A. Die Ausgangslage: Historiographie und Kapitularien vor ca. 820
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oder der Sorge für den christlichen Kult (Synodaltätigkeit, Reliquientranslationen)^.
Sogar aus dem »Liber de episcopis Mettensibus« des Paulus Diaconus erfahren die
Leser nur wenig über die Handlungen der Metzer Bischöfe, dafür aber finden sie
fünf Epitaphien königlicher Frauen und einen ausführlichen Stammbaum der Ka-
rolinger; deren Familiengeschichte nimmt bezeichnenderweise etwa ein Drittel des
Textes ein.
Andere Akzente setzen lediglich die sogenannten »Annales Laureshamenses«
und das über weite Strecken aus ihnen schöpfende »Chronicon Moissiacense«. In
ihnen werden Bischöfe stärker als in den übrigen Annalen der Zeit im >Kollektiv<
dargestellt. Mehrfach erscheinen sie neben den Äbten und den Grafen als eine der-
jenigen Gruppen, die an politischen Entscheidungen des Reiches teilhatten. Zwar
handeln sie auf Reichsversammlungen und Synoden auch in der Darstellung dieser
Werke jeweils im Auftrag des Herrschers - aber als eine Gruppe unter den
rcgis erscheinen sie als kollektives Gegenüber des Königs.
2. Kapitularien
Überblickt man das Kapitularienmaterial der Karolingerzeit, so sticht eine Binnen-
zäsur deutlich ins Auge: das Jahr 829, mit dem auch die Reichsannalen und die »An-
nales Mettenses Priores« vorerst ihr Ende fanden. Ludwig der Fromme führte die
Ansätze seines Vaters im Umgang mit den Kapitularien zunächst bruchlos forU.
84 In den Meinem Annalen sind darüber hinaus - der Struktur dieser Texte gemäß - vor allem
die Todesdaten jener Bischöfe festgehalten worden, die der geistlichen Institution, in denen die
Jahresberichte niedergeschrieben wurden, enger verbunden waren: Die Annales Nazariani,
a. 753, 29, und die Annales Guelferbytani, a. 753, 29, vermerken - wie die Reichsannalen - das
Martyrium des hl. Bonifatius und melden die Weihe und den Tod des Bischofs Baldebert von
Basel (Annales Nazariani, a. 751,27 und a. 762,29; Annales Guelferbytani, a. 751,27 und a. 762,
29); schon die Erwähnung des Basler Bischofs fällt allerdings so sehr aus dem dem Rahmen,
daß sie als Argument für die Lokalisierung des Werks gedient hat: Vgl. JÄSCHKE, Bonifatius
1979, 34f. - In den Annales Fuldenses antiquissimi wird neben dem Martyrium des Bonifatius
(a. 753,137) der Tod seines Nachfolgers Lul von Mainz (a. 785,137) und des Erzbischofs Angil-
ram von Metz (a. 791,138) festgehalten. Die Annales Petaviani berichten jeweils mit einem Satz
über den Tod der Bischöfe Siutbert (Annales Petaviani, a. 713, 7), Hildulf von Cambrai (a. 728,
9), Audoin von Konstanz (a. 736, 9), Hildegar von Köln (a. 753,11) und Chrodegang von Metz
(a. 766,11). - Die Annales Tiliani, a. 712, 6, notieren kurz: cpiscopus tiurü exercihon Em?!-
corrnn in SMonis contra WEEEcrunn (so auch Annales sancti Amandi, a. 712, 6: quVam cpiscopus
dnüt cxcrcürnn EraMcorrnn in Saarns contra Vüan'o; gemeint ist wohl der Bischof Anno I. von
Köln: Vgl. dazu ScHRÖER, Annales 1975, 136f.) - Die Annales sancti Amandi erwähnen dar-
über hinaus noch den Tod des Bischofs Gislebert von Tournai und Noyon, der zugleich Abt
von St-Amand gewesen war (a. 782,12; vgl. ScHRÖER, Annales 1975,26); und sie halten fest, daß
Karl der Große im Jahre 797 in Aachen cum episcopis, a&&ati&MS, /aormctns ein Konzil über das
Kloster St. Paul in Rom gehalten habe (a. 797 14). Mit diesen wenigen, wortkargen Einträgen
sind die Aussagen, die die Meinem Annalen über Bischöfe treffen, aber auch schon in ihrem
Spektrum wiedergegeben: Sie beschränken sich im wesentlichen auf Todesnachrichten. - Die
Annales Laubacenses bieten für die Frühzeit bezeichnenderweise keine einzige einschlägige
Information.
85 ScHMiTZ, Kapitulariengesetzgebung 1986, 516, formuliert zusammenfassend: »Nicht das Jahr
814, sondern 829 bildet aus der Perspektive der Kapitularien eine entscheidende Zäsur«. In
diesem Sinne äußern sich auch MoRDEK, Texte 1986,468; HARTMANN, Karl 1997 176f.
