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Meyer, Carla
Die Stadt als Thema: Nürnbergs Entdeckung in Texten um 1500 — Mittelalter-Forschungen, Band 26: Ostfildern, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.34907#0325

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324

2. Nürnbergs verschiedene (Er-)Fassungen

habe nachahmen können: m doscnlunzüs Magzshah&MS nosin's, non /nzbeo ^nonz
znzz^or.^^
Dass Scheurls Text in eine Lücke stieß, beweist die Uberlieferungsgeschichte
des Briefes: Während das Original oder Entwürfe von Scheurls Hand verloren
sind, fand das durch Scheurls Anmerkungen als persönliche Information mar-
kierte Werk eine außerordentliche Verbreitung. Sowohl handschriftlich kopiert
als auch später gedruckt wurde die Epzsfd in lateinischen Versionen wie auch
in deutschen Übertragungen, ja sogar ins Italienische übersetzt verbreitet.'^
Dass zumindest die nachträglich angefertigte deutsche Übersetzung als offi-
ziöse Selbstdarstellung reichsstädtischer Obrigkeit diente, dafür spricht ihre
Überlieferung ab den dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts als Präambel in
städtischen Amtsbüchern. ''
Durch Art und Weise dieser Rezeption gewann Scheurls Brief freilich ei-
nen schillernden Status: Zwar war und wurde er nie ein »normativer« Text
in der Definition Assmanns, da er kein Recht setzte, sondern lediglich gelten-
de, bisher ungeschriebene »Verfassung« beschrieb. Die ungewöhnliche Über-
lieferungssituation lässt jedoch vermuten, dass der Brief zur Vergewisserung
über die ungeschriebene Ordnung beitrug, als Systematisierungsleistung, die
die im Alltag sicher nur im Ausschnitt wahrgenommenen Einrichtungen zu
einem großen Ganzen verband. Man mag ihn sogar im Sinn einer zumindest in
der allgemeinen Wahrnehmung gesteigerten »Institutionalisierung« lesen, half
doch die geschriebene Ordnung von konkreten Amtsinhabern zu abstrahieren.
Bezeichnend jedenfalls ist Scheurls Hinweis in der Pnze/hho, der Magistrat ließe
den popzdMS immer wieder zum Gebet dafür anhalten, zd Mzzyzsüzzüzs dzsüzHzzzzi-
hzr Vzzi's, non uzn Mzzgzsfndz&ns, dass also die Ämter den Männern, nicht die
Männer den leitenden Posten zugeteilt würden. ^
Die eigentliche Beschreibung der Stadtregierung lässt Scheurl mit einer
Zusammensetzung des Rates beginnen, wobei er bereits in die bedeutendsten
Ämterbezeichnungen und -hierarchien (Kapitel 2-3) einführt. Dann berichtet
er ausführlich über das Prozedere der Ratswahl und der Ämterbesetzung nach
der Einsetzung des neuen Rates (Kapitel 4-6, s. auch Kapitel 9), worauf ein Ka-
pitel über Besoldungsfragen folgt (Kapitel 10). Jeweils eigene Kapitel widmet
er den Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Ämter der Bürgermeister
(Kapitel 7), der Losunger (Kapitel 11), der Kriegsherren (Kapitel 12, 18), der
Septemvirn (Kapitel 13) und der Alten Genannten (Kapitel 14). Neben den ge-
wählten Ratsherren und ihren Aufgaben berücksichtigt Scheurl auch stets die
Besoldeten in Diensten des Rates. So etwa hält er penibel fest, wieviele Schrei-
ber den einzelnen Institutionen jeweils zugeordnet waren. Der GmcdUnzz Se-
den Ratsschreibern (Kapitel 26), die er als ocMÜ Mag/strahis bezeichnet,
hat er sogar ein eigenes Kapitel zugedacht. Sie würden ebenso gut bezahlt wie

351 Christoph (II.) Scheurl, Epishda ad SfaMpdiMW, ed. VON ScHEURL, 1999, S. 27.
352 Zur Uberlieferungsgeschichte vgl. Einleitung zur Edition Christoph (II.) Scheurl, Episdda ad
SfaMpdiMW, ed. voN ScHEURL, 1999, S. 23.
353 Vgl. CDS XVI, Anhang A, S. 782.
354 Christoph (II.) Scheurl, Epishda ad SfaMpiÜMW, ed. voN ScHEURL, 1999, S. 27.
 
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