Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Deutscher Altphilologenverband [Editor]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 32.1989

DOI issue:
Nr. 1
DOI article:
Buchbesprechungen
DOI article:
Nickel, Rainer: [Rezension von: Leonhard Schumacher (Hrsg.), Römische Inschriften: Lateinisch/Deutsch]
DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.35870#0030

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Römische Inschriften: Latemisch/Deutsch. Mit 70 Abbildungen ausgewähtt, übersetzt, kommen-
tiert und mit einer Einführung in die lateinische Epigraphik herausgegeben von Leonhard Schuma-
cher, Phiiipp Reciam ;un. Stuttgart 7 988. 330 S. Kart. DM 70,40. Geb. DM 7 9,80.
Caius Plinius Caeciiius Secundus, Sohn des Lucius aus der Tribus Oufentina, Konsul, Augur,
("kaiserlicher«) Statthalter der Provinz Pontus und Bithynia mit konsularischer Befehisgewalt, in
diese Provinz gesandt aufgrund eines Senatsbeschlusses vom Kaiser Nerva Traianus Augustus,
Sieger über die Germanen und Daker, Vater des Vaterlandes. (Zuvor war Plinius) Kommissar für
die Tiberregulierung und die Abwasserkanäle der Stadt (Rom), Leiter der Staatskasse im Saturn-
tempel, Leiter der Kasse zur Veteranenversorgung, Prätor, Volkstribun, Quästor z.b.V. des Kai-
sers, Führer einer der Schwadronen römischer Ritter, Militärtribun der 3. Legio Gallica, Vorsit-
zender einer der zehn Kammern zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten. Testamentarisch hat
er den Bau von Thermen . . . verfügt, zusätzlich (einer Summe) von 300 000 Sesterzen zur
Ausschmückung und darüber hinaus (ein verzinsbares Kapital von) 200 000 Sesterzen für den
Unterhalt gestiftet. Ebenso hat er für den Unterhalt seiner Freigelassenen - insgesamt 100 Men-
schen - (ein verzinsbares Kapital von) 1 866 666 Sesterzen der Gemeinde ausgesetzt, dessen Er-
trag nach seiner Willenserklärung später zur Speisung der städtischen Plebs verwandt werden
solle. Außerdem hat er der städtischen Plebs zu Lebzeiten für den Unterhalt von Kindern beider-
lei Geschlechts 500 000 Sesterzen gestiftet sowie eine Bibliothek und (eine Summe von) 100000
Sesterzen für deren Unterhalt.
Das ist die Übersetzung der Nr. 101 aus der Sammlung von 275 Inschriften. An diesem Beispiel
läßt sich der Satz ,,Saxa loquuntur" unschwer veranschaulichen: Wir werden u.a. über die Kar-
riere des jüngeren Plinius informiert und erfahren von den materiellen Leistungen, die er für sei-
ne Heimatstadt Comum (heute: Como) schon zu Lebzeiten und durch testamentarische Verfü-
gungen erbrachte. Was uns Plinius in seinen Briefen 1,8 und 7, 18 mitteilt, wird mit der Inschrift,
die ihm seine Mitbürger setzten, sozusagen amtlich bestätigt: die Einrichtung einer Bibliothek,
die Plinius mit einer Ansprache vor dem Rat der Gemeinde einweihte (1,8,1 - 9), und jährliche
Zuwendungen zur Unterstützung bedürftiger Kinder (1,8,10 ff.). Eine Inschrift wie diese ist kein
Sonderfali. Es gibt in der vorliegenden Auswahl zahlreiche Zeugnisse, die die Lektüre literari-
scher Texte bereichern können, indem sie historische Bezüge sichtbar werden lassen und die ge-
schichtliche Situation der Texte beleuchten.
So ist z.B. unter Nr. 9 aus den Protokollen der Säkularfeier des Jahres 17 v.Chr. ein Text abge-
druckt, der den situativen Kontext des horazischen Carmen saeculare veranschaulicht: . .
Nach Vollzug des Opfers sangen 27 Knaben und ebenso viele Mädchen, die dazu auserwählt
waren ... ein Lied . . . Das Lied hat Quintus Horatius Flaccus verfaßt . .
Es versteht sich von selbst, daß der Fierausgeber in seinen kommentierenden Hinweisen zu Text
und Übersetzung auf die Verbindungslinien zwischen inschriftlicher und literarischer Überliefe-
rung hinweist. Ein (leider nicht vorhandenes) Register aller in den Kommentaren genannten lite-
rarischen Texte hätte den Umfang und die Vielfalt dieser Verbindungen veranschaulichen kön-
nen: Cicero, Livius, Tacitus, Plinius, Saüust, Sueton, Cassius Dio sind nur einige Beispiele.
Eine vorzügliche ,,Einführung in die lateinische Epigraphik" gibt dem ,,interessierten Laien" alle
Hilfen zum Verständnis der schwierigen Materie an die Hand. Die Auswahl der Texte ist nach
Inschriften-Gattungen bzw. Themen geordnet: jahresfasten - Kalender-Protokolle, Gesetze - Ur-
kunden, Weihinschriften, Bauinschriften - Stiftungen, Ehreninschriften, Grabinschriften, Mittei-
lungen - Rechtsgeschäfte. Ein thematisch gegliedertes Literaturverzeichnis dient der weiteren
Vertiefung.
Die einzelnen Zeugnisse wurden durchweg ohne Kürzungen in die Auswahl aufgenommen und
übersetzt (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Die Kommentierung enthält außer Hinweisen
auf literarische und andere Parallelen die notwendigsten Verständnishilfen und Hinweise auf
weiterführende Literatur. Der Leser wird auch mit der besonderen Schwierigkeit der üblichen

28
 
Annotationen