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Nolte, Cordula
Familie, Hof und Herrschaft: das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440 - 1530) — Mittelalter-Forschungen, Band 11: Ostfildern, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.34725#0082

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78

Kapitel B

Weitere Aspekte des Heiratsverhaltens bleiben in diesem Kapitel ausge-
spart, etwa die Ehedauer, das Heiratsalter (vgl. S. 67ff.). Bei der Einschätzung
der markgräflichen Heiratspolitik ist zu bedenken, daß die Alternative eines
geistlichen Lebens für Töchter wie für Söhne bis zum letzten Jahrzehnt des
15. Jahrhunderts kaum eine Rolle spielte. Während im späten 14. Jahrhundert
drei Schwestern Friedrichs VI. (I.) ins Kloster eintraten, finden sich im ganzen
15. Jahrhundert nur zwei unter den markgräflichen Töchtern im Kloster, um
1520 mit Kurfürst Joachims I. Tochter Anna eine weitere, die dann aber aus-
trat und heiratete. Von den Söhnen wurde bis in die 1490er Jahre kein einzi-
ger geistlich. Zuvor strebten die Zollern anscheinend einzig für Friedrich den
Jüngeren (den Fetten) und für einen nichtehelichen Sohn Markgraf Johanns
des Alchemisten, Johann von Brandenburg, ein kirchliches Amt an. Für Fried-
rich faßte man 1444 das Erzbistum Magdeburg ins Auge, und Johann sollte
mit Hilfe seines Onkels Kurfürst Albrecht 1476 die Propstei von Stuttgart er-
halten/' Beide Pläne ließen sich nicht realisieren.
Die Markgrafen befanden sich mit ihrer Zurückhaltung in vornehmer Ge-
sellschaft, denn die ranghohen Fürstenfamilien zeigten lange Zeit geringes In-
teresse an geistlichen Karrieren, während die bescheideneren für viele Ange-
hörige Versorgung in kirchlichen Positionen anstrebten.' Das Kapitel über
geistliche Laufbahnen informiert vor dem Hintergrund der markgräflichen
Pfründen- und Bistumspolitik darüber, welche Familienmitglieder in Kir-
chenpositionen einrückten bzw. einrücken sollten. Dabei werden keine voll-
ständigen Biographien angestrebt, wie sie etwa mustergültig Christine Reinle
mit der Nachzeichnung der typischen Klerikerlaufbahn eines nachgeborenen
Fürstensohns, Herzog Johanns von Pfalz-Mosbach-Neumarkt, unternommen
hat/ ' Im Mittelpunkt stehen vielmehr der Entscheidungsprozeß sowie die
Beziehungen zwischen der Familie und ihren Angehörigen im geistlichen
Stand, also vor allem die Frage nach Zusammenarbeit, Protektion und gegen-
seitiger Unterstützung.

6.1. Nachfolgeregelungen und ihre Realisierung
Kurfürst Friedrich I. befand sich bei der Regelung seiner Nachfolge 1437 als
Landesherr über drei Fürstentümer und als Vater von vier Söhnen in einer
schwierigen Situation, verglichen mit seinen Vorgängern, die nur die fränki-

208 Zu Friedrich RTA, Ält. Reihe 17.3, Nr. 113, S. 260: Nachricht des Schreibers des Deutschor-
dens-Hochmeisters, er vernehme insgeheim, MnrgeEe, /M?rge?r Herrn Mgf.
Fridrichen zum ErzHsdiof zn Magr&Mrg zu mocEen.« (Kursivdruck des Hg.) Zu Johann von
Brandenburg SCHMUGGE, Kirche, S. 230-234. Der Einstieg ins Pfründenwesen mit illegitimen
Söhnen, noch bevor man sich zur geistlichen Versorgung ehelicher Söhne bereitfand, war
nach FOUQUET, Speyerer Domkapitel, S. 71, typisch für prosperierende Dynastien. Er ver-
weist auf das Beispiel der pfälzischen Wittelsbacher.
209 SPIESS, Erbteilung, S. 171. MORAW, Heiratsverhalten, S. 137f.
210 REINLE, Id tempus solum.
 
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