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Lochner, Johann Hieronymus [Hrsg.]
Samlung merkwürdiger Medaillen: in welcher wöchentlich ein curieuses Gepräg, meistens von modernen Medaillen, ausgesuchet, und nicht nur fleisig in Kupfer vorgestellet, sondern auch durch eine historische Erläuterung hinlänglich erkläret — 7.1743

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https://doi.org/10.11588/diglit.27809#0146
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Z8 SäMllMg MletkwürdLgek ^eäsiUeN.

lvoselbst mcht nur König ?eräinanäu8, und die beeden gedachten ^eäiL-
rore8 selbst anwesend waren, sondern auch zulezrderChurfürst^ossanneZ
kriclerlLuz von Sachsen stch ebensals in Person einfand r da denn der
Vertrag Mondtages nach jok3rinm8, oder den 29. fun. zu seiner Rich-
tigkeit gelangete Wie selbst aus der Vorrede erhellet; so war die Er--
kennung seräinLnäi für einen Römischen König das Haubtiverk, und
der Haubtendzweck davon. Die eigentlichen hieher gehörigen Worte lau-'
ten also: Ist beredr und vertrngen daß der Lhurfürst von Sachsen, samk
seinen riricverwanten, den )xömischenBökNg,wleandere LhurfürstenunÄ
Starrde, für einen )xonrisclienL>onlg erkennen, rvie andere Lhurfürften sel-
ner Maiestät den Lrtul geben, und von der Disputatio,: der Wahljachen
abstehen, und die falien lassen soll und will: wie auch ftine Lteb, fur)ich
und seine Mitverwanten, davon gegenwarcig abgestanden,undVaraufdeiH
Röniische» RLnlg erkanc har. Dagegen machete sich der Künig anhei-
schig , bcv vem Kaiscr und be» Chursürste» die Festsetzung eimger Arti-
cul zu esscötuiren, infonderheit: daß künftigllch, wenn beyLeben einesRös
mischen Raiftrs, oderRöniges,einRömischerRönig sollerwahletwerden,
a!ie Lhurfürstenzusainmeil besä)iedenwerden,davonzu reden, ob Ursach ge-
nug vorhanden, und dem Reich vortraglrch ftve,einenRo,nischenRonigss
bey Leben eines Römischen Raiftrs, oderRöniges, zu erwahlen, und werm
sie sich deß vereiniget, daß alsdenn, und nicht ehe, die Lhurfursten, vers
mög der guldenen Bulle, solkn zu Römglicher wahl erfordert rc. wers
den re. re.

Aimebft hatte auch der Chulfurst von Sachftn Vollmacht bontzessenundWurs
temberg, in beeder Fürftcn Namen zu rrsssiren: jedoch diefts und das ubrige gehos
ret nicht zu unserm provos. . ,

Dieses ist nun der berühmte CadanischeVertrag dadurch dreSachevornemltch-
und zu crft, gehoben wurde : jedoch njcht gar, ftndern die Zeiten veranderten sich
wieder. Der Churfürst klaget hin und wieder,doß ihm die Tractaten von Cadan unb
Wien nicht erfüllet worden: mithmhielter auch sich, wie cxgrelle lllpuüretwarmicht
daran gebunden. Unter andern erkläret er sichsehr deutlich hleruver in der Unterschrist
des Frankfurthischen Vrrtragcs isZ9- mit dieftn Worten: doch daß wir hremlt der?
Röniglichen Majestat Den Titul eines RömlfchenRöniges Nlcht bewlttlget,
noch eingeraumet haben, sondern bep dein Ladanischen und Wisnlscheik
Vercragen bleiben wotten : nemlich daß selblge zuvörderstftltenerfulletwerden.

Der Wienerische Tractat,dessen hre gedacht wird,istnichks anders alsein Bestats
tigung des Cadanischen: dcnn nicht nur Säcksiscke Gesanden, noch m eben di sem
Iahr, sondern auch der Churfürst ftlbst, zu dem König kerämanäo nach^Wien
kam. Nach der Hand aber erfolgte noch ein Vertrag den n. bäaj. is44. zu Speyer:
welchen der Kaiser den Z.)un. eben diefesIahresconkrmirete.

Dieses bißherige betrift die Wahl;um Römischen Konig: von der sich daranf
gründcnden AntretLung der Kaiftrlichen Regierung iss6. aber ist ohnehm m der ans
geführtcn 2^-. Woche 1741. etwas weitlaufiger gehandelt worden.

^ucore8: tzortleder, Seckendorff, Sieiäanus, nebst mehrern so schon in dieftK
Materie citiret worden.

Den 16. öisrt.
 
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