsieht, ist die zweite Fremdsprache
von der 3. Klasse (Quarta) an mit insgesamt 25 Wochenstunden Latein oder
Französisch. Irgendwelche Anordnungen oder Weisungen außer der erwähnten
Regelung über die Sprachenfolge an den staatlichen Realgymnasien fiir Knaben
sind vom bayerischen Kultusministerium nicht ergangen. Den Schulen ist völlig
freigestellt, welche fremdsprachlichen Klassenzüge von der 3. Klasse ab an den
Realgymnasien mit Grundsprache Englisch und an den Oberrealschulen geführt
werden müssen oder sollen, ob den Schülern nur eine einzige als zweite Fremd-
sprache zu bieten ist oder ob beide Sprachen, Latein und Französisch, zur Wahl
gestellt werden sollen; jede Reglementierung oder schulaufsichtliche Beeinflus-
sung ist vermieden. Nur Mindestzahlen für die Bildung von Klassen in den
Wahlpflichtfächern, wozu ja die zweite Fremdsprache gehört, sind in der Schul-
ordnung für die staatlichen Höheren Schulen festgelegt, in der 3. Klasse 15, in
höheren Klassen 12 Schüler; bei den nichtstaatlichen Schulen liegt die Ent-
scheidung beim Schulträger. So kommt es, daß einige kleinere Scnulen wegen zu
geringer Schülerzahl auf den einzelnen Klassenstufen nur einen einzigen Klas-
senzug bilden können.

Wie sieht die Regelung der Sprachenfolge nun in der Praxis aus? Im Schul-
jahr 1957/58 bestanden in Bayern nach den Unterlagen des Bayerischen Sta-
tistischen Landesamtes, denen alle folgenden Zahlenangaben entnommen sind,
66 Realgymnasien und 11 an andere Höhere Schulen angeschlossene real-
gymnasiale Zweige, darunter 45 Mädchenrealgymnasien und 3 realgymnasiale
Zweige an anderen Mädchenschulen. Von diesen 77 Schulen und Zweigen der
realgymnasialen Form haben 27 (darunter 5 Mädchenschulen) nur Latein als
erste Fremdsprache; weitere 12 Realgymnasien und Zweige (darunter 8 für
Mädchen) haben gleichzeitig Züge mit Latein und mit Englisch als Grundsprache
nebeneinander. Insgesamt haben also 39 Schulen und Zweige realgymnasialer
Richtung mit zusammen 12 434 Schülern von der ersten Klasse an Lateinunter-
richt.

Außer den vorgenannten 12 Realgymnasien, die auch Klassenzüge mit Eng-
lisch als Grundsprache führen, bestehen noch 38 Realgymnasien und Zweig-
schulen, die nur Englisch als erste Fremdsprache haben, so daß trotz der anders-
artigen „grundsätzlichen“ Regelung auch in Bayern der „Normaltyp des neu-

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