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Kunst- und Auktionshaus Franz A. Menna <Köln> [Hrsg.]
Antikes Mobiliar, Bechstein-Flügel, Kunstgewerbliche Arbeiten in Fayence, Porzellan und Bronze, Gläser, Kristallgegenstände, Schmuckstücke mit Brillanten, Perlschnur etc. ...: Versteigerung: 8. November [1935] (Katalog Nr. 77) — Köln, 1935

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https://doi.org/10.11588/diglit.14380#0005
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Verkaufs-Bedingungen.

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungs-
preises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer
über.

Die Zahlung hat innerhalb drei Tagen zu erfolgen. Nach Ablauf dieser
Frist ist die Unterzeichnete berechtigt, den Verkauf zu annullieren oder die
ersteigerten Stücke bei uns passender Gelegenheit zum Meistgebot zu ver-
steigern und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen.

Gesteigert wird bis zu 100 RM um mindestens 1 RM, über 100 RM um
mindestens 5 RM, über 1000 RM um mindestens 10 RM.

Zur Zuschlagsumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 10 o/o erhoben.

Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich
im Augenblick des Zuschlags befinden. Durch die Besichtigung ist jeder-
mann Gelegenheit gegeben, sich vom Grade der Erhaltung des ihn inter-
essierenden Gegenstandes zu überzeugen.

Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksich-
tigt werden. Die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der zum Verkauf
gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet, insbesondere nicht die
Vollständigkeit einzelner Bücher und Werke. Soweit sie bei der Katalogisie-
rung bemerkt wurden, sind erhebliche Beschädigungen angegeben. Die Nicht-
angabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu vereini-
gen und zu trennen und Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen.

Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
nochmals ausgeboten.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung vom 1. Juli 1902.)

Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine
Garantie übernommen werden. Eventueller Transport der erstandenen Gegen-
stände hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen.
Die Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Verluste oder
Beschädigungen.

Anfragen, die Versteigerung betreffend, werden schnellstens beantwortet.
Erfüllungsort: Köln.

Den Besuchern wird größte Vorsicht bei der Besichtigung empfohlen, da
jeder Besucher für den von ihm angerichteten Schaden zu haften hat.
 
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