G.Fazit
543
Es ist ohne Zweitel zulässig, das Wissen der damaligen Entscheidungsträger
über die Ordnung des Reiches kontrastierend abzugrenzen von demjenigen säkula-
ren Staatskonzept, das im späten 20. Jahrhundert in der westlichen Welt üblich ist.
Aut diese Weise läßt sich die Alterität der Vorstellungswelt des 9. Jahrhunderts
schärter konturieren. Methodisch bedenklich aber erscheint es, wenn im Rahmen
dieses Vergleichs das Wissen des 9. Jahrhunderts nicht nur als anders, sondern als
defizitär beschrieben wird - als eine unausgereitte und daher untaugliche Vorstute
einer erst später voll erreichten Stute menschlichen Abstraktionsvermögens, die al-
lein geeignet gewesen wäre, die politischen Probleme des 9. Jahrhunderts zu erken-
nen und zu lösen. Eine solche Herangehensweise erhebt die Staatsvorstellungen der
Moderne zu einer notwendigen Bedingung erfolgreicher Politik. Die Ergebnisse der
hier vorgelegten Studie weisen dagegen darauf hin, daß das in den 820er und 830er
Jahren erarbeitete Modell die Ordnung der Christenheit zwar in anderer Weise er-
faßte als das moderne Staatsrecht, gleichwohl aber in sich stimmig und zugleich
komplex genug war, um dem König, dem Episkopat, den Grafen und den übrigen
Großen als Basis für die Entscheidungsfindung und das politische Handeln auf
Reichsebene zu dienen. Mehr noch: Das Modell war eine Antwort auf jene Situation
in den 820er Jahren, die man als Notlage des Reiches empfand. Es zeigt, welch ho-
hes theoretisches Reflexionsniveau die Zeitgenossen angesichts einer politischen
Krise erreichten. Wenn der Begriff der >Politik< zeitgemäß aufgefaßt wird, dann war
dieses Modell zweifellos darauf angelegt, die gottgewollte politische Ordnung zu
beschreiben. Den historischen Erfolg dieses Modells wird man nicht geringschät-
zen dürfen: Erst der sogenannte Investiturstreit in der zweiten Hälfte des 11. Jahr-
hunderts sollte dazu führen, daß sich die Vorstellungen über die Kooperation von
König und Episkopat bei der Leitung der Christenheit grundlegend veränderten
und andere Staatsvorstellungen im Reich Verbreitung fanden.
G. Fazit
Nimmt man die bisherigen Beobachtungen zusammen, so war der verfassungsge-
schichtliche Bruch zwischen »der« Karolingerzeit und »der« Ottonenzeit weitaus
weniger tief, als bisher angenommen. Sowohl in der Ritualkultur und in den Vor-
stellungen von der politischen Ordnung als auch in der Organisation des Staates,
zumal im Zusammenwirken von König und Bischöfen, sind vielfältige Kontinuitä-
ten über den dynastischen Neubeginn von 911/918 hinweg zu beobachten. Dagegen
haben sich die 820er/30er Jahre für die Geschichte West- und Mitteleuropas als Zeit
eines tiefgreifenden Wandels erwiesen. Gleich mehrere langfristige Entwicklungen
hatten hier ihre Ursprünge: Ein neues Wissen über den Episkopat begann sich aus-
zubilden - ein Wissen, das die Stellung der Bischöfe gerade auch in der politischen
Ordnung von ihrer spezifischen Zuständigkeit für die sakrale Sphäre her begriff.
Beichte, Buße und Rekonziliation wurden in diesen Jahren zu wichtigen Bestand-
teilen der politischen Kultur auf Reichsebene. Ein neuartiges, in sich geschlossenes
und umfassendes Modell des Gemeinwesens setzte sich allmählich in den Vorstel-
lungen der Zeitgenossen durch, das den Gesamtzusammenhang der politischen
543
Es ist ohne Zweitel zulässig, das Wissen der damaligen Entscheidungsträger
über die Ordnung des Reiches kontrastierend abzugrenzen von demjenigen säkula-
ren Staatskonzept, das im späten 20. Jahrhundert in der westlichen Welt üblich ist.
Aut diese Weise läßt sich die Alterität der Vorstellungswelt des 9. Jahrhunderts
schärter konturieren. Methodisch bedenklich aber erscheint es, wenn im Rahmen
dieses Vergleichs das Wissen des 9. Jahrhunderts nicht nur als anders, sondern als
defizitär beschrieben wird - als eine unausgereitte und daher untaugliche Vorstute
einer erst später voll erreichten Stute menschlichen Abstraktionsvermögens, die al-
lein geeignet gewesen wäre, die politischen Probleme des 9. Jahrhunderts zu erken-
nen und zu lösen. Eine solche Herangehensweise erhebt die Staatsvorstellungen der
Moderne zu einer notwendigen Bedingung erfolgreicher Politik. Die Ergebnisse der
hier vorgelegten Studie weisen dagegen darauf hin, daß das in den 820er und 830er
Jahren erarbeitete Modell die Ordnung der Christenheit zwar in anderer Weise er-
faßte als das moderne Staatsrecht, gleichwohl aber in sich stimmig und zugleich
komplex genug war, um dem König, dem Episkopat, den Grafen und den übrigen
Großen als Basis für die Entscheidungsfindung und das politische Handeln auf
Reichsebene zu dienen. Mehr noch: Das Modell war eine Antwort auf jene Situation
in den 820er Jahren, die man als Notlage des Reiches empfand. Es zeigt, welch ho-
hes theoretisches Reflexionsniveau die Zeitgenossen angesichts einer politischen
Krise erreichten. Wenn der Begriff der >Politik< zeitgemäß aufgefaßt wird, dann war
dieses Modell zweifellos darauf angelegt, die gottgewollte politische Ordnung zu
beschreiben. Den historischen Erfolg dieses Modells wird man nicht geringschät-
zen dürfen: Erst der sogenannte Investiturstreit in der zweiten Hälfte des 11. Jahr-
hunderts sollte dazu führen, daß sich die Vorstellungen über die Kooperation von
König und Episkopat bei der Leitung der Christenheit grundlegend veränderten
und andere Staatsvorstellungen im Reich Verbreitung fanden.
G. Fazit
Nimmt man die bisherigen Beobachtungen zusammen, so war der verfassungsge-
schichtliche Bruch zwischen »der« Karolingerzeit und »der« Ottonenzeit weitaus
weniger tief, als bisher angenommen. Sowohl in der Ritualkultur und in den Vor-
stellungen von der politischen Ordnung als auch in der Organisation des Staates,
zumal im Zusammenwirken von König und Bischöfen, sind vielfältige Kontinuitä-
ten über den dynastischen Neubeginn von 911/918 hinweg zu beobachten. Dagegen
haben sich die 820er/30er Jahre für die Geschichte West- und Mitteleuropas als Zeit
eines tiefgreifenden Wandels erwiesen. Gleich mehrere langfristige Entwicklungen
hatten hier ihre Ursprünge: Ein neues Wissen über den Episkopat begann sich aus-
zubilden - ein Wissen, das die Stellung der Bischöfe gerade auch in der politischen
Ordnung von ihrer spezifischen Zuständigkeit für die sakrale Sphäre her begriff.
Beichte, Buße und Rekonziliation wurden in diesen Jahren zu wichtigen Bestand-
teilen der politischen Kultur auf Reichsebene. Ein neuartiges, in sich geschlossenes
und umfassendes Modell des Gemeinwesens setzte sich allmählich in den Vorstel-
lungen der Zeitgenossen durch, das den Gesamtzusammenhang der politischen



