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Patzold, Steffen; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Episcopus: Wissen über Bischöfe im Frankenreich des späten 8. bis frühen 10. Jahrhunderts — Mittelalter-Forschungen, Band 25: Ostfildern, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.34736#0323

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322

V. Das Wissen über Bischöfe im späteren 9. und frühen 10. Jahrhundert

2. Ebos weiteres Vorgehen bis zu seinem Tod 851
Ebo gab den Kampf um sein Erzbistum auch danach nicht auf. Statt dessen überar-
beitete er sein »Apologeticum« grundlegend^. Diesmal wies er gleich eingangs auf
die Not im Reich hin, auf den inneren Zwist, die Morde und Plünderungen - insge-
samt ein Szenario, das wohl am besten auf die Situation unmittelbar nach der
Schlacht von Fontenoy paßtW Angesicht solcher Not, die nur als Strafe Gottes ge-
deutet werden könne, forderte Ebo nunmehr ausdrücklich alle Christen auf, gerade
das zu tun, was auch er selbst gemäß der Heiligen Schrift in vergleichbarer Situa-
tion getan habe: Buße zu leisten und dadurch das göttliche Strafgericht zu beenden.
Da Gott selbst die Sünder auf Erden züchtige, so argumentierte Ebo, sei Buße der
einzige Weg zur Besserung, seien Verhärtung des Herzens und Gemurre dagegen
zu vermeiden. Nur weil man die göttlichen Gebote nicht beachte und statt dessen
überall Laster vorherrschten, hätten sich die Verbrechen der Menschen vervielfa-
chen können. Als Ausweg propagierte Ebo generell Beichte, Buße und das Streben
nach brüderlicher Barmherzigkeit: »Buße freilich«, so schrieb er, »und demütige Ge-
nugtuung hat von Anbeginn an stets Wiedergutmachung, nicht Verdammung nach
sich gezogen«^.
Seine eigene Buße von 835 stellte Ebo demnach nun sogar als eine für alle Chri-
sten vorbildliche Tat dar. Angesichts der mörderischen Bruderkriege der jüngsten
Zeit, das war Ebos Botschaft, war jeder Christ aufgerufen, Buße zu tun, wie er, Ebo,
sie angesichts persönlicher Bedrängnis schon seit mehreren Jahren geleistet hatte.
Buße aber war nicht zum Schaden des Büßers, sondern führte zur Besserung; und
sie betraf alle, da kein Mensch ohne Sünde sein konnte. Nach dieser Einordnung
konnte Ebo all die Argumente Vorbringen, die er auch schon in der früheren Fas-
sung seines »Apologeticum« formuliert hatte - und im Zuge dessen ein weiteres
Mal eine ganze Serie von Aussagen über »den« Bischof reproduzieren, die sich seit
den 820er Jahren allmählich zu Wissen verfestigten^".
Außerdem inserierte er in seinen Text diesmal - möglicherweise neben der in
ihrer Echtheit umstrittenen Urkunde seiner Reimser Suffragane, die im Dezember
840 in Reims verlesen worden sein solD' - auch jenes Dokument, mit dem er im Au-

die Akten dieser Synode seien vorgelegt worden: Ostens^ es! 0I777777 synodus op7Scopo7-77777 prot'N-
iMo BÜMn'ce?!s?'s, cr/i p7-77oso7Üf Rodr/i/rrs [sc. Erzbischof von Bourges], 77777777(7775 007-77777 sM&scn'pü7, in
777777 77(7 ipsis, 77777 iufcr/McrMMf cf 77(7 Air/ijr/s [ebenfalls Erzbischof von Bourges, Radulfs Vorgänger],
77777 777777S /MÜ & 7'M(Ü'c?'&MS E&0777S, 7777717 0 7-77771, C077p7-0&r7fM777 /M7f 0 77777^0777 E&0770777 7-0gMir77-7'f07-/M7SS0 &p0-
S7fM777.
457 Ediert als Apologetici Ebonis forma posterior, ed. WERMiNGnoFF 1908, Nr. 61,2; zur Datierung
vgl. oben Anm. 435; diese Fassung ist nur in einer Abschrift von Jacques Sirmond erhalten
(Paris, Bibliotheque Nationale, nouv. acqu. lat. 469, fol. 117-121).
458 Apologetici Ebonis forma posterior, Nr. 61, 2, 800, Z. 1-17 bes. Z. 10f.: Ebne igifr/T- exorfae SM77f /n-
loT- pT-mcipos 77-770, n'xae, TÜ'sso77sio77os 77177770 msiTÜ'oo [...]- eine Aussage, die in der früheren Fassung
des Textes bezeichnenderweise fehlt.
459 Ebd., 801, Z. 40f.: Poo777fo77f777 fym'ppe (7777777(7577770 sofis/oefio 77077 71777777777170770777, sed 7-opr77-r7fio77 0777 S0777-
pOT* 777 0 7-777 1 77 & 7777 1 70 [...].
460 Vgl. oben, S. 320f.
461 Apologetici Ebonis forma posterior, ed. WERMiNGHOFF 1908, Nr. 61,2,805, Z. 12 - 806, Z. 3. - In
der einzigen Überlieferung der >Forma posterior< durch eine Abschrift J. Sirmonds (Paris, Bi-
bliotheque Nationale, nouv. acqu. lat. 469) findet sich der Text auf fol. 121'", allerdings durch
 
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