Von diesem paganen griechisch/römischen und alttestamentlichen Hintergrund hebt P. die Bot-
schaft des Neuen Testaments deutlich ab. Er zeigt in der Überwindung des Talionsprinzips und
im Gebot der Nächstenliebe die Entstehung des individuellen Gewissens und die Forderung der
Gewaltlosigkeit. Damit erklärt sich zugleich, warum das Christentum im römischen Reich zur re-
ligio illicita wurde. Denn in der paganen Antike war die Bezugsgröße der Religion immer das
Öffentlich-Staatliche, während das Christentum das Individuum in den Blick nimmt, so daß
schließlich der Vorwurf erhoben werden konnte, die Christen verstießen gegen Nomos und Mos
maiorum L
Der Verf. gibt auf dieser geistesgeschichtlichen Basis der Konfrontation von Antike und Christen-
tum auch einen Abriß der Geschichte des späten Rom, soweit sie die Auseinandersetzung der
neuen Religion mit dem Staat betrifft. Hier wird man zur detaillierteren Information wohl gern
auf E. Stein, Geschichte des spätrömischen Reiches I, Wien 1928, zurückgreifen.
Obwohl die christlichen Autoren schon früh Kritik am römischen Staat übten, den sie unter Be-
zug auf Apg. 13 als Abgesandten des Teufels verstanden, kann P. noch bis zum Ende des 2. Jahr-
hunderts Christen im römischen Heer nachweisen. Danach sei es vor allem in dem schon weitge-
hend christianisierten Africa zu massenweisem Verlassen des Heeres gekommen. Denn die
christlichen Soldaten verstanden die Verpflichtung, Gewalt anzuwenden und zu töten im Interes-
se des Staates, als eine Annulierung ihres persönlichen Gewissens. Die Folge dieser Konfliktsitua-
tion waren harte Strafmaßnahmen, die bis zum Martyrium führten. Eine Entschärfung bahnte sich
erst im ausgehenden 3. Jahrhundert an, als es zum Militärdienst verpflichteten Christen ermög-
licht wurde, solche Funktionen einzunehmen, die sie Gewaltanwendung vermeiden ließen. Für
die römischen Kaiser bedeutete dies in jenem Zeitraum, daß sie ihr Heer im wesentlichen aus
Heiden rekrutierten, wie denn auch Konstantins Soldaten noch fast ausschließlich Heiden wa-
ren.
In einer Zeit, in der das Christentum zur Staatsreligion wurde, war der eigentliche Konflikt also
noch nicht ausgetragen, sondern nur zu einer für den Moment zu einer für beide Seiten verträgli-
chen Lösung gebracht. Die Auswirkungen empfinden wir noch bis in unsere Gegenwart in dem
Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen.
Damit steht u.E. die Thematik des vorgestellten Buches in einem direkten Bezug zu den Lebens-
umständen von Oberstufenschülern, die sich vielleicht mit dieser Problematik auseinandersetzen
wollen. Neben motivationalen Aspekten bietet dieser Band der Biblioteca patristica aber vor al-
lem im Rahmen themenbezogener Lektüre eine ideale Grundlage für eine Unterrichtsreihe, da er
- um es mit F. Maier zu sagen - eine menschliche Grundsituation wiedergibt und Denkmodell-
charakter besitzt*^.
Anmerkungen:
1) Der an dieser Frage interessierte Leser mag H.J. Boecker, Recht und Gesetz im Alten Testa-
ment und im Alten Orient, Neukirchen ^2984, hinzuziehen.
2) Eine Ergänzung könnte in H. Chadwick, Die Kirche in der antiken Welt, Berlin/New York
1972, bestehen.
3) F. Maier, Lateinunterricht zwischen Tradition und Fortschritt II. Zur Theorie des lateinischen
Lektüreunterrichts, Bamberg 1984, 129.
