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Patzold, Steffen
Episcopus: Wissen über Bischöfe im Frankenreich des späten 8. bis frühen 10. Jahrhunderts — Mittelalter-Forschungen, Band 25: Ostfildern, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.34736#0106
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III. Der Umbruch der 820er Jahre

Soziales Wissen wandelt sich nicht mit Thronwechseln. Von der Zeit Karls des Gro-
ßen bis in die frühen 820er Jahre hinein änderte sich das Wissen über Bischöfe nicht
grundlegend. Nicht nur die Reichsannalen, sondern auch andere Schlüsseltexte der
Geschichtsschreibung dieser Zeit konnten auf den Episkopat als eigenständigen hi-
storischen Faktor verzichten. Die großen Reformkonzilien der Jahre 816 bis 819
schufen zwar neue, klare Abgrenzungen zwischen Welt- und Ordensklerus und
schieden erstmals Kanoniker und Mönche, Kanonissen und Nonnen systematisch
voneinander'; aber für das Miteinander von Gott, Kaiser, Episkopat und christli-
chem popM?MS formulierten sie nicht explizit eine neue Ordnung. Die Kapitularien
wiederum bieten einen ähnlichen Anblick wie die Konzilsakten: eine bunte Vielfalt
von Einzelbestimmungen zu Bischöfen, ihrem Amt, ihrem Verhältnis zum König -
aber nirgends weitergreifende Bemühungen, diese Normen in ein Gesamtmodell
einzuordnen und untereinander in Beziehung zu setzen: »Weder Alcuin noch einer
seiner Zeitgenossen«, konstatiert Hans Hubert Anton, »hat seine Gedanken über
das Verhältnis der beiden Gewalten zueinander zu einer einheitlichen Konzeption
zusammengefügt, eine Gewaltenlehre entwickelt«'. Dieses Bild ändert sich in den
820er Jahren tiefgreifend. In der »Ordinatio« Ludwigs des Frommen von 823/25
und in den Akten des Pariser Konzils von 829 wird ein neues Modell »des« Bischofs,
seines Wirkens auf Erden und seiner Stellung in der politischen Ordnung entwor-
fen. Einzelne Elemente dieses Modells sollten zwar bald Verbreitung finden, das
Modell selbst allerdings war im Denken der Quellenautoren noch keine Selbstver-
ständlichkeit.
In diesem Kapitel werde ich anhand der Historiographie und der Kapitularien
aus der Zeit vor ca. 820 die Ausgangslage noch einmal näher umreißen. Anschlie-
ßend werde ich die Rahmenbedingungen für die Neuerungen der 820er Jahre be-
schreiben, diese Neuansätze inhaltlich zusammenfassen und den Personenkreis
vorstellen, der sie ausgearbeitet und zu verbreiten versucht hat.

1 Zu den Aachener Reformen hat sich insbesondere Josef Semmler geäußert: Vgl. SEMMLER,
Reichsidee 1960; DERS., Beschlüsse 1963; DERS., Benedictus 1983; zusammenfassend auch VON
SEVERUS, Benedikt 1999; kritisch gegen eine Überbetonung des Anteils des Benedikt-Witiza
von Aniane an dem Reformwerk: GEUENicn, Anmerkungen 1998; zur zentralen Position Bene-
dikts in der Verbrüderungsbewegung seiner Zeit vgl. DENS., Gebetsgedenken 1989, 81-88 u.
105. - Zur Aachener Kanonissen-Regel von 816 ausführlich ScHiLP, Norm 1998.
2 ANTON, Fürstenspiegel 1968,108.
 
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