Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerung findet gegen bare Zahlung in deutscher Reichswährung statt.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten.
Wir behalten uns vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen oder Nummern
zurückzuziehen.
Das niedrigste Gebot ist RM. i,—, gesteigert wird um mindestens RM. i.—,
über RM. 100.— um mindestens RM. 5.—, über RM. 1000.— um mindestens
RM. 50.—.
Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen
den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals aus-
geboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so ent-
scheidet das Los (Verfügung vom 10. Juli 1902).
Ersteigerte Stücke können während der Auktion nicht an die Käufer
ausgehändigt werden.
Käufer, mit denen wir nicht in Geschäftsverbindung stehen, haben ihre Ein-
käufe nach jeder Sitzung in Empfang zu nehmen und Barzahlung dafür zu leisten.
Im übrigen übernehmen wir die Erwerbungen — jedoch ohne Gewähr — nur dann
zur Aufbewahrung, wenn sie uns sämtlich übergeben werden.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises,
die Gefahr jedoch sofort mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Es muß in allen Fällen ausnahmslos auf Barzahlung bestanden werden.
Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers unter Nachnahme oder
nach Voreinsendung des Betrages.
Wir behalten uns vor, falls nicht spätestens nach 2 Wochen, vom Datum der Ver-
steigerung ab gerechnet, Zahlung geleistet wird, den Verkauf ohne weitere Fristsetzung
zu annullieren und von dem säumigen Käufer wegen Nichterfüllung vollen Schaden-
ersatz zu verlangen. Für ausländische Kunden verlängert sich diese Frist um 2 Wochen,
für Uberseekunden um 4 Wochen.
Die Echtheit der Autographen wird garantiert.
Etwaige berechtigte Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach
Empfang der Stücke erfolgt sein; auf spätere Reklamationen können wir nicht
eingehen.
Wir erteilen jede gewünschteAuskunft über einzelne Stücke, jedoch über erzielte
Preise usw. nach der Versteigerung nur solchen unserer Kunden, die daran
teilgenommen haben. Es wird gebeten, Aufträge die wir bestens ausführen, recht-
zeitig und möglichst eingeschrieben einzusenden. Eine Pflicht zur
Übernahme von Aufträgen besteht für uns nicht.
Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge einem zuverlässigen Kommissionär
zu übergeben.
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile: Berlin.
Hellmut Meyer & Ernst
Autographenhandlung und Antiquariat
B e r 1 i n W 35, L ü t z o w s t r. 29
Fernsprecher: B 1, Amt Kurfürst 8809 / Postscheckkonto: Berlin 45 196
Bank: Deutsche Bank & Diskonto-Gesellschaft / Depositenkasse K 2
Berlin W 35, Lützowstr. 33—36
Die Versteigerung findet gegen bare Zahlung in deutscher Reichswährung statt.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten.
Wir behalten uns vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen oder Nummern
zurückzuziehen.
Das niedrigste Gebot ist RM. i,—, gesteigert wird um mindestens RM. i.—,
über RM. 100.— um mindestens RM. 5.—, über RM. 1000.— um mindestens
RM. 50.—.
Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen
den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals aus-
geboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so ent-
scheidet das Los (Verfügung vom 10. Juli 1902).
Ersteigerte Stücke können während der Auktion nicht an die Käufer
ausgehändigt werden.
Käufer, mit denen wir nicht in Geschäftsverbindung stehen, haben ihre Ein-
käufe nach jeder Sitzung in Empfang zu nehmen und Barzahlung dafür zu leisten.
Im übrigen übernehmen wir die Erwerbungen — jedoch ohne Gewähr — nur dann
zur Aufbewahrung, wenn sie uns sämtlich übergeben werden.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises,
die Gefahr jedoch sofort mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Es muß in allen Fällen ausnahmslos auf Barzahlung bestanden werden.
Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers unter Nachnahme oder
nach Voreinsendung des Betrages.
Wir behalten uns vor, falls nicht spätestens nach 2 Wochen, vom Datum der Ver-
steigerung ab gerechnet, Zahlung geleistet wird, den Verkauf ohne weitere Fristsetzung
zu annullieren und von dem säumigen Käufer wegen Nichterfüllung vollen Schaden-
ersatz zu verlangen. Für ausländische Kunden verlängert sich diese Frist um 2 Wochen,
für Uberseekunden um 4 Wochen.
Die Echtheit der Autographen wird garantiert.
Etwaige berechtigte Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach
Empfang der Stücke erfolgt sein; auf spätere Reklamationen können wir nicht
eingehen.
Wir erteilen jede gewünschteAuskunft über einzelne Stücke, jedoch über erzielte
Preise usw. nach der Versteigerung nur solchen unserer Kunden, die daran
teilgenommen haben. Es wird gebeten, Aufträge die wir bestens ausführen, recht-
zeitig und möglichst eingeschrieben einzusenden. Eine Pflicht zur
Übernahme von Aufträgen besteht für uns nicht.
Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge einem zuverlässigen Kommissionär
zu übergeben.
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile: Berlin.
Hellmut Meyer & Ernst
Autographenhandlung und Antiquariat
B e r 1 i n W 35, L ü t z o w s t r. 29
Fernsprecher: B 1, Amt Kurfürst 8809 / Postscheckkonto: Berlin 45 196
Bank: Deutsche Bank & Diskonto-Gesellschaft / Depositenkasse K 2
Berlin W 35, Lützowstr. 33—36

