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IV. Die Zeit zwischen der Reichskrise und dem Ende der Brüderkriege
dies für das Verfahren, in dem der Kaiser nach seinem Triumph über seinen älte-
sten Sohn mit seinen Gegnern im Episkopat abrechnete. Die Darstellung des Epi-
skopats in Historiographie und Hagiographie, in Konzilsakten und anderen Schrif-
ten zwischen 830 und dem Beginn der 840er Jahre unterscheidet sich daher merklich
von derjenigen der Zeit Karls des Großen; das deutet auf einen Wandel im Wissen
über den Episkopat hin, der Konsequenzen auch für die bischöflichen Handlungs-
spielräume hatte.
In diesem Kapitel richte ich das Augenmerk zunächst auf die spektakulären
politischen Akte in der ersten Hälfte der 830er Jahre: auf Ludwigs Buße und Amts-
enthebung im Oktober 833, auf seine Rekonziliation im Frühjahr des folgenden Jah-
res, auf seine öffentlich inszenierte Wiedereinsetzung Ende Februar 835 und auf
das Verfahren gegen den Erzbischof Ebo von Reims im selben Jahr, der als Sünden-
bock für die dramatischen Ereignisse zur Rechenschaft gezogen wurde und re-
signierte. In diesem Abschnitt möchte ich zeigen, wie im politischen Handeln das
kurz zuvor neu ausformulierte Bischofsmodell umgesetzt, dadurch reproduziert
und zugleich verfestigt wurde. Anschließend werde ich dann jene Texte verschie-
dener Gattungen analysieren, in denen sich im Laufe der 830er Jahre' die veränder-
ten Vorstellungen über Bischöfe in je unterschiedlicher Dichte niedergeschlagen
haben.
A. Die Reproduktion des Bischofsmodells in Ritualen:
Buße, Beichte und Rekonziliation in der Politik der 830er Jahre
Im Oktober 833 fanden sich in der Marienkirche des Klosters St-Medard in Soissons
die Bischöfe ein, die seit dem Monatsersten in der nahegelegenen Pfalz Compiegne
unter Lothars Leitung eine Versammlung abgehalten und über die Zukunft des
Reichs verhandelt hatten^. Die Geistlichen - unter ihnen sicher die Erzbischöfe Ebo
von Reims und Agobard von Lyon' - waren in die Abtei gereist, um einen Akt zu
vollziehen, der die verworrenen Verhältnisse an der Spitze des Reichs klären und
Lothar als Nachfolger seines abgesetzten Vaters^" legitimieren sollte. In der über-
7 Zum reichspolitischen Hintergrund dieser Zeit insgesamt vgl. NELSON, Years 1996, derzufolge
es Ludwig gelang, die Krise der Jahre 830/33 zu überwinden und das Reich kraftvoll zu leiten;
zu den Ereignissen außerdem SiMSON, Jahrbücher 1876, II, 148-231; neuere Darstellungen bei
ScniEFFER, Karolinger 1992,134-138; BosHOF, Ludwig 1996,219-247.
8 Die Quellen zu den Ereignissen sind zusammengestellt bei SiMSON, Jahrbücher 1876, II, 66-74;
vgl. auch BUND, Thronsturz 1979,414f.
9 Ebos Teilnahme geht aus seiner späteren Resignationsurkunde hervor: Ebbonis Remensis ar-
chiepiscopi resignatio, ed. BoRETius/KRAUSE 189/^ Nr. 199,57f.; aus Agobards Feder ist ein Pro-
tokoll der Absetzung erhalten: Agobardi cartula de poenitentia ab imperatore acta, ebd., Nr.
198,56f.
10 Die Absetzung geschah ohne einen förmlichen Akt, durch die Verlassung des Herrschers auf
dem Lügenfeld bei Colmar im Juni 833, die als Gottesurteil gedeutet werden konnte (vgl. in
diesem Sinne etwa die Episcoporum relatio Compendiensis, ed. BoRETius/KRAUSE 189/. Nr.