Dr. MICHAEL WissEMANN, Nibelungenstr. 22, 4000 Düsseldorf 11
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schaft des Neuen Testaments deutlich ab. Er zeigt in der Überwindung des Talionsprinzips und
im Gebot der Nächstenliebe die Entstehung des individuellen Gewissens und die Forderung der
Gewaltlosigkeit. Damit erklärt sich zugleich, warum das Christentum im römischen Reich zur re-
ligio illicita wurde. Denn in der paganen Antike war die Bezugsgröße der Religion immer das
Öffentlich-Staatliche, während das Christentum das Individuum in den Blick nimmt, so daß
schließlich der Vorwurf erhoben werden konnte, die Christen verstießen gegen Nomos und Mos
maiorum L
Der Verf. gibt auf dieser geistesgeschichtlichen Basis der Konfrontation von Antike und Christen-
tum auch einen Abriß der Geschichte des späten Rom, soweit sie die Auseinandersetzung der
neuen Religion mit dem Staat betrifft. Hier wird man zur detaillierteren Information wohl gern
auf E. Stein, Geschichte des spätrömischen Reiches I, Wien 1928, zurückgreifen.
Obwohl die christlichen Autoren schon früh Kritik am römischen Staat übten, den sie unter Be-
zug auf Apg. 13 als Abgesandten des Teufels verstanden, kann P. noch bis zum Ende des 2. Jahr-
hunderts Christen im römischen Heer nachweisen. Danach sei es vor allem in dem schon weitge-
hend christianisierten Africa zu massenweisem Verlassen des Heeres gekommen. Denn die
christlichen Soldaten verstanden die Verpflichtung, Gewalt anzuwenden und zu töten im Interes-
se des Staates, als eine Annulierung ihres persönlichen Gewissens. Die Folge dieser Konfliktsitua-
tion waren harte Strafmaßnahmen, die bis zum Martyrium führten. Eine Entschärfung bahnte sich
erst im ausgehenden 3. Jahrhundert an, als es zum Militärdienst verpflichteten Christen ermög-
licht wurde, solche Funktionen einzunehmen, die sie Gewaltanwendung vermeiden ließen. Für
die römischen Kaiser bedeutete dies in jenem Zeitraum, daß sie ihr Heer im wesentlichen aus
Heiden rekrutierten, wie denn auch Konstantins Soldaten noch fast ausschließlich Heiden wa-
ren.
In einer Zeit, in der das Christentum zur Staatsreligion wurde, war der eigentliche Konflikt also
noch nicht ausgetragen, sondern nur zu einer für den Moment zu einer für beide Seiten verträgli-
chen Lösung gebracht. Die Auswirkungen empfinden wir noch bis in unsere Gegenwart in dem
Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen.
Damit steht u.E. die Thematik des vorgestellten Buches in einem direkten Bezug zu den Lebens-
umständen von Oberstufenschülern, die sich vielleicht mit dieser Problematik auseinandersetzen
wollen. Neben motivationalen Aspekten bietet dieser Band der Biblioteca patristica aber vor al-
lem im Rahmen themenbezogener Lektüre eine ideale Grundlage für eine Unterrichtsreihe, da er
- um es mit F. Maier zu sagen - eine menschliche Grundsituation wiedergibt und Denkmodell-
charakter besitzt*^.
Anmerkungen:
1) Der an dieser Frage interessierte Leser mag H.J. Boecker, Recht und Gesetz im Alten Testa-
ment und im Alten Orient, Neukirchen ^2984, hinzuziehen.
2) Eine Ergänzung könnte in H. Chadwick, Die Kirche in der antiken Welt, Berlin/New York
1972, bestehen.
3) F. Maier, Lateinunterricht zwischen Tradition und Fortschritt II. Zur Theorie des lateinischen
Lektüreunterrichts, Bamberg 1984, 129.
Dr. MICHAEL WissEMANN, Nibelungenstr. 22, 4000 Düsseldorf 11
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