D.Fazit
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griffen - Ebo hätte selbst Brun von Köln als >Reichsbischof< Konkurrenz machen
können.
Doch Flodoard hat sein Ebo-Bild eben nicht aus einem neuen politischen Pro-
gramm Ottos I. geschöpft. Er hat seine Quellen klar benannt, und nicht wenige von
ihnen sind auch unabhängig von seiner »Historia« überliefert: Seinem Ebo-Bild lie-
gen historiographische Texte, Urkunden, Inschriften und Briefe der 820er bis 840er
Jahre zugrunde - und weitere Texte der 850er bis 870er Jahre, in denen die Erinne-
rung an diese frühere Zeit aus aktuellem Anlaß heraus wachgerufen worden war.
Aufgewachsen und ausgebildet in einer Epoche und an einem Ort, die tief von der
Tradition der hohen und späten Karolingerzeit geprägt waren, verarbeitete Flo-
doard diese Überlieferung Mitte des 10. Jahrhunderts zu einer Geschichte seiner
Kirche. So läßt sich am Falle Ebos von Reims und der Erinnerung an ihn wie in ei-
nem Brennspiegel gebündelt zeigen: Die ottonische Reichskirche war alles andere
als eine Neuschöpfung; sie fußt letztlich auf einem Wissen über Bischöfe, das sich
seit den 820er Jahren im Frankenreich ausgebildet hatte.
D. Fazit
Das in den beiden vorangegangen Kapiteln inhaltlich umrissene Bischofsmodell,
das in den ausgehenden 820er Jahren auf der Basis älterer >Versatzstücke< ausfor-
muliert worden war, blieb in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts und bis in das
10. Jahrhundert hinein virulent. Es wurde zum einen in denjenigen Schlüsseltexten
der 820er Jahre tradiert, die in der Folgezeit bis zur Jahrtausendwende in verhältnis-
mäßig großer Dichte abgeschrieben wurden - der »Ordinatio« von 823/25 (im Rah-
men der »Collectio capitularium« des Abtes Ansegis von St-Wandrille) und des bi-
schöflichen »Rescriptum« von 829 (im »Liber Legum« des Lupus von Ferrieres
sowie in wesentlichen Ausschnitten und inhaltlich sogar noch zugespitzt in der Ka-
pitulariensammlung des Benedictus Levita). Kernelemente des Modells ließen sich
zudem in den Konzilsakten, den Kapitularien und auch in den Diözesanstatuten
des späteren 9. Jahrhunderts nachweisen. Da sich die in diesem Kapitel vorgeführ-
ten Belege zudem durch die Auswertung weiterer Quellen - vor allem gelehrter
Schriften und Briefe - haben erweitern und bestätigen lassen, darf man davon aus-
gehen, daß sich das Bischofsmodell im Frankenreich in der zweiten Hälfte des
9. Jahrhunderts zu einem selbstverständlichen Wissen verfestigt hatte. Dies fügt
sich zu demjenigen Befund, den der Vergleich normativer und dokumentarischer
Quellen der Jahre um 800 und um 900 in Kapitel II dieser Arbeit ergeben hat: Die
Akten der Synode von Trosly von 909, die drei gelasianisch inspirierten Arengen
Karls des Einfältigen in Urkunden für Bischöfe, die herausgehobene Rolle des Epi-
skopats für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Karlmanns Kapitular von 884 -
all diese Einzelbeispiele erweisen sich nunmehr im größeren Kontext als typisch
für ihre Zeit.
Allerdings hat die Quellenanalyse ein regional differenziertes Bild ergeben.
Während sich in Lotharingien und für das nördliche Westfrankenreich, besonders
für die Kirchenprovinzen Sens und Reims, das Modell immer wieder auf Reichs-
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griffen - Ebo hätte selbst Brun von Köln als >Reichsbischof< Konkurrenz machen
können.
Doch Flodoard hat sein Ebo-Bild eben nicht aus einem neuen politischen Pro-
gramm Ottos I. geschöpft. Er hat seine Quellen klar benannt, und nicht wenige von
ihnen sind auch unabhängig von seiner »Historia« überliefert: Seinem Ebo-Bild lie-
gen historiographische Texte, Urkunden, Inschriften und Briefe der 820er bis 840er
Jahre zugrunde - und weitere Texte der 850er bis 870er Jahre, in denen die Erinne-
rung an diese frühere Zeit aus aktuellem Anlaß heraus wachgerufen worden war.
Aufgewachsen und ausgebildet in einer Epoche und an einem Ort, die tief von der
Tradition der hohen und späten Karolingerzeit geprägt waren, verarbeitete Flo-
doard diese Überlieferung Mitte des 10. Jahrhunderts zu einer Geschichte seiner
Kirche. So läßt sich am Falle Ebos von Reims und der Erinnerung an ihn wie in ei-
nem Brennspiegel gebündelt zeigen: Die ottonische Reichskirche war alles andere
als eine Neuschöpfung; sie fußt letztlich auf einem Wissen über Bischöfe, das sich
seit den 820er Jahren im Frankenreich ausgebildet hatte.
D. Fazit
Das in den beiden vorangegangen Kapiteln inhaltlich umrissene Bischofsmodell,
das in den ausgehenden 820er Jahren auf der Basis älterer >Versatzstücke< ausfor-
muliert worden war, blieb in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts und bis in das
10. Jahrhundert hinein virulent. Es wurde zum einen in denjenigen Schlüsseltexten
der 820er Jahre tradiert, die in der Folgezeit bis zur Jahrtausendwende in verhältnis-
mäßig großer Dichte abgeschrieben wurden - der »Ordinatio« von 823/25 (im Rah-
men der »Collectio capitularium« des Abtes Ansegis von St-Wandrille) und des bi-
schöflichen »Rescriptum« von 829 (im »Liber Legum« des Lupus von Ferrieres
sowie in wesentlichen Ausschnitten und inhaltlich sogar noch zugespitzt in der Ka-
pitulariensammlung des Benedictus Levita). Kernelemente des Modells ließen sich
zudem in den Konzilsakten, den Kapitularien und auch in den Diözesanstatuten
des späteren 9. Jahrhunderts nachweisen. Da sich die in diesem Kapitel vorgeführ-
ten Belege zudem durch die Auswertung weiterer Quellen - vor allem gelehrter
Schriften und Briefe - haben erweitern und bestätigen lassen, darf man davon aus-
gehen, daß sich das Bischofsmodell im Frankenreich in der zweiten Hälfte des
9. Jahrhunderts zu einem selbstverständlichen Wissen verfestigt hatte. Dies fügt
sich zu demjenigen Befund, den der Vergleich normativer und dokumentarischer
Quellen der Jahre um 800 und um 900 in Kapitel II dieser Arbeit ergeben hat: Die
Akten der Synode von Trosly von 909, die drei gelasianisch inspirierten Arengen
Karls des Einfältigen in Urkunden für Bischöfe, die herausgehobene Rolle des Epi-
skopats für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Karlmanns Kapitular von 884 -
all diese Einzelbeispiele erweisen sich nunmehr im größeren Kontext als typisch
für ihre Zeit.
Allerdings hat die Quellenanalyse ein regional differenziertes Bild ergeben.
Während sich in Lotharingien und für das nördliche Westfrankenreich, besonders
für die Kirchenprovinzen Sens und Reims, das Modell immer wieder auf Reichs-



