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Patzold, Steffen; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Episcopus: Wissen über Bischöfe im Frankenreich des späten 8. bis frühen 10. Jahrhunderts — Mittelalter-Forschungen, Band 25: Ostfildern, 2008

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.34736#0194

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A. Die Reproduktion des Bischofsmodells in Ritualen

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der. Seine Argumente zielten darauf ab, speziell die Exkommunikation Ludwigs
des Frommen als unberechtigt zu erweisen und zugleich die von den Bischöfen
daraus gezogene Konsequenz - die dauerhafte Amtsenthebung - zu widerlegen. Im
neunten Kapitel seines Schreibens sammelte Hraban zu diesem Zweck zunächst
Belege für folgende Norm: Eine Person, die sich zwar selbst allgemein als Sünder
bekenne, aber tatsächlich nicht eines bestimmten, schweren, öffentlichen Delikts
überführt werden könne, dürfe nicht von Bischöfen aus der Kirche ausgeschlossen
werdenA Im sehr knappen zehnten Kapitel betonte der Fuldaer Abt dann, daß ge-
rade die, die sich selbst für sündenfrei hielten und dies behaupteten, bei Gott als
hartherzig und anmaßend gälten und sich daher selbst schadeten^. Und im elften
Kapitel schließlich konstatierte Hraban: Gott gewähre einem jeden Sünder, der sich
bekehre und eine wahrhaftige Buße vollbracht habe, vollständig Verzeihung^.
Anders als das Gesamtprotokoll der anwesenden Bischöfe ist diese Deutung
des Aktes von St-Medard zwar in der Wortwahl nicht von den Pariser Texten ge-
prägt. Gleichwohl lag aber auch Hrabans Argumentation letztlich die Idee gemein-
schaftlicher Verantwortung von Kaiser und Episkopat für das Reich zugrunde, wie
sie die Konzilsväter von 829 durch zahlreiche Belege aus Bibel und Patristik begrün-
det hatten. Nicht das Modell bezweifelte der Fuldaer Abt, sondern allein, daß es in
diesem speziellen Fall in korrekter Weise umgesetzt worden sei. Nur so läßt sich
seine Argumentation erklären: Wären aus seiner Sicht Bischöfe nicht aufgrund ih-
res von Gott anvertrauten mmzsfcnMm für das Seelenheil des Kaisers und für das
Wohl des Reiches insgesamt verantwortlich gewesen, hätten sie also nach Hrabans
Auffassung in St-Medard schlicht die Kompetenzen ihres Amtes überschritten,
dann hätte er es sich kaum nehmen lassen, gerade dies zum Argument für Ludwig
den Frommen zu machen.

3. Die Inszenierungen von 834/35:
Ludwigs Rekonziliation und Wiedereinsetzung und Ebos Resignation
Am 28. Februar 834, einem Samstag, floh Lothar aus dem Kloster St-Denis bei Paris
vor den anrückenden Anhängern seines Vaters, den er in der Abtei zurückließU
Ludwig der Fromme hätte nun nach Meinung einiger seiner Leute offenbar die Ex-
kommunikation durch die Bischöfe als unrechtmäßig verwerfen und als ungesche-
hen betrachten können; von denjenigen, die bei ihm in St-Denis geblieben waren,
wurde er jedenfalls gedrängt, die Zeichen kaiserlicher Würde sofort wieder anzule-
genU Ludwig aber lehnte diesen Vorschlag ab^ und bestand darauf, am nächsten

44 Ebd.,c.9,412f.
45 Ebd.,c. 10,413.
46 Ebd.,c. 11,4131.
47 Astronomus, Vita Hludowici, c. 51,488; zur Datierung: BM* 926o.
48 Das berichtet der über die Ereignisse bestens informierte Astronomus, Vita Hludowici, c. 51,
488: At tvro 7m, tpü cum impcrafom mmaascraMf, cum ad mcipicadas imperaton'as TmrfaLmfMr m/a-
7as.
49 Der Astronomus wunderte sich hierüber offensichtlich: Nur so erklärt sich seine Formulie-
rung, Ludwig habe dem Vorschlag, sofort wieder die Zeichen seiner Würde anzulegen, abge-
lehnt, »obwohl« (qaamqaam) er auf jene (unrechte) Art und Weise, die der Astronomus zuvor
 
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