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V. Das Wissen über Bischöfe im späteren 9. und frühen 10. Jahrhundert
sons hatte demnach vor allem eines geleistet: Erinnerungsarbeit. Im Zuge dessen
freilich hatten die versammelten Geistlichen ein weiteres Mal all jene Grundsatz-
fragen zur Stellung des Bischofs in der Welt bedenken müssen, die mit Ebos Fall
verknüpft waren.
Im übrigen fühlte sich Hinkmar genötigt zu begründen, warum er nicht - wie
es der Papst gefordert hatte - einen ausführlichen schriftlichen Bericht über den
gesamten Fall angefertigt hatte. Hier, in seinem Schreiben an Egilo, räumte der Erz-
bischof ein, daß er es für taktisch klüger hielt, dem Papst lediglich zwei inhaltlich
übereinstimmende Schreiben zu übermitteln (eines von der Synode, eines von ihm,
Hinkmar, selbst); alles andere erhöhte in seinen Augen nur die Gefahr von Wider-
sprüchen, weitergehende Fragen solle Egilo besser mündlich beantworten. Wenn
Egilo aber eine gute Gelegenheit dafür sehe, dann solle er dem Papst darlegen, »daß
viele schon sagen, wenn jenes nicht Bestand hat, was damals darüber [sc. 853 über
die von Ebo geweihten Geistlichen] festgestellt wurde, dann wird auch das, was in
Zukunft geschieht, nicht Bestand habenW Keine Entscheidung von Bischöfen -
oder auch des Papstes - sei dann noch verbindlich, meinte Hinkmar; »und weder
um unsere Urteile noch sogar um unsere Exkommunikation werden sie sich sche-
ren [...], weil nichts, das wir tun, mehr Bestand hat, sondern sowohl unsere als auch
die Urteile des apostolischen Stuhls so verlaufen, wie es der König will und wie uns
der Haß oder das Wohlwollen oder die Habsucht oder die Ängstlichkeit antreibt« ^.
Die Passage ist für die Frage nach dem zeitgenössischen Wissen über Bischöfe be-
merkenswert: Hinkmar entwarf ein Schreckensszenario; er wollte den Papst über-
zeugen, welche dramatischen Folgen eine falsche Entscheidung im anstehenden
Fall nach sich ziehen konnte. Um so bezeichnender ist, was Hinkmar in diesem Zu-
sammenhang in den Sinn kam: Seine Drohung konnte nur dann wirken, wenn für
die Zeitgenossen selbstverständlich galt, daß die gesamte Ordnung der Christen-
heit zutiefst bedroht war, sobald bischöfliche Urteile oder gar eine vom Bischof aus-
gesprochene Exkommunikation keine Verbindlichkeit mehr hatten. Positiv gewen-
det ergibt sich hier von anderer Seite her noch einmal ein ähnliches Bild wie aus
den normativen Texten der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts: Bischöfe waren im
Wissen der Zeitgenossen zu einem Grundpfeiler der Ordnung geworden.
5. Das vorläufige Ende:
Die Synode von Troyes 867 und die Reaktion des Papstes Hadrian II. 868
Nikolaus I. zeigte sich mit den Ergebnissen der Synode von Soissons unzufrieden.
In vier Schreiben, die allesamt vom 6. Dezember 866 datieren, wandte er sich an
Karl den Kahlen, an die Synodalen, an Hinkmar sowie an Wulfad und die übrigen
568 Ebd., 193, Z. 14-16: Sod sl I0C77777 ol&rllls, domno 77poslol7'co 777300700 do^olls, 7777077777777 77777H7 777777 (ü'cM?ü,
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V. Das Wissen über Bischöfe im späteren 9. und frühen 10. Jahrhundert
sons hatte demnach vor allem eines geleistet: Erinnerungsarbeit. Im Zuge dessen
freilich hatten die versammelten Geistlichen ein weiteres Mal all jene Grundsatz-
fragen zur Stellung des Bischofs in der Welt bedenken müssen, die mit Ebos Fall
verknüpft waren.
Im übrigen fühlte sich Hinkmar genötigt zu begründen, warum er nicht - wie
es der Papst gefordert hatte - einen ausführlichen schriftlichen Bericht über den
gesamten Fall angefertigt hatte. Hier, in seinem Schreiben an Egilo, räumte der Erz-
bischof ein, daß er es für taktisch klüger hielt, dem Papst lediglich zwei inhaltlich
übereinstimmende Schreiben zu übermitteln (eines von der Synode, eines von ihm,
Hinkmar, selbst); alles andere erhöhte in seinen Augen nur die Gefahr von Wider-
sprüchen, weitergehende Fragen solle Egilo besser mündlich beantworten. Wenn
Egilo aber eine gute Gelegenheit dafür sehe, dann solle er dem Papst darlegen, »daß
viele schon sagen, wenn jenes nicht Bestand hat, was damals darüber [sc. 853 über
die von Ebo geweihten Geistlichen] festgestellt wurde, dann wird auch das, was in
Zukunft geschieht, nicht Bestand habenW Keine Entscheidung von Bischöfen -
oder auch des Papstes - sei dann noch verbindlich, meinte Hinkmar; »und weder
um unsere Urteile noch sogar um unsere Exkommunikation werden sie sich sche-
ren [...], weil nichts, das wir tun, mehr Bestand hat, sondern sowohl unsere als auch
die Urteile des apostolischen Stuhls so verlaufen, wie es der König will und wie uns
der Haß oder das Wohlwollen oder die Habsucht oder die Ängstlichkeit antreibt« ^.
Die Passage ist für die Frage nach dem zeitgenössischen Wissen über Bischöfe be-
merkenswert: Hinkmar entwarf ein Schreckensszenario; er wollte den Papst über-
zeugen, welche dramatischen Folgen eine falsche Entscheidung im anstehenden
Fall nach sich ziehen konnte. Um so bezeichnender ist, was Hinkmar in diesem Zu-
sammenhang in den Sinn kam: Seine Drohung konnte nur dann wirken, wenn für
die Zeitgenossen selbstverständlich galt, daß die gesamte Ordnung der Christen-
heit zutiefst bedroht war, sobald bischöfliche Urteile oder gar eine vom Bischof aus-
gesprochene Exkommunikation keine Verbindlichkeit mehr hatten. Positiv gewen-
det ergibt sich hier von anderer Seite her noch einmal ein ähnliches Bild wie aus
den normativen Texten der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts: Bischöfe waren im
Wissen der Zeitgenossen zu einem Grundpfeiler der Ordnung geworden.
5. Das vorläufige Ende:
Die Synode von Troyes 867 und die Reaktion des Papstes Hadrian II. 868
Nikolaus I. zeigte sich mit den Ergebnissen der Synode von Soissons unzufrieden.
In vier Schreiben, die allesamt vom 6. Dezember 866 datieren, wandte er sich an
Karl den Kahlen, an die Synodalen, an Hinkmar sowie an Wulfad und die übrigen
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