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Kunst- und Auktionshaus Franz A. Menna <Köln> [Hrsg.]
Modernes Mobiliar, Zimmer-Einrichtungen, antikes Mobiliar, Porzellan-Gegenstände, Prunkservice etc., Gläser- und Kristallgarnituren, Silberne Aufstellgegenstände, Schmuck, Deutsche und Orient-Teppiche und Verbinder, Skulpturen in Holz und Bronze: Gemälde alter und neuer Meister ; Versteigerung: 27. Februar und 28. Februar [1935] (Katalog Nr. 72) — Köln, [1935]

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https://doi.org/10.11588/diglit.14382#0005
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Verkaufsbedingungen.

Die Versteigerung erfolgt durch Notar Dr. A. Donath im Auftrag
des Kunst-Auktionshauses Franz A. Menna gegen sofortige Be-
zahlung in Reichsmark.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Er-
stehungspreises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf
den Käufer über.

Die Versteigerungsleitung behält sich das Recht vor, wenn nicht spä-
testens am dritten Tage Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine
Woche nach der Versteigerung zu annullieren und vom säumigen Käufer
wegen Nichterfüllung vollen Schadenersatz zu verlangen.

Gesteigert wird bis zu 50 RM um mindestens 1 RM, über 50 RM um
mindestens 5 RM, über 100 RM um mindestens 10 RM, über 1000 RM
um mindestens 20 RM.

Zur Zuschlagsumme wird vom Käufer ein Aufgeld von

10 o/o erhoben.

Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie
sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Durch die Besichtigung ist
jedermann Gelegenheit gegeben, sich vom Grade der Erhaltung des ihn
interessierenden Gegenstandes zu überzeugen. Nach erfolgtem Zuschlag
können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht auf Gefahr des
Käufers; der Versteigerer übernimmt keinerlei Haftung für etwa ent-
stehenden Verlust oder Beschädigung.

Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen und zu trennen und Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen,
jedoch soll von der Reihenfolge nur ausnahmsweise abgewichen werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolg-
los bleibt, so entscheidet das Los (Verfügung vom 10. Juli 1902).

Erfüllungsort und ausschl. Gerichtsstand ist Köln.

Kaufanträge werden kostenlos übernommen.
 
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