19/ 53, Z. 2f.: [...] eo düü?!o iusfo^MC iMcücio suHfo ünpenhüs sü sMUmcfa pofcsfas [...]; SucHAN,
IV. Die Zeit zwischen der Reichskrise und dem Ende der Brüderkriege
dies für das Verfahren, in dem der Kaiser nach seinem Triumph über seinen älte-
sten Sohn mit seinen Gegnern im Episkopat abrechnete. Die Darstellung des Epi-
skopats in Historiographie und Hagiographie, in Konzilsakten und anderen Schrif-
ten zwischen 830 und dem Beginn der 840er Jahre unterscheidet sich daher merklich
von derjenigen der Zeit Karls des Großen; das deutet auf einen Wandel im Wissen
über den Episkopat hin, der Konsequenzen auch für die bischöflichen Handlungs-
spielräume hatte.
In diesem Kapitel richte ich das Augenmerk zunächst auf die spektakulären
politischen Akte in der ersten Hälfte der 830er Jahre: auf Ludwigs Buße und Amts-
enthebung im Oktober 833, auf seine Rekonziliation im Frühjahr des folgenden Jah-
res, auf seine öffentlich inszenierte Wiedereinsetzung Ende Februar 835 und auf
das Verfahren gegen den Erzbischof Ebo von Reims im selben Jahr, der als Sünden-
bock für die dramatischen Ereignisse zur Rechenschaft gezogen wurde und re-
signierte. In diesem Abschnitt möchte ich zeigen, wie im politischen Handeln das
kurz zuvor neu ausformulierte Bischofsmodell umgesetzt, dadurch reproduziert
und zugleich verfestigt wurde. Anschließend werde ich dann jene Texte verschie-
dener Gattungen analysieren, in denen sich im Laufe der 830er Jahre' die veränder-
ten Vorstellungen über Bischöfe in je unterschiedlicher Dichte niedergeschlagen
haben.
A. Die Reproduktion des Bischofsmodells in Ritualen:
Buße, Beichte und Rekonziliation in der Politik der 830er Jahre
Im Oktober 833 fanden sich in der Marienkirche des Klosters St-Medard in Soissons
die Bischöfe ein, die seit dem Monatsersten in der nahegelegenen Pfalz Compiegne
unter Lothars Leitung eine Versammlung abgehalten und über die Zukunft des
Reichs verhandelt hatten^. Die Geistlichen - unter ihnen sicher die Erzbischöfe Ebo
von Reims und Agobard von Lyon' - waren in die Abtei gereist, um einen Akt zu
vollziehen, der die verworrenen Verhältnisse an der Spitze des Reichs klären und
Lothar als Nachfolger seines abgesetzten Vaters^" legitimieren sollte. In der über-
7 Zum reichspolitischen Hintergrund dieser Zeit insgesamt vgl. NELSON, Years 1996, derzufolge
es Ludwig gelang, die Krise der Jahre 830/33 zu überwinden und das Reich kraftvoll zu leiten;
zu den Ereignissen außerdem SiMSON, Jahrbücher 1876, II, 148-231; neuere Darstellungen bei
ScniEFFER, Karolinger 1992,134-138; BosHOF, Ludwig 1996,219-247.
8 Die Quellen zu den Ereignissen sind zusammengestellt bei SiMSON, Jahrbücher 1876, II, 66-74;
vgl. auch BUND, Thronsturz 1979,414f.
9 Ebos Teilnahme geht aus seiner späteren Resignationsurkunde hervor: Ebbonis Remensis ar-
chiepiscopi resignatio, ed. BoRETius/KRAUSE 189/^ Nr. 199,57f.; aus Agobards Feder ist ein Pro-
tokoll der Absetzung erhalten: Agobardi cartula de poenitentia ab imperatore acta, ebd., Nr.
198,56f.
10 Die Absetzung geschah ohne einen förmlichen Akt, durch die Verlassung des Herrschers auf
dem Lügenfeld bei Colmar im Juni 833, die als Gottesurteil gedeutet werden konnte (vgl. in
diesem Sinne etwa die Episcoporum relatio Compendiensis, ed. BoRETius/KRAUSE 189/. Nr.
19/ 53, Z. 2f.: [...] eo düü?!o iusfo^MC iMcücio suHfo ünpenhüs sü sMUmcfa pofcsfas [...]; SucHAN,



