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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 10.1967

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Nr. 4
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Buchbesprechungen
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Bayer, Karl: [Rezension von: H. Heusinger, Altsprachlicher Unterricht]
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Zeitschriftenschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.33074#0067

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Fächerkanon, wird damit aber zugleich aus einem Unterrichtsgegenstand für den Ge-
brauch zu einem Lehrfach mit qualifizierter Bildungsaufgabe“ (9f.)- Der Rückblick auf
verlorenes Terrain ist indes selten erhebend. Noch ist der AU kein historisches Phänomen
im Sinne eines Abschlusses, noch lebt er auch aus den Wurzeln der Tradition, wenn er
sich dem Heute stellt und ans Morgen denkt.

Das Buch sei nicht nur dem empfohlen, der nach Zitaten für Reden oder Aufsätze
sucht, sondern jedem, der sich um eine Überschau bemüht, besonders natürlich allen,
d i e aktiv oder passiv mit der Referendarsausbildungzu tun haben.

Karl Bayer

Zeitschriftenschau

Rheinisches Museum 1966 (109)

Reinhold Merkelbach: Über die Handlung des Misumenos. S. 97-108. - Helmuth
Vretska: Perikles und die Herrschaft des Würdigsten - Thuk. II 37, 1. Die Stelle ist
zu übersetzen: ,mit Namen heißt sie (die Verfassung), weil die Staatsverwaltung
nicht auf wenige, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist, Demokratie. Es haben
aber nach den Gesetzen in den persönlichen Angelegenheiten alle das gleiche Recht,
nach der Würdigkeit aber genießt jeder - wie er eben auf irgendeinem Gebiet in An-
sehen steht - in den Angelegenheiten des Staates weniger auf Grund eines regel-
mäßigen Wechsels, sondern auf Grund seiner Tüchtigkeit den Vorzug'. Perikles
nennt die athenische Verfassung also 5r]poy.paTia (das Wort wahrscheinlich um die
Mitte des 5. Jahrhunderts zum ersten Male geprägt, vgl. A. Debrunner, Demokratie
[Festschrift Tieche] 21ff.), wobei unter diesem Begriif die Flerrschaft des Gesamt-
volkes zu verstehen ist. Er spricht also von einer Verfassung, in der das Gesamtvolk
am Staatswesen teilhat, schränkt aber im folgenden diese Form der Demokratie in
einem wesentlichen Punkte ein, indem er hier das angibt, was ihm an der atheni-
schen Demokratie bedeutungsvoll zu sein scheint. Dabei ergibt sich eine Schwierig-
keit: hatte der historische Perikles die Bekleidung fast aller Ämter auf Grund der
Losung allen Bürgern ermöglicht und dadurch den Grundsatz der Isonomie weit-
gehend verwirklicht, so beschränkt der thukydideische Perikles deren Bereich aus-
drücklich auf die private Sphäre jedes einzelnen, während in der Staatsführung die
Entscheidung nach dem Prinzip der Würdigkeit gefällt wird. Das zielt auf Perikles,
d. h. für den Forscher Thukydides schien der Wert der athenischen Demokratie un-
trennbar mit dem Staatsmann Perikles verbunden zu sein, durch dessen überragende
Stellung im Staat die positiven Kräfte der Demokratie erst zu voller Entfaltung
kamen. Diese Stellung gründete auf dem seit 443 Perikles immer wieder übertrage-
nen Strategenamt. Die Termini, mit denen Thukydides die Stellung des Perikles
umreißt, weisen in den Bereich der theoretischen Definition einer Aristokratie oder
Oligarchie, aber damit soll eben keine verfassungsrechtliche Definition gegeben, son-
dern Athen wohl als Demokratie, Perikles aber als deren Seele gewürdigt werden.
Nach Thukydides reicht also der Name Demokratie für das Wesen der athenischen
Verfassung unter Perikles nicht aus, und wenn er im Epitaphios so nachdrücklich
darauf hinweist, schreibt er nach der für die in sein Geschichtswerk eingefiigten
Reden erhobenen Forderung (I 22) xa Seovta. S. 108-120. - Carl Werner Müller:
Der Aphorismus 2, 1 des sechsten Hippokratischen Epidemienbuches. S. 120-134. -
Wolf Steidle: Die Anordnung der Arbeiten im ersten Buch von Vergils Georgica.
S. 135-164. - Heinrich Karpp: Textkritische Bemerkungen zum 4. Buch des Origi-
nes De principiis. S. 165-169. - Peter Lebrecht Schmidt: Eine Cicero-Handschrift
des ermländischen Bischofs Johannes Abeczier. S. 170-184. - Robert Renehan: An

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