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Dendorfer, Jürgen [Bearb.]
Das Lehnswesen im Hochmittelalter: Forschungskonstrukte - Quellenbefunde - Deutungsrelevanz — Mittelalter-Forschungen, Band 34: Ostfildern, 2010

DOI Artikel:
Zotz, Thomas,: Das Lehnswesen in der privaturkundlichen Überlieferung des Herzogtums Schwaben
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https://doi.org/10.11588/diglit.34751#0164

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Thomas Zotz

Das Lehnswesen in der privaturkundlichen
Überlieferung des Herzogtums Schwaben

Wenn man mit Karl-Heinz Spieß unter Lehnswesen »die Gesamtheit der
rechtlichen Bestimmungen für das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Vasall
und deren Auswirkungen auf die staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen«
versteht1, dann gestaltet sich die Suche nach Aufschlüssen hierüber in der pri-
vaturkundlichen Überlieferung einer historischen Landschaft wie des Her-
zogtums Schwaben2 nicht gerade einfach, noch dazu vor dem auch für diesen
Tagungsband zu Recht geltenden Hintergrund der großen, durch das Buch von
Susan Reynolds 1994 angestoßenen Forschungsdebatte über den Stellenwert des
Lehnswesens im Mittelalter3. Zwar lassen sich, um auf den von den Heraus-
gebern den Referenten an die Hand gegebenen Fragenkatalog zurückzukom-
men4, Aussagen zur Terminologie und ihren Veränderungen mit Blick auf Per-
sonen und Sachen oder auch zu den Lehnsobjekten anstellen, aber schon die
Frage nach den Bedingungen der Lehnsvergabe oder gar nach den aus dem
LehnsVerhältnis resultierenden Verpflichtungen lässt sich kaum beantworten,
und dies gilt auch für das Verhältnis von Vasallität und Lehns ver gäbe, womit un-
versehens die von Reynolds zugespitzte Polarität von »Fiefs and Vassais« berührt
ist.
Man könnte mit Blick auf die lange Forschungsgeschichte zum Thema
Lehnswesen5 bilanzieren: von der Komposition zur Dekomposition, oder me-
thodologisch schärfer formuliert: von der Konstruktion zur Dekonstruktion.
Während für die ältere Forschung das Lehnswesen seit dem frühen Mittelalter in
Kombination aus Vasallität, Fidelität und dem Lehen als dinglicher Grundlage
bestanden hat, dividierte Reynolds die Bestandteile auseinander. Sie dürfte dabei
sicher insofern Recht haben, als die von der Forschung zusammengefügten
Elemente nun keineswegs aufs engste eine deckungsgleiche Einheit bilden. Denn
bekanntlich greift beneficium als Bezeichnung für Landleihe weit über den

1 Karl-Heinz Spiess, Das Lehnswesen in Deutschland im hohen und späten Mittelalter (His-
torisches Seminar, N.F. 13), Idstein 2002, S. 16.
2 Thomas Zotz, Schwaben, Herzogtum, in: Lexikon des Mittelalters 7,1995, Sp. 1598-1602.
3 Susan Reynolds, Fiefs and Vassais. The Medieval Evidence Reinterpreted, Oxford 1994.
4 Siehe die Einleitung zum vorliegenden Band.
5 Vgl. den kurzen Überblick bei Spiess, Lehnswesen (wie Anm. 1), S. 17-20.
 
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