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Carl Mez AG <Freiburg im Breisgau> [Hrsg.]
Errichtung einer Kranken-Kasse in den Seidenfabrik der Gebrüder Mez in Nieder-Eschach — Freiburg: Gebrüder Mez, 1857

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https://doi.org/10.11588/diglit.47769#0002
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2

8. 3-
Die Unterstützung ans der Kasse wird, in so weit ihre
Kräfte ausreichen, der Art geleistet, daß solchen Arbeiterinnen
welche krank und zu feder Arbeit unfähig find, täglich fünfzehn
Kreuzer gegeben werden.
8- 4.
Bloßes Unwohlsein oder Krankheiten welche nicht vier
Tage andanern oder zu deren Heilung ärztliche Hülfe nicht
erfordert wird, berechtigen nicht zur Unterstützungsforderung.
§- 5.
In Krankheitsfällen, welche über ein Jahr dauern, hört
nach Verfluß des Jahres die Verbindlichkeit der Kasse auf.
Einer solchen Kranken kann nur daun die Unterstützung auch
noch länger gereicht werden, wenn die Mehrheit der beitra-
genden Arbeiterinnen sich dafür erklären.
s. 6.
Gesunde Arbeiterinnen sollen die Kranken fleißig besuchen
und ihnen liebevolle Theilnahme durch Wort und That
beweisen.
7.
Eine Arbeiterin die unredlicherweise sich krank meldete
oder ihre Krankheit sich selbst muthwilligerweise zugezogen hätte,
würde aus der Fabrik wegen solcher Sündhaftigkeit und
Unredlichkeit entlassen werden müssen, und hätte demnach keine
Ansprüche mehr an die Kasse.
8- 8.
Die Fabrikverwaltung verwaltet auch diese Krankenkasse
und zwar öffentlich in der Art, daß die Rechnung in der
Fabrik jeweils aufgelegt sein soll.
 
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