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Patzold, Steffen; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Episcopus: Wissen über Bischöfe im Frankenreich des späten 8. bis frühen 10. Jahrhunderts — Mittelalter-Forschungen, Band 25: Ostfildern, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.34736#0347

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346

V. Das Wissen über Bischöfe im späteren 9. und frühen 10. Jahrhundert

mit Schweigen bedeckt werden, da es nichts mehr nützt«'". Mittlerweile seien - mit
Ausnahme Rothads von Soissons - ohnehin alle Zeugen verstorben; »und wegen
der Länge der Zeitspanne kann man diejenigen Dinge, die damals in dieser Angele-
genheit unternommen worden sind, nicht mehr klar und zweifelsfrei kennen«. Über
Tote, so Hadrian weiter, dürfe man überdies nicht leicht ein Urteil fällen"/ Ebo stehe
nun vor seinem Schöpfer; dessen Urteil solle man alles weitere überlassen"/ Damit
war Ebos Fall vorerst abgeschlossen. Die Erinnerung an ihn sollte jedoch auch da-
nach nicht sofort verblassen.

6. Die Handschrift Laon, Bibliotheque municipale 407
Die Bibliotheque Municipale von Laon bewahrt unter der Signatur 407 eine Hand-
schrift, die aus Reims stammen und unmittelbar auf Hinkmars Initiative im Streit
mit Wulfad und den Ebo-Klerikern in den Jahren 866/67 zurückgehen dürfte"/ Es
handelt sich bei dem Codex - jedenfalls in seiner Anlage - um eine planvolle Samm-
lung einschlägiger Texte, welche die politischen und rechtlichen Interessen des Erz-
bischofs in einer sehr konkreten Situation widerspiegelt. Am Anfang des Bandes
steht ein an Hinkmar adressiertes Gutachten des Hrabanus Maurus aus dem Jahr
850, in dem der Erzbischof von Mainz erläutert, warum Gottschalks Prädestinati-
onslehre gegen den katholischen Glauben verstoße"/ Beigegeben ist ein Schreiben
vom September 866, das Hinkmar selbst an den Erzbischof Egilo von Sens in dersel-
ben Angelegenheit richtete: Darin erläuterte Hinkmar, was Egilo, der im Begriff
stand, nach Rom abzureisen, dem Papst Nikolaus I. in Hinblick auf Gottschalks Fall
darlegen sollte"/ Anlaß zu diesem Schreiben hatte ein Mönch namens Gumbert aus
dem Klosters Hautvillers gegeben. Als ein Vertrauter und Anhänger Gottschalks,
der dort inhaftiert war, war Gumbert aus der Abtei entflohen und hatte sich auf den
Weg nach Rom gemacht, um vor Nikolaus für Gottschalk und gegen dessen Haft zu
intervenieren. Hinkmar wandte sich an Egilo, weil er in einer Situation, in der er
sich ohnehin schon wegen der Ebo-Kleriker bedrängt sah, vermeiden wollte, wegen
des in Hautvillers inhaftierten Mönchs noch weiter unter Druck zu geraten"/

619 Ebd., 705, Z. 8-10: [...] ?7M, tp/ae de EHwue die)possuMf, tpda, uf ophMmur, ?nM7 ad Mfddafcm projici-
MMf, sdend'o coMfcgaufur.
620 Ebd., 705, Z. llf.: ef pro ZoMgÜMdme femporfs ad ü^Midum MduMc, t?Mae func acfa super 7?oc sunf uego-
O'o, sein wo?! possüü aftp/e de Ms, tpü ad DomMum mfgrooerMMf, uoM's Jdcde iudicam wo?! iiccaf.
621 Ebd., 705, Z. 15-18.
622 So schon PERELS, Briefe 1912, 557 und 562; vgl. zu dem Codex außerdem WAiiz, Beschreibung
1858,493-495; Loi, Annee 1902,417 Anm. 1 und 438; SiRATMANN, Briefe 1992,47; HARTMANN,
MGH Conc. IV, 1998, 204; zur Zuschreibung an das Skriptorium von Reims: CoNTRENi, School
1978, 43; BönRiNGER, MGH Conc. IV, Suppl. I, 47; wenig hilfreich sind die knappen Bemerkun-
gen bei HAMPE, Reise 1898,657 dessen Datierungsvorschlag für die Handschrift (»eher s. X als
IX«) durch die jüngere Forschung obsolet geworden ist.
623 Die Lagen sind heute falsch zusammengebunden; Hrabans Brief (ed. DÜMMLER 1899, Nr. 44,
490-494) umfaßt Laon, Bibliotheque Municipale, Cod. 407 fol. 1 -8 und 19-27'.
624 Laon, Bibliotheque Municipale, Cod. 407 fol. 9-18 (= ed. PERELS 1939, Nr. 188,196-201).
625 Dazu Loi, Annee 1902,422f.; einzige Quelle ist freilich Hinkmars genannter Brief an Egilo von
Sens.
 
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