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oder der Sorge für den christlichen Kult (Synodaltätigkeit, Reliquientranslationen)^.
Sogar aus dem »Liber de episcopis Mettensibus« des Paulus Diaconus erfahren die
Leser nur wenig über die Handlungen der Metzer Bischöfe, dafür aber finden sie
fünf Epitaphien königlicher Frauen und einen ausführlichen Stammbaum der Ka-
rolinger; deren Familiengeschichte nimmt bezeichnenderweise etwa ein Drittel des
Textes ein.
Andere Akzente setzen lediglich die sogenannten »Annales Laureshamenses«
und das über weite Strecken aus ihnen schöpfende »Chronicon Moissiacense«. In
ihnen werden Bischöfe stärker als in den übrigen Annalen der Zeit im >Kollektiv<
dargestellt. Mehrfach erscheinen sie neben den Äbten und den Grafen als eine der-
jenigen Gruppen, die an politischen Entscheidungen des Reiches teilhatten. Zwar
handeln sie auf Reichsversammlungen und Synoden auch in der Darstellung dieser
Werke jeweils im Auftrag des Herrschers - aber als eine Gruppe unter den
rcgis erscheinen sie als kollektives Gegenüber des Königs.
2. Kapitularien
Überblickt man das Kapitularienmaterial der Karolingerzeit, so sticht eine Binnen-
zäsur deutlich ins Auge: das Jahr 829, mit dem auch die Reichsannalen und die »An-
nales Mettenses Priores« vorerst ihr Ende fanden. Ludwig der Fromme führte die
Ansätze seines Vaters im Umgang mit den Kapitularien zunächst bruchlos forU.
84 In den Meinem Annalen sind darüber hinaus - der Struktur dieser Texte gemäß - vor allem
die Todesdaten jener Bischöfe festgehalten worden, die der geistlichen Institution, in denen die
Jahresberichte niedergeschrieben wurden, enger verbunden waren: Die Annales Nazariani,
a. 753, 29, und die Annales Guelferbytani, a. 753, 29, vermerken - wie die Reichsannalen - das
Martyrium des hl. Bonifatius und melden die Weihe und den Tod des Bischofs Baldebert von
Basel (Annales Nazariani, a. 751,27 und a. 762,29; Annales Guelferbytani, a. 751,27 und a. 762,
29); schon die Erwähnung des Basler Bischofs fällt allerdings so sehr aus dem dem Rahmen,
daß sie als Argument für die Lokalisierung des Werks gedient hat: Vgl. JÄSCHKE, Bonifatius
1979, 34f. - In den Annales Fuldenses antiquissimi wird neben dem Martyrium des Bonifatius
(a. 753,137) der Tod seines Nachfolgers Lul von Mainz (a. 785,137) und des Erzbischofs Angil-
ram von Metz (a. 791,138) festgehalten. Die Annales Petaviani berichten jeweils mit einem Satz
über den Tod der Bischöfe Siutbert (Annales Petaviani, a. 713, 7), Hildulf von Cambrai (a. 728,
9), Audoin von Konstanz (a. 736, 9), Hildegar von Köln (a. 753,11) und Chrodegang von Metz
(a. 766,11). - Die Annales Tiliani, a. 712, 6, notieren kurz: cpiscopus tiurü exercihon Em?!-
corrnn in SMonis contra WEEEcrunn (so auch Annales sancti Amandi, a. 712, 6: quVam cpiscopus
dnüt cxcrcürnn EraMcorrnn in Saarns contra Vüan'o; gemeint ist wohl der Bischof Anno I. von
Köln: Vgl. dazu ScHRÖER, Annales 1975, 136f.) - Die Annales sancti Amandi erwähnen dar-
über hinaus noch den Tod des Bischofs Gislebert von Tournai und Noyon, der zugleich Abt
von St-Amand gewesen war (a. 782,12; vgl. ScHRÖER, Annales 1975,26); und sie halten fest, daß
Karl der Große im Jahre 797 in Aachen cum episcopis, a&&ati&MS, /aormctns ein Konzil über das
Kloster St. Paul in Rom gehalten habe (a. 797 14). Mit diesen wenigen, wortkargen Einträgen
sind die Aussagen, die die Meinem Annalen über Bischöfe treffen, aber auch schon in ihrem
Spektrum wiedergegeben: Sie beschränken sich im wesentlichen auf Todesnachrichten. - Die
Annales Laubacenses bieten für die Frühzeit bezeichnenderweise keine einzige einschlägige
Information.
85 ScHMiTZ, Kapitulariengesetzgebung 1986, 516, formuliert zusammenfassend: »Nicht das Jahr
814, sondern 829 bildet aus der Perspektive der Kapitularien eine entscheidende Zäsur«. In
diesem Sinne äußern sich auch MoRDEK, Texte 1986,468; HARTMANN, Karl 1997 176f